Ich habe folgendes Problem und bitte um Hilfe: Ich habe einen Golf bestellt. Bestellsumme 25k€ Dann wurde über Finanzierung geredet und ich habe gesagt ich zahle 6k€ an. Somit stand eine Finanzierung und ein Darlehen fest. Nun habe ich meine Bestellung geändert. Vereinbart wurde ein Mehrpreis von 1k€, zu zahlen mit der Anzahlung. Habe dann die Bestelländerung bekommen. Leider habe ich die Zahlen nicht richtig kontrolliert. 25k+1k=26k, dachte ich. Nun stand da aber 26,5k. Als ich zum Authaus ging um meine Papiere und alles abzuholen, sollte ich einen Zettel unterschreiben, auf dem Stand: Gezahlt wie vereinbart 6k +1,5k - Rest Finanzierung. Ich hab unterschrieben, aber angemerkt (schreiftlich), dass ich nur 6k+1k bezahlt habe, wie vereinbart. Dann habe ich die Rechnung bekommen, weggeheftet. Jetzt hat mich das Autohaus angerufen und möchte die 0,5k€ mehr haben. Ich habe direkt an die ein Fax aufgesetzt und der Rechnung widersprochen, weil der Preis nicht der Endpreis ist, den ich vereinbart habe. Die lassen aber nicht locker und wollen die 0,5€k von mir haben, weil ich die Bestelländerung ja anerkannt hätte und der Rechnung nach 14Tagen nicht mehr widersprochen werden könnte. Wie ist hier die Rechtslage? Ich will selbstverständlich nicht zahlen. Danke für die Hilfe (Zahlen sind nur Beispielhaft)
Tja, innerhalb von 14 Tagen kein Widerspruch, dann zahlt man was da steht Wird nun problematisch, solltest vielleicht mit deinem Verkäufer persönlich sprechen Wenn er von nichts weiß bist du derjenige, der Pech hat
immer lesen bevor man unterschreibt...... hat jemand den wiederspruch den du schriftlich hast unterschrieben???
An sich ist doch die Rechnung falsch - weil nicht an Vereinbarung gehalten - ergo - ich zahl nur das was vereinbart ist. Meinen Widerspruch hab ich per Fax gesendet. Bis jetzt auch noch keine Reaktion vom AH. "immer lesen bevor man unterschreibt" - versteh ich nicht - ich hab die Bestelländerung unterschrieben, beide haben das. Das waren vereinbarte 1k€. In der Bestellung von der Disposition vom AH steht nun der falsche Betrag und auf der Endrechnung auch. Beide Dokumente musste ich weder kommentieren noch unterschreiben. Klar hätt ich genauer nachsehen müssen, das weiß ich jetzt auch. Und nur weil mir jemand ne Rechnung gibt, zahl ich die doch nicht gleich so wie er es will. Außerdem ist dem AH ja der vermeidliche Fehlbetrag aufgefallen, weil deren Rechnung falsch ist. grüße
Ja du hast schon recht, du hattest aber 14 Tage zeit um zu wiedersprechen... das hast du aber nicht gemacht. Von daher ist es egal ob die Rechnung richtig ist oder falsch.... Eine Chance hast du, wenn das Autohaus deine Zitat unterschrieben hat.... ansonsten sehe ich dich in der Sache mit der A... Karte.... wobei du dann in der Hinsicht vielleicht ein Rechtsanwalt aufsuchen solltest
Ich würde auch sagen frag einen Anwalt. Normal hast du 14 Tage Zeit zu widerrufen, wenn dich der Autohändler über dein Widerrufsrecht belehrt hat, im Normalfall müsstest du das unterschrieben haben, hast du das nicht oder hat er dich nicht darauf hingewiesen erlischt es erst nach 6 Monaten. Dann gibt es noch diverse andere Dinge zu beachten, die wir alle nicht wissen, da wir den Vertrag nicht sehen und auch nicht mit dabei waren. Hast du eine Kopie von dem unterschriebenen, wo du festgehalten hast was du bezahlt hast? Wenn nicht würde ich auch sagen es sieht eher schlecht aus...
Ihr könnt ja mal auf eure Rechnung schauen, da steht nix von 14 Tagen. Das ist ne mündliche Aussage vom AH. Widerrufsbelehrung hab ich nur für den ersten Vertrag, aber nicht für die Änderungen unterschrieben. Ich weiß ja dass ich ne Anzahlung habe laut Vertrag und die Änderung (=Mehrpreis), beides natürlich zu Hause als Kopie. Mmh... die Kopie mit meinem Kommentar auf dem Bezahleingang habe ich nicht, hab ich vergessen. Werd ich mir mal holen müssen. Hab aber auch keine Zahlaufvorderung bekommen, nur mündlich: "Zahlst die Anzahlung und den Mehrpreis bis dann" Zitat: "Dann gibt es noch diverse andere Dinge zu beachten, die wir alle nicht wissen, da wir den Vertrag nicht sehen und auch nicht mit dabei waren." Das sind doch wohl hauptsächlich VW Verträge, oder? Hat jeder nen vollkommen anderen Vertrag?
Naja der Vertrag ist von VW aber die Rechnung müsstest du vom AH bekommen haben oder nicht? Wobei ich denke die werden auch alle ähnliche AGB´s haben...
Das Thema kann geschlossen werden. Ich habe nach zähen und schwierigen Verhandlungen bei der Geschäftsführung gewonnen. Das Autohaus hat sich wirklich schwer getan... aber anscheinend war ich ja im Recht, von daher...
Mehrere Dinge: 1. Es war ein Privatkauf - ich als Privatperson habe keine Prüfpflicht. Das AH hätte mich auf die Änderung hinweisen müssen, aktiv. Das ist nicht geschehen, Rechnung und AB wurden nur zugesandt. 2. Das Dokument (Auslieferung, Fahrzeugschein etc) wurde ungültig erklärt, da die Rechnung in sich schon falsch war. 3. Falsche Rechnung und AB - keine aktive Zustimmung zur Änderung. 4. Weitere Kundenbindung? 5. Fehlkalkulation intern - nicht meine Schuld - AH wollte das Geld aber von mir, da ich die Änderungen ja bestellt habe. Aber ich habe die Änderungen für einen Betrag X gekauft - nicht für den erhöhten verkalkulierten Betrag. Das konnte ich nachweisen und darlegen. 6. Ich hatte einen Anwalt aus meinem Bekanntenkreis dabei - kein Vetragsanwalt, aber nen Anwalt. Der hat das in der dritten Runde bei der Geschäftsführung maßgeblich geklärt. 7. Konsequentes nicht klein bekommen lassen und vorbereitetes Auftreten- die richtigen Dokumente griffbereit haben, das was da steht kennen und ein wenig Information aus dem BGB 8. Immer lächeln und nicken...
super, glückwunsch Freut mich für dich Ich würde gerne Jura studieren, aber ist mir zu viel Arbeit...lach.... Das Recht in Deutschland...Schlimmer als Saugen in der Wüste....
jo Glückwunsch dazu Teilweise muss man ja leider sein Recht einklagen, wo man dann Teilweise aufgrund der Anwaltskosten aber nichts gewonnen hat außer das man weiß, dass man im Recht ist
Ja aber ohne meinen Anwalt, der das für einen Kasten Bier erledigt hat, hätte ich schön alt ausgesehen. Ich glaub man sollte in der 10Klasse ein halbes Jahr die wichtigsten Punkte des BGB durchgehen... kann ja nicht sein, dass viel von uns, ich behaupte mal 80%, keine Ahnung haben oder eben nur alles vom Hören / Sagen, gefährlichem Halbwissen etc... Fall gewonnen, das zählt. Und der Kasten Bier war auch noch drin ^^