Hallo, Ich habe folgendes "Problem". Als ich den Wagen bestellt habe, sollte dieser auf mein Vater zugelassen werden, weil er schwer behindert ist und somit noch ein Gesamtrabatt bekommt. Er hat damals auch die Bestellung unterschrieben. Die Sache ist jetzt die, dass er diese Woche verstorben ist und somit der Wagen nicht auf ihn zugelassen werden kann. Frage hier zu ist jetzt, kann mir der Händler diesen Rabatt wieder entziehen? Oder gilt der Stand des Datums der Bestellung? Ich meine, wenn er meinen Wagen sofort geliefert hätte, wär ja alles i.O. gewesen. Was sagt ihr?
Erstmal herzliches Beileid.... Spreche deinen Verkäufer an.....Ich gehe davon aus, dass der Rabatt erhalten bleibt. Wenn nicht, Autohaus wechseln.... Aber vorerst ist es ja eher nebensächlich.....
danke. klar ist das nebensächlich, aber es muss ja bald erledigt werden, weil wir alles zurückgebliebene abwickeln wollen. mir wurde auch geraten Garnichts zu erwähnen...? aber das kommt doch raus oder?
er muss ja unterschreiben vor der Zulassung... Ich würde zu VW gehen....den Rabatt wirst du definitv behalten können.....
Oh man.. Auch von mit herzliches Beileid! Denke auch das VW sich da nicht querstellen wird. Einfach mal probieren..
Du hast da glaube ich ganz andere Probleme. Da der Vertrag gar nicht eingehalten werden kann. Auch wenn es jetzt hart klingen mag (so ist es nicht gemeint). Man kann mit einem verstorbenen Menschen keinen Vertrag abschließen bzw ist dieser ungültig, da er der Pflicht nicht mehr nachkommen kann. Ich würd emich da auf jedenfall mit deinem VW-Händler kurzschließend a der Vertrag und die ganze Zahlungsabwicklung geändert werden muss.
danke erstmal. die zahlungsabwicklung werde ich machen, dass läuft auf meinen namen. es geht lediglich um die bestellung. aber ist es mein problem, dass vw so lange lieferzeiten hat? ich denke nicht.
Wo die Zahlung abgebucht wird hat nichts mit dem Vertragsinhaber zutun. Sprich solltest du einmal nicht bezahlen wäre dein Vater Strafbar da er Vertragsinhaber wäre. Da es diesen aber nicht mehr gibt würdest du dich Strafbar machen, wenn du den Vertrag so weiter laufen lassen würdest. Er hätte auch umgeschrieben werden müssen wenn das Auto schon da gewesen wäre. Jetzt wirds allerdings knifflig, da du ja eine Subvention inanspruch nehmen willst für eine Person welche leider nicht mehr lebt und welche dir nicht zusteht. Sprich du wirst so oder so auf die Subvention verzichten müssen. Wenn du dir diese erschleichen willst und es heraus kommt wird es erst richtig teuer! Du hast jetzt die möglichkeit den neuen Preis ohne Subvention zu übernehmen oder du hast zudem ein außerordentliches Kündigungsrecht, da das Auto ja noch nicht gebaut ist.
okay. also er war sehr zuvorkommend muss man sagen. der zins ging leider etwas hoch, aber er gab mir noch ein guten rabatt, sodass ich 900 euro über dem vorigerem preis liege. den behindertenrabatt ist weggefallen, aber wenn man alles so zusammenrechnet erhalte ich pi mal daumen noch 14% gesamtrabatt. wie gesagt, sehr zuvorkommend. und er hatte noch eine gute nachricht, meine karre ist eine woche nach vorne gerutscht
so genau weiss ich jetzt auch nicht, aber ich denke ich bin relativ gut weggekommen...hätte mehr sein können!