Rechtshilfegesuch wg. Wandlung

  1. Heavybasser

    Heavybasser Frischling
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    Hey, ich hoffe, ich hab hier den richtigen Topic erwischt. -.-

    Ich brauch bitte bitte bitte mal nen eher fachkundigen jusristischen Rat.
    Meine eigene Recherche im Internet hat bisher leider nichts gescheites ergeben.

    Folgendes Problem:
    Hatte in dem anderen Thread schonmal mehrfach geschrieben...

    Mein aktueller Stand bei "nimmt kein Gas an, Motor- und EPC-Leuchte" sowie "ruckelt immer mal wieder und kommt nicht aus den Hufen":
    Nach nunmehr 17500km:
    3mal komplett neue Zündspulen
    3mal komplett neue Einspritzventile
    3mal komplett neue Zündkerzen
    diverse sinnfreie und extrem leistungsreduzierende S/W-Updates
    1 neues Steuergerät
    VW durfte insgesamt fast 3 Monate Leihwagen übernehmen
    6mal abschleppen
    Additive sind mal voll fürn Arsch
    Motorenforschung aus Chemnitz (weil gleich um die Ecke) weiß auch keinen Rat mehr trotz 2 Besuchen

    ABER: Neuer Motor? Is' mal nich, da lieber gibt's erst mal streng nach Plan 4 neue Kolben -.-
    War damit bereits bei mehreren Händlern, keiner konnte wirklich helfen.

    (hinzu kommt noch: neue WaPu wegen Kompressor-Quietschen bei 7500km, neues Lenkrad wegen verschlissenem Leder bei 5000km, und auch das ist mittlerweile wieder aufgetreten)

    Datum der Erstzulassung: 25.09.09

    Jetzt sagt ihr sicher: "Na wandel das Teil doch oder gebs zurück."
    Problem: Schicker Hifi-Einbau, allein Umbau + Montage mehrere Tausend Euro. (Zierleisten, Airbrush, Doorboards, Radioblende usw.), dazu noch einige Nachrüstungen seitens VW-Werkstatt.
    Wer deckt mir die Kosten? VW stellt sich bisher absolut stur quer.
    Rechtsschutz habe ich leider keine, und nachträglich greift die auch nicht. -.- (wieder was gelernt)

    Hat wer von euch ne schlüssige Rechtsgrundlage diesbezüglich zur Hand oder einen kompetenten Anwalt parat?

    Grüße

    Micha
     


    #1
  2. Brumbrum

    Brumbrum Golfbegeisterter
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    ..........
     
    #2
    Zuletzt bearbeitet: 24. Feb. 2011
  3. Andreazzz

    Andreazzz Akzent-Setzer
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    Ich habe in den sauren Apfel gebissen und unseren BMW verkauft, mit viel Verlust, und bin jetzt (noch) glücklich mit unserem Golf.
    Damit ist Dir aber nicht geholfen. Juristischer Rat darf meines Wissens hier nicht gegeben werden, geh trotzdem vorab zum RA, so teuer ist das nicht, vlt. musst Du ja auch nicht klagen!?


    Andreas
     
    #3
    Zuletzt bearbeitet: 24. Feb. 2011
  4. TSI

    TSI Guest

    ich würd ein schreiben an deinen händler inkl. Kopie nach WOB entwickeln...

    All leid, alle Aufträge aufgelistet, dann mal weiter schauen
     
    #4
  5. Rüdi_Nbg

    Rüdi_Nbg Guest

    Ich denke, daß Du hier kaum einen für Dich passenden (juristischen) Rat bekommen wirst. Nicht, daß hier alle keine Ahnung haben, aber so spezifisch wie das in Deinem Fall ist, wird das (hoffentlich) keiner weiter haben - zumindest wünscht man das ja nun wirklich keinem!
    Ich würde aber eines machen (und das ist für alle weiteren Verfahrensweisen wichtig!). Setze Dich hin und verfasse wie von TSI schon geschrieben ein Schreiben. Überschrift: Setzen eine Nachfrist zur Mängelbeseitigung an.... Dann listest Du alles noch einmal klein-klein auf. Zum Schluss muss ein Satz rein wie: Hiermit setze ich Ihnen eine Nachfrist bis zum... Sollten die Mängel bis dahin nicht beseitigt sein, behalte ich mir rechtliche Schritte vor. Die Nachfrist muss angemessen sein - sprich in deinem Fall ca. 4 Wochen. Das Schreiben per Einschreiben mit Annahmedoku an Deinen Händler und nach WOB. Und dann ab zum Anwalt - erst mal Rechtsauskunft einholen. Auch wenn Du keine RSV hast, aber die Kohle muss/sollte es Dir Wert sein. Und so teuer ist das wirklich nicht - ich denke das wird so bei 80 € - 120 € liegen.
    Was sicherlich auch immer gut zieht sind Öffentlichkeitswirksame Medien. Allerdings ist das nicht immer so einfach, wie es im ersten Moment ausschaut. Aber versuchen würde ich das auf alle Fälle. AutoBild, ADAC, Akte2010, auto motor & sport etc. sind da sicherlich gute Anlaufstellen.
     


    #5
  6. magnus.

    magnus. Golf-Liebhaber
    Member

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    Wie schon oben beschrieben ist es als "Nicht-Jurist" nicht gestattet Rechtshilfe zu leisten.
    Es gibt jedoch eine Rechtsberatung im Internet (Frag-einen-anwalt.de), dort beschreibst du deine "Problem" und dir wird für deinen selbst bestimmten Betrag geholfen.
    Kann dir leider nicht sagen wie professionell das ganze dort ist, geht aber relativ schnell.

    Viel Glück!
     
    #6
  7. Heavybasser

    Heavybasser Frischling
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    Danke erstmal euch für die Tipps. Mir ging es ja auch nicht um rechtsverbindliche Aussagen, sondern um eine Hilfestellung, wie die Chancen ansich stehen, da irgendwas durchzusetzen (gerade bezüglich der zusätzlich investierten Kosten für Anlage und Co).

    Das ganze geht jetzt morgen früh eh zum Anwalt meines Vertrauens, da mein Vollpfosten von Händler am Freitag den Schweller, Kotflügel sowie die Türen der Beifahrerseite beim Kolbenwechsel ruiniert hat und alles brav abstreitet.

    Grüße

    Micha
     
    #7
    Zuletzt bearbeitet: 27. Feb. 2011

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