Standlicht "aus" bei Nebelscheinwerfer "an"

  1. Steusel

    Steusel Guest

    Hallo Leute,
    mir ist aufgefallen (auch Firmenwagen), das bei einigen Fahrzeugen die Nebelscheinwerfer an haben, dass das Standlicht aus ist.

    Bei mir ist das nicht der Fall.
    Wie ist es bei euch?
     


    #1
  2. Benni112

    Benni112 Golfumbauplaner
    Member

    Registriert seit:
    17. Okt. 2010
    Beiträge:
    686
    Danksagungen:
    62
    Also bei mir ist das genauso wie bei dir, ich muss ja wenn ich den Lichtschalter rausziehen will, dann geht er ja automatisch auf Standlicht.

    Aber es gibt ne Möglichkeit die NSW auch als Tagfahrlicht zu programmieren, dann leuchten diese anstatt dem normalen Tagfahrlicht, was ich allerdings nicht so toll finde.

    Schau mal hier steht das man das über VCDS wohl machen kann.
    -|- VCDS-Codierung-Hamburg -|-

    TFL über NSW

    (Dauerfahrlicht/TFL über Abblendlicht oder Fernlicht muss aktiviert bleiben) STG 09 ==> Funktion 07 ==> BCM STG ==> LCode2 ==> Byte 14 ==> Bit 1 (1 = an)
     
    #2
  3. Hoermes

    Hoermes Schrauber
    Member

    Registriert seit:
    28. Juli 2010
    Beiträge:
    463
    Danksagungen:
    62
    deshalb:

    § 52 StVZO - Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
    ... so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.
     
    #3
  4. Fabi

    Fabi Schrauber-Gehilfe
    Member

    Registriert seit:
    5. Juni 2011
    Beiträge:
    369
    Danksagungen:
    2
    Rein rechtlich ist es verboten nur mit Standlicht zu fahren, und das Fahren mit Nebelscheinwerfern ohne ersichtlichen Grund durch Witterung (Schnee, Regen, Nebel ) ist meines Wissens auch nicht grade gern gesehen bzw. wird auch mit Bußgeld belohnt.


    Wenn die NSW als solche NUR als Tagfahrlicht geschaltet wären, dann gäbe es imo keine rechtlichen Konsequenzen, das hieße auch, dass der Schalter dann umgebaut werden müsste....
     
    #4
  5. shorty1111

    shorty1111 Wissbegieriger
    Member

    Registriert seit:
    27. Apr. 2011
    Beiträge:
    88
    Danksagungen:
    0
    Dann brauchen die Nebler ne Zulassung als TLF. Da hats dann ne andere E-Nummer drauf. Das wird also so auch nix.
     


    #5
  6. Ex307

    Ex307 Neuer Benutzer

    Registriert seit:
    21. Juli 2011
    Beiträge:
    5
    Danksagungen:
    0
    nur mal so am Rande; solange es nicht erforderlich ist mit Abblendlicht zu fahren, darfst du die restliche Zeit durchaus mit Standlicht durch die Gegend fahren; die STVO sagt nichts anderes aus!
     
    #6
  7. firebowl

    firebowl Wissbegieriger
    Member

    Registriert seit:
    17. Juni 2011
    Beiträge:
    97
    Danksagungen:
    0
    Da muss ich die leider enttäuschen:

    StVO
    §17 Beleuchtung

    (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
     
    #7
  8. Ex307

    Ex307 Neuer Benutzer

    Registriert seit:
    21. Juli 2011
    Beiträge:
    5
    Danksagungen:
    0
    @ firebowl

    Ich habe den § 17 der STVO den du zitierst hast nicht in Frage gestellt; nur deine Aussage, dass es rein rechtlich verboten ist mit Standlicht zu fahren, denn das stimmt nicht!
    Wenn die Sonne scheint und keine andere Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall oder Dunkelheit etc. vorliegt, dann darfst du auch nur mit Standlicht durch die Gegend fahren.
     
    #8
  9. Andreazzz

    Andreazzz Akzent-Setzer
    Member

    Registriert seit:
    1. Aug. 2010
    Beiträge:
    1.681
    Danksagungen:
    52

    Dann warte mal ab, was Dir Polizei und versicherung sagen, wenn Dir jemand ins Auto fährt, weil er geglaubt hat, Du stehst mit eingeschaltetem Standlicht!?


    Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht zu verwenden ist meines Wissens nur in Österreich erlaubt.
     
    #9
  10. Holger

    Holger Tuning-Freak
    Member

    Registriert seit:
    25. Okt. 2009
    Beiträge:
    815
    Danksagungen:
    0


    ... kann ich mir eigentlich nicht vorstellen und glaub´ das auch nicht.

    Warum heisst das eigentlich dann Standlicht
     
    #10
  11. Ex307

    Ex307 Neuer Benutzer

    Registriert seit:
    21. Juli 2011
    Beiträge:
    5
    Danksagungen:
    0
    #11
  12. Andreazzz

    Andreazzz Akzent-Setzer
    Member

    Registriert seit:
    1. Aug. 2010
    Beiträge:
    1.681
    Danksagungen:
    52
    Dieses Urteil steht nach meiner Einschätzung im krassen Widerspruch zu §1 der StvO!

    Was könnte das Autofahren doch einfach sein, wenn dies´ ausschließlich mit gesundem Menschenverstand erfolgen würde ...
     
    #12
    Zuletzt bearbeitet: 24. Juli 2011
  13. BenBVBler

    BenBVBler Sommertreffenplaner
    Member

    Registriert seit:
    10. Juni 2010
    Beiträge:
    929
    Danksagungen:
    6
    wenn die nebler als TFL codiert sind , dann leuchten die standlichter trotzdem !!!!!!!!!!!!!

    also nebler + standlicht als tfl ^^

    geht leider ned anders durch software -.-
     
    #13
  14. erc83

    erc83 Guest

    Ich hatte eben so einen Fall wo es so war. NSW als TFL + Standlicht. Bekomme das Standlicht zum erbrechen nicht aus.
    Gleiches Modelljahr, gleiches BCM samt Index und SW bei mir verbaut. NSW als TFL, Standlicht bleibt aus.

    Nein, ich habe NSW nicht als TFL. Interessiert mich nur warum es bei A geht, aber bei B nicht...
     
    #14
  15. Steusel

    Steusel Guest

    Dann haben die das sicherlich irgendwie umcodiert oder so....

    Ich glaube nicht, das dies von VW gewollt ist und auch glaube ich nicht das dies in der StvO zugelassen ist, TfL als Nebelscheinwerfer zu verwenden
     
    #15
  16. erc83

    erc83 Guest

    ???
    Es wurde von jemand anderen umcodiert!
    Es ist auch verboten während der Fahrt am Navi oder Handy rumzuspielen. Trotzdem hält sich niemand dran. Also, who cares....
     
    #16

Diese Seite empfehlen