Reparatur nach unverschuldetem Unfall - Finanzierungsvertrag über VW Bank

  1. wuschi1983

    wuschi1983 Guest

    Hallo,

    mir ist am Samstag jemand beim Rückwärtsfahren aufs Auto gefahren.
    Laut Gutachten beträgt der Schaden an meinem Auto ca. 1500€.
    Dabei ist unter der Stoßstange vorne wohl der Träger, die Stoßstange selbst und ein bisschen Kleinzeugs kaputt gegangen.
    Jetzt war ich gestern bei der Rechtsanwältin, sie wird sich jetzt um alles kümmern.
    Allerdings würde ich gerne die Stoßsstange nicht tauschen (nur ein minimaler Kratzer, keine Risse oder Dellen.(Hintergurnd ist der durch das lackieren sehr wahrscheinliche Farbunterschied bei der Farbe silverleaf).

    Da mein Vater KFZ - Meister ist würde die Reparatur für ihn kein Problem sein (Abrechnung wäre dann laut Gutachten abzgl. MwSt.).

    Laut Darlehensvertrag bin ich dazu verpflichtet jeden Schaden umgehend bei der VW-Bank zu melden.

    Kann die Bank mich dazu zwingen diesen Schaden bei VW reparieren zu lassen?
    Hatte diese Problem schon einmal jemand?

    Meine Anwältin hat mir geraten mich nicht mit der Bank in Verbindung zu setzten. Das übernimmt sie.

    Allerdings bin ich schon etwas ungeduldigt - und wenn ich ehrlich bin auch von diesen ganzen Umständen genervt.
     


    #1
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 1. Okt. 2013
  2. wuschi1983

    wuschi1983 Guest

    So, hab jetzt mit der VW Bank gesprochen. Da ich schon über die Hälfte meiner Raten bezahlt habe und der Schaden nicht allzu hoch ist wäre es möglich den Schaden nach Gutachten abzurechnen und selbst zu reparieren...

    Immerhin.
     
    #2

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