Hallo zusammen, ich habe nur Probleme mit meinem 6er Golf. Angefangen hat es mit EPC Problemen, dies ist 4-5 mal aufgetaucht, bis VW es nun "angeblich" beseitigt hat. Nun habe ich hinterm Fahrersitz Wasser im Fussraum, der Schimmel krabbel da schon hoch. Nun habe ich bei VW gesagt ich will das Auto nichtmehr, nehmt es zurück. Ruckizucki, JA VW nimmt das Auto zurück, bzw. "kauft es mir ab". Nun ist die Frage der Kosten. Was bekomme ich zurück, was muss ich zahlen?!?! Um jede Info bin ich dankbar. MfG Black6N
Wurde nachgebessert??? Wenn ja, wie oft??? Gibt eine Rechnung was du an Geld bekommen wirst, aber aktuell finde ich leider nicht auf die Schnelle...Bestandteile sind Alter und gefahreren Kilometer.... In Sachen Wandlung empfehle ich generell immer eine Sache > Beistand von einem Rechtsanwalt....Hoffe, du hast eine Rechtsschutz.... Ansonsten viel Glück, absolutes Montagsauto erwischt....
Wie oft genau, kann ich so jetzt nicht sagen, aufjedenfall öfters wie 3mal. Alter, habe Ihn 5 oder 6 Monate, gefahrene KM ca7000km. Ja, klar habe ich einen Anwalt und eine Rechtsschutz Versicherung. Habe nun auch mal um Aufstellung der genauen Rücknahmekosten bei VW gebeten, noch keine Antwort. Scheiss Läden ey.
Übergib doch alles deinem Anwalt, der erledigt das alles für dich. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast kostet es dich doch nichts.
Ja, nur was für Unterlagen soll ich meinem Anwalt geben, die Rücknahme wurde telefonisch vereinbart. Zudem interessiere ich mich auch so dafür wie das so gerechnet wird.
Ja, und deshalb frage deinen Anwalt! Auf 150 EUR Selbstbeteiligung beim Anwalt kommt es bei der Höhe auch nicht mehr an ALLES was du hast dem Anwalt geben und wenn man eine Rücknahme per Telefon vereinbart hat, dann hast du eh die absolute Arschkarte hoch zehn... Man macht nichts mündlich, ALLES schriftlich Schreibe dem händler einen Brief aber nicht mit den Wörtern "man ey, wie lange noch"
Ja, ich habe heute um eine Aufstellung der Kosten gebeten, leider habe ich bis jetzt noch nichts bekommen. Ich weiss es selber das alles Schriftlich laufen muss, bin schließlich schon älter wie 3x7 ;-). Ähm naja ich werde mal abwarten ob VW sich meldet. Hätte ja sein können, das jemand das alles schonmal mitgemacht hat.
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Darauf hin hatte ich einen ganz nützlichen Artikel gefunden: PKW-Nutzungsentschädigung: Begriff, Höhe, Urteile, Anwalt und Rechtsberatung - Die Automobilkanzlei im Internet informiert
Hier aus dem Forum noch keiner, aber einige bei www.scirocco-forum.de Sciroccos sind nämlich aktuell wohl die qualitativ schlechtesten VW's (obwohl die hübschesten, für mich zumindest) Da läuft einiges unrund bei den Portugiesen..........
@TE: Deine Rücknahme hört sich schwer nach Inzahlungsnahme des Fzg. an. Glücklicherweise hast du nur am Telefon mit dem Händler gesprochen und nichts schriftlich abgemacht. Früher hieß das ganze Prozedere Wandlung. Heute ist es Rückabwicklung! Dir steht nach mehreren erfolglosen Reparaturversuchen ein Ersatz aller deiner Kosten zu, die im Zusammenhang mit dem Kauf stehen. Abgezogen wird eine Kilometerentschädigung. Wenn du also mit deinem Händler sprichst rede über Rückabwicklung! Der weiß dann was es für Ihn bedeutet. Du brauchst dir nicht erzählen zu lassen, dass er das nur bei Neubestellung macht. Du kannst dich auch Auszahlen lassen. Wenn du Rechtsschutz hast lass dich bei einem guten Anwalt beraten. Rechtsberatung kann und darf dir hier nicht gegeben werden und sollte in fachkundige Hände gelegt werden! Wichtig sind 2 Reparaturversuche die nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis geführt haben.
Hoi, Du musst den Wagen wandeln lassen und nicht den Wagen abkaufen lassen. Bei der Wandlung wird der Vertrag rückabgewickelt und du bekommst deinen Kompletten Kaufpreis zurück! Eine Abnutzungsgebühr gibt es seit einem halben Jahr nicht mehr! Glück für uns Verbraucher Also ab zum Anwalt. Wichtig ist nur, dass eben eine Sache mindestens 2 mal erfolglos nachgebessert wurde Damit ist die Nacherfüllung gescheitert und du hast das Recht auf die Wandlung. Mfg
Was ist bei einer Häufung von verschiedenen Sachen, also z.B. 1x Zündspule Zyl.1, 1x Zyl.2, 1x Zyl. 3 und Einspritzdüse Zyl. 1, Zyl. 3? Das hatte ich ja nun außer einigen anderen Sachen bei meinem BMW. Und wie ist das mit Wandlung nach der Garantiezeit? Ich bin die Kiste ja nun glücklicherweise los geworden, interessiert mich aber trotzdem - Ihr wißt schon: Ein gebranntes Kind... Andreas
Wie das bei der Häufung ist, dass weiß ich nicht... Fakt ist aber, wenn das Auto innerhalb von einem Jahr schon 20 mal in der Werkstatt war und dort verschiedene Sachen getauscht wurden, dass das Auto dann später keiner mehr haben will. VW sagt dir dann, wenn du wieder mal da bist. "Ist doch nicht schlimm, dafür haben sie ja Garantie". Wenn du die Kiste dann aber bei VW mal verkaufen willst, dann heißt es: "ohoh, da wurde aber schon einiges gemacht... da müssen wir was am preis machen, dass geht so nicht"... selbst bei Privatverkauf kann der Käufer vorher mit der FIN zu VW gehen und sich Infos einholen... Dann lässt der den Hobel auch in Ruhe... Also als Besitzer von so nem Montagsauto kann man sich eig. nur die Kugel geben, wenn man den Wagen nicht gewandelt bekommt. Ich persönlich bin gespannt, ob ich jetzt zwei neue Türen bekomme, weil die so knacken an einer Stelle, wo man nichts ändern kann... Und dann der Tacho.. Und dann die Sitze... Hach ich liebe es VW ist einfach nur toll Mfg
Die Gewährleistung deckt nur die gleichen Schäden ab... also in deinem Fall muss es immer z.B. die Zündspule vom Zylinder 1 gewesen sein....