Hallo beisammen. Folgendes: Ich fahre nun schon seit ich meinen Golf hab immer mit angeschalteten neblern rum, also beim Tag als Tagfahrlicht und bei Nacht zusätzlich zum Fahrlicht, weils 1. schöner ausschaut und 2. die seitliche auslechtung richtung bürgersteig, straßenrand viel besser ist. Denn wenn man nur im Abblendlicht fährt, ist ja die seitensicht, auch beim xenon, nicht ganz optimal. Nun aber hat mich gestern innerhalb 6 Stunden die gleiche polizeistreifen 2x aufgehalten und mich jedes mal wegen der nebler angesprochen ... ich kenn die streife .. die seh ich in der woche ca. 3-4x .. und die haben mich jetzt aufn Kicker... d.h. wenn die mich noch einmal mit nebler bei klarer sicht erwischen bin ich 10€ fällig .. beim übernächsten mal 20€ und so weiter... Nun zu meiner frage. Da ich die Nebler, vor allem bei der nacht nicht missen möchte, wollte ich fragen ob man die evtl als normales Fahrlicht eintragen lassen könnte. Hat das schon mal jemand gemacht? Oder hätte jemand ne idee ob das geht bzw unter welchen bedingungen? Oder hab ich sowieso überhaubt keine Chance und muss mal 1 jahr ohne nebler rumfahrn, dass die Grünen mich a bissl vergessen? Währ euch für hilfreiche antworten dankbar. mfg
ich kann dazu was sagen. Habe bei mir leds verbaut. der tüv würde mir das ganze als TFL eintragen. jedoch unter der voraussetzung das die Birnen ein E prüfzeichen haben. (gleiches gilt bei LED-stripes aus ebay) damit fallen schon eig alle LED Birnen weg. Mit original Birnen könnte es klappen, doch das problem ist das diese viel zu hell (LEDs sind weniger hell und haben eine schwächere ausleuchtung) sind und blenden, sie müssten also gedimmt werden. da sehe ich das eigentliche problem. ich fahre mit neblern+standlicht den ganzen tag rum ( codiert) und abends schalt ich nebler + xenon an. wurde bisher einmal angesprochen von der rennleitung, jedoch waren damals noch 100 watt xenon look verbaut. mit den LEDs habe ich null probleme. selbst in dne letzten 4 kontrollen nicht. wobei ich sagen muss, das TFL sieht nun wie bei polo oder passat aus. lg Ben
Hi, Das Problem bei deinem Vorhaben ist, dass die originalen nebelscheinwerfer eine bauartgenehmigung bzw. Zulassung als eben nebler mit evtl. Kurvenfahrlicht (je nach ausstattungsmerkmal) haben. Wenn du die jetzt per bc als tfl schaltest, ist das nach stvzo unzulässig, da eine solche Verwendung des genehmigungsgebers nicht vorgesehen ist. Zu erkennen, dass lichtkörper als tfl zugelassen sind ist die Kennzeichnung "rl" auf dem glas oder Gehäuse. Legal wirds dann nur mit lichttechnischem gutachten bei Dekra & Co. Dürfte erfahrungsgemäß teurer als fertige tfl vom Händler sein. Und wenn die Kollegen gut sind (ja, sowas solls geben), dann haben die ebenfalls diesen Kenntnisstand. Schlimmste Folge wäre: Verstoß nach §19 II zi. 2 stvzo (erlöschen BE), Kosten: 90€, 3 pkte, weitere folge: Pkw bleibt am kontrollort stehen, untersagung der weiterfahrt. Liegt natürlich im ermessen des Kollegen, aber eben der worst case. Also lieber legal, wenn se dich schon aufm Kieker haben. Grüße, Quake85
Hallo auch wenn das nicht ganz zum Thema passt. Ich kann ja verstehen, dass das mit den Neblern gefällt aber hast du auch mal an den Gegenverkehr gedacht? Ich sehe das in Berlin ganz oft, das welche mit Neblern fahren und gerade morgens blendend das wie Sau. Entschuldigt meine Ausdrucksweise aber es ist so!!! Ich will mal dran erinnern, für was die Vorgesehen sind. Das soll jetzt kein persönlicher Angriff sein, nur ein Hinweis. Kann ja auch sein, dass du viel Landstraße zum Beispiel unterwegs bist, da kann es verstehen. Ganz davon abgesehen, dass es eh deine Entscheidung ist. Ich wollte es bloß mal in den Raum werfen. Und zum Trost, es gibt noch schlimmeres. Beispiel? Mit 90 km/h und Nebelschlußleuchte auf der Autobahn unterwegs sein.
Das sagt dann wohl alles bzgl. Codierung im BC für die Optik. Der Hinweis passt super denn es hat seine (diese) Gründe warum die Nebler erst bei unter 50m Sicht benutzt werden dürfen. Bei Trockenheit stört es mich persönlich nicht, aber wenn mir auf der Landstraße bei Regen Jemand mit Neblern entgegen kommt, blendet die Reflektion von der nassen Straße wirklich unangenehm. Das sollte Niemandem egal sein ... wir sind nicht allein auf der Straße unterwegs. Einfach mal zur Kenntnisnahme ohne Diskussionsbedarf.
Hallo, du kannst dir die Nebelscheinwerfer entsprechend umcodieren, d.h. anstatt deinem Tagfahrlicht, gehen eben die Nebler an. Darüber kann man noch echt reden. Ob dus eintragen lassen muss, weiß ich nicht. Frag mal dazu Basti. Ich glaube er hats gemacht. Ich persönlich finde jedoch das Nebelscheinwerfer in Kombination mit Stand-/ Abblendlicht bei schönstem Wetter echt peinlich ist. Vor allem die, die mit Standlicht und Nebelscheinwerfern rumfahren. Muss jedoch selber für sich selbst entscheiden. Aber die Tatsache mit der breiten Ausleuchtung ist schon richtig. Super Sache die Dinger. Jedoch sollten die zwei tiefergelegten Leuchten echt nur bei schlechten Sichtverhältnissen eingesetzt werden.
Ich verbessere dich mal, die NSW dürfen bei allgemein schlechter Sicht angemacht werden, da gibt´s keine "Nutzung nur unter 50m Sichtweite".. Die gibt´s nur für die NSL..
Echt? Dachte für NSW gilt die 100m bei Sichteinschränkung durch Regen, Nebel und Co. Das mit den 50m ist nur für die NSL, das stimmt, dann darf man aber auch nur noch 50 km/h fahren. Nutze die NSW gerne auf der AB, wenn Tiefflug angesagt ist.
Die 100m sind maximal ne Faustformel... Sichteinschränkung ist per Gesetz nicht näher definiert... allerdings ist definiert: nur bei starken Sichtbehinderungen durch Regen, Nebel oder Schnee. Hab aber mal zwei Anmerkungen: 100% legale Eintragung wird es nicht geben... jeder polizist kann dich trotz angeblicher Eintragung zu ner Prüfung schicken, und ein anderer Prüfer kann sowas jederzeit für ungültig erklären Abgesehen davon solltet ihr euch Gedanken über Sichtverhältnisse und Geschwindigkeit machen wenn ihr die Nebelscheinwerfer braucht um sicher zu fahren...
Die sind zum besser gesehen werden . Tagsüber AB bei flotterer Fahrt. Es gibt genug Leute die einen einfach vor die Karre ziehen ohne zu gucken bzw. die Geschwindigkeit misszudeuten die von hinten ankommt. Wir wissen jetzt alle wie es rechtlich geregelt ist, um hier keine Grundsatzdiskussion anzuzetteln ob man nun eher langsamer / angepasstere Geschwindigkeit etc. fahren sollte....
Beim threadersteller zumindest klang da noch die besser seitliche Sicht bei Nacht mit Auch das gesehen werden sollte einen zu denken geben... muss man so fahren das man besondere Aufmerksamkeit der anderen Teilnehmer braucht? Polizei oder Feuerwehr im Einsatz, die brauchen besondere Aufmerksamkeit... aber ne Privatperson bestimmt nicht... Aber hast recht, will auch keine Grundsatzdiskussion vom Zaun brechen, jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich...
Was gemacht? Wurdest du von der Polizei angehalten und hast einen mängelschein bekommen? Wenn ja: aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass das wenn überhaupt nur mit einem lichttechnischen Gutachten klappt (kostet u.U. Mehrere hundert euro). Mache dir aber nicht all zu viel Hoffnung, da dir (zumindest in meinem Einzugsbereich) kein aaSP das eintragen wird. Bisher war es so, dass die Leute den mängelschein nach 7 Tagen mit dem Vermerk des aaSP abgegeben haben, dass die tfl Funktion deaktiviert wurde und der nsw nun wieder als solcher geschaltet ist. Aber versuchen kannst du es ja. Wie gesagt: Spar dir das Geld und die Wege, deaktivier es mit vcds und gut ist. PS: wenn der mängelschein in meinem Landkreis nicht rechtzeitig abgegeben wird, fackelt das zuständige StVa nicht lange und die BE des Fahrzeugs ist futsch. Grüße, Quake85