Wie im Topic schon beschrieben dürfen die unteren Heckstrahler an der Stoßi hinten gecleant werden? Oder macht der TÜV da Proleme?
Natürlich nicht, jegliche nachträgliche Änderungen an Rückleuchten, Rückstrahlern oder Scheinwerfern durch Folien, Spray´s oder sonstiges sind nicht erlaubt und führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Möchte keinen neuen Thread aufmachen, deswegen frage ich mal hier: Was meint ihr, ist es erlaubt die, ich nenn sie mal "Glühbirnenhalter" in den Frontscheinwerfern schwarz machen zu lassen? Sprich das, was in den Halogenscheinwerfern von Werk aus silbern glänzt schwärzen zu lassen. So wie es beim Golf R auch die Xenons in ganz schwarz gibt, so in etwa bei den Halogen.
Sobald Scheinwerfer an der verklebten Stelle geöffnet werden erlischt die Betriebserlaubnis, auch wenn sie später wieder zu geklebt werden. Was anderes ist es wenn die Scheinwerfer dafür vorgesehen sind, dass man das Scheinwerferglas auswechseln kann.
sämtliche änderungen an der lichtanlage sind nicht ohne offizielle zulassung erlaubt.. dazu gehört.. das lasieren, lackieren von innen usw... aber oftmals fällt es niemanden auf .. und so lang es nichts behindert also lichtausstrahlung oder wie man das nennt wirds wohl auch niemanden stören
ob das nunmal chrom oder schwarz ist, ist sicherheitstechnisch irrelevant denk ich mal... die frage ist wie es sich umsetzen lässt. die scheinis sind ja nicht zum öffnen gedacht
Aber mit SIcherheit gehen die zu öffnen! Einer aus dem AMi- Forum baut diese ja sogar auf Linse um...