Hallo zusammen, vor ner guten Stunde hatte ich Besuch von der Polizei. Irgendwer ist beim Einparken gegen meine hintere Stossstange aufgefahren und hat sich vom Unfallort entfernt... Schweinerei sowas. Der Clou ist aber, dass es einen Zeugen gab, der das Geschehen gesehen hat und direkt im Anschluss die Polizei angerufen hat (Danke liebe Nachbarn ). Nunja, ich habe nun also an der Stossstange, direkt unter meinem Nummernschild eine minimale Macke bzw es ist irgendwie eingedrückt - ca. 0,5 cm. Der Lack ist nicht weg, also meiner Meinung nach kein großes Ding, aber trotzdem sehr ärgerlich. Jetzt ist die Frage, was mach ich am besten? Werde ich ausgelacht, wenn ich mit solch einer kleinen Macke in die Werkstatt fahre? Könnten irgendwelche Folgeschäden am Lack oder z.B. an den Parksensoren oder so enstanden sein? Muss ich irgendwas beachten? Sorry für die vielen Fragen, aber hab mit sowas Gott sei Dank noch keine Erfahrung gemacht... Liebe Grüße Marina
Moin, da lacht dich mit Sicherheit niemand aus, ob Schäden am PDC enstanden sind kann dir am besten die Werkstatt sagen. Folgeschäden können unter Umständen vorhanden sein, kommt immer drauf an wie er getroffen worden ist. Wobei ich bei deiner Beschreibung davon ausgehe, dass es wohl nicht so heftig war. Poste doch am Besten ein Foto, dann kann man wohl sich eher ein Bild von machen. Glück im Unglück würde ich sagen. Da wird aber eine dicke Flasche Sekt fürn Nachbarn fällig ;-)
Schön, dass es soche Leute gibt, die sich dann melden, wenn sie so etwas sehen. Ich selber hab mir auch schon eine Beule eingefangen - da war der Verursacher aber ehrlich. Ein Bild wär sicher hilfreich - denn einige Beulen bekommt man schnell raus, bei anderen geht es schon richtig zur Sache. Bei mir war es leider so, dass der Beulendocktor bei VW es nicht ohne Weiteres geschafft hat. Es mussten Druckpunkte zum Herausziehen gesetzt werden, die dann den Lack beschädigen - damals musste dann die komplette Stoßstange lackiert werden.
Ich war auch positiv überrascht, dass es noch so nette Mensche gibt... Werde morgen im hellen mal ein Foto machen und es euch zeigen. Aber wie gesagt, es ist ganz minimal. Der Lack ist noch nicht weggeplatzt, es sieht nur wie eine kleine Druckstelle aus...
Naja - solltest du bei VW machen lassen und den Unfallflüchtigen würde ich verklagen. Gibt Punkte und du bekommst den Schaden ersetzt.
Den Schädiger mußt Du erst dann verklagen, wenn er (bzw. seine Versicherung) sich weigert, den Schaden zu übernehmen. Die Punkte bekommt er unabhängig davon, ob er zivilrechtlich von Dir auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Das sind zwei unterschiedliche Dinge, die in zwei verschiedenen Verfahren abgehandelt werden. Vielleicht solltest Du auch nicht vergessen, Dich mit einer kleinen Aufmerksamkeit (z.B. Flasche Wein oder Kinogutschein) bei Deinem Nachbarn zu bedanken - sofern Dir die Polizei den Namen genannt hat, oder? Wär doch ne nette Geste und eine kleine Anerkennung für die Zivilcourage ...
Muss ich jetzt eigentlich auch meine eigene Versicherung informieren? Kann ich direkt zur Werkstatt und den Schaden beheben lassen (wenn notwendig)? Oder warte ich, bis ich alles schriftlich habe? Bisher hab ich ja garnichts in der Hand, kommt wohl alles erst in der nächsten Woche von der Verkehrsdirektion... Den Zeugennamen durften die Herren mir leider nicht nennen... Aber vielleicht bekomm ich das auch so heraus, so viel Auswahl gibt es hier nicht Dann gibts auf jeden Fall n dickes Dankeschön und ne nette Geste
Reparieren lassen kannst Du grundsätzlich immer. Allerdings würde ich warten, bis Du die Angaben von der Polizei schriftlich hast, dann würde ich mir bei einer Werkstatt einen Kostenvoranschlag beschaffen und den Schädiger unter Vorlage dieser Unterlagen schriftlich und mit Fristsetzung (ca. 14 Tage - je nach Schadenshöhe) auffordern, seine Schadensersatzpflicht dem Grunde und der Höhe nach anzuerkennen. Tut er das nicht, befindet er sich nach dem Ablauf der Frist in Verzug. Dann kannst Du die Sache einem Anwalt übergeben, da der Schädiger nach dem Eintritt des Verzuges auch die Anwaltskosten zahlen muß. Gibst Du bei einem so einfach gelagerten Sachverhalt die Sache von vornherein an einen Anwalt, kann es sonst sein, dass Du auf den Anwaltskosten sitzen beleibst. Sobald Du die Mitteilung des Schädigers (oder seiner Versicherung) hast, dass der Schaden übernommen wird (es kann sein, dass noch ein Sachverständiger der Versicherung kommt, um den Schaden zu begutachten), kannst Du risikolos reparieren lassen. Wenn der Schädiger (oder die Versicherung) nicht in der Höhe einstehen will, die sich aus dem Kostenvoranschlag ergibt, mußt Du Dich entweder auf den geringeren Betrag einlassen oder ggfls. wieder einen Anwalt einschalten.
Also, da gäbe es für mich nur: 1. Alles über Rechtsanwalt laufen lassen!; 2. Anzeige erstatten!; ; 3. Unter Angabe des Kennzeichen beim Zentralruf der Versicherer die Versicherung ausfindig machen und dort sofort Ansprüche geltend machen! Solche Menschen haben es nicht anders verdient!
Verklagen kannst du dir sparen, das macht der Staatsanwalt schon! Unfallflucht ist ein Straftatbestand und wird unabhängig von der Höhe des Schadens immer vom Staatsanwalt geprüft und auch angeklagt. Im übrigen wird in diesem Fall auch der Gang zur Rechtsschutzversicherung (für den Flüchtigen)unnötig, da Unfallflucht als Vorsatz gesehen wird und nicht versichert ist.... was mich tierisch freut ist wenn eine/r der Unfallflucht macht einen auf den Deckel bekommt. Hab selbst schon zweimal einen Flüchtigen angezeigt bei der Polizei und einer war seinen Lappen dann Lebenslang los( er war schon 88Jahre alt) wegen 500€ Beule in einer Hauswand aus Alu....
Der Gang zur Rechtschutz lohnt sich immer, vor allem wenn man den Unfall nicht bemerkt hat. In einem LKW merkt man es nicht, wenn man einen PKW sanft tuschiert. Ebenso mit einem Anhänger. Wenn man es im Spiegel nicht sieht kann man beim rangieren auch schonmal etwas nicht mitbekommen. Dies soll jetzt keine Unfallflucht entschuldigen. Ich bin froh das ich bislang immer dabei war wenn mein geparkter PKW angerempelt wurde. Und ein Hoch auf alle Zeugen, die ungefragt eine Anzeige erstatten und so den Geschädigten hilft!!!
Also die Anzeige wurde gestern Abend direkt aufgenommen, denn bei sowas verstehe ich echt keinen Spaß. Eigentlich schade, dass bei mir nur eine kleine Mini-Macke im Wagen ist. Ab einer gewissen Schadensumme soll es ja für den Flüchtigen richtig teuer und unschön werden
Als erstes würde ich zum Vertragshändler und den Wagen auf die Hebebühne rauf, kontrollieren lassen ob unter der Stoßssstange was verbogen oder abgebrochen ist. Sollte das der Fall sein, Rep.-Kosten grob schätzen lassen, dann zur Polizei Kennzeichen geben lassen, damit kannst du die Versicherung des Gegners ausfindig machen und deinen Schaden angeben. Das ist Zivilrechtlich, Strafrechtlich wird er sowieso von der Polizei wegen Fahrerflucht belangt.
vergesse nicht bei der gegnerischen Versicherung die Unkostenpauschale von 25€ einzufordern geht auch ohne Nachweise.
Und warum bitte soll es für den Flüchtigen richtig teuer und unschön werden? Bringt Dir das was? Rache vielleicht? Bislang ist doch zu seiner Schuld und seiner Verantwortung überhaupt noch nichts festgestellt, oder irre ich da? Oder soll derjenige, dem die Fahrerflucht vorgeworfen wird, jetzt auf einmal schon vorverurteilt werden? Sicher ist es ärgerlich, wenn man Opfer eines Fahrerflüchtigen wird. Aber Du hast doch Glück gehabt, dass man ihn Dir quasi auf dem Silbertablet serviert! Außerdem haben Dir doch diverse Forums-Mitglieder mit Tipps geholfen. Auch das ist doch nicht bei jedem Geschädigten selbstverständlich. Sei doch froh, dass das so ist, streich Deinen Dir zweifelsfrei zustehenden Schadensersatz für die Beseitigung des Schadens und meinethalben auch die Kostenpauschale von der Versicherung ein und laß Polizei und Staatsanwaltschaft ihren Job machen, unanhängig davon, ob es für den "Täter" jetzt "richtig teuer und unschön" wird.
Also ich kann den Ärger und Frust schon nachvollziehen. Da würde ich auch wollen, dass der Täter dafür blutet. Jeder kann mal Mist bauen - man muss dazu aber dann stehen und sich nicht feige verdrücken.
Da kann und will ich Ecki 08/15 nicht widersprechen. Ich meinte nur, dass die Keule, die man raus holt, um dem Fahrerflüchtigen (zurecht) eins drüber zu ziehen, angemessen sein sollte. Wenn es eine Eskalation der Taten gibt - was ja zweifelsfrei der Fall ist: von kleiner über große Sachbeschädigung über Körperverletzung bis zum Tod - dann sollte es auch eine Eskalation der Folgen/Strafen geben ... und der TE schreibt ja, dass es sich selbst aus seiner Sicht um einen Bagatellschaden handelt.