Verkauf vom Golf an Händler

  1. voll

    voll Golf-Tieferleger
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    Liebe Forengemeinde,

    ich habe folgende Frage und zwar wenn ich den Golf6 verkaufe an einen Audi Händler kann der anhand der Fahrgestellnummer erkennen was für Mängel der Wagen hat bzw kann er irgendwo anders raus kriegen was das Auto für Mängel hat?

    Danke für eure Bemühungen im vorraus#

    Gruß

    Chris
     


    #1
  2. Turbotreter

    Turbotreter Administrator
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    Anhand der Fin kann er nachschauen (wenn er sicherlich auch nen VW-Händler ist oder einen anbei hat), was für Reparaturen in der Werkstatt getätigt wurden.
     
    #2
  3. voll

    voll Golf-Tieferleger
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    ok Vielen Dank das heisst für meinen Wagen stehen dann die Chancen schlecht bezüglich kaufpreis richtig?
     
    #3
  4. voll

    voll Golf-Tieferleger
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    noch mal ne kurze zwischen frage heisst er kann sehen was für reperaturen getätigt wurden kann er denn auch sehen z.b das ich öfters in der Werkstatt war wegen Tempomat aber dieser immer noch Fehlerhaft ist?
     
    #4
  5. Turbotreter

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    Eigentlich dürfte jeder Werkstattaufenthalt und auch jeder Reparaturversuch vermerkt sein im System. Erc dürfte dort mehr Ahnung von haben, was alles im System niedergelegt wird und was nicht.

    Ein Händler wird jedoch einen Ankaufscheck machen und dies recht gründlich.
    Die Wahrscheinlichkeit einen Händler übers Ohr hauen zu können ist sehr gering.

    Wenn du dein Fahrzeug an nen Händler verkaufst, stehen die Preismöglichkeiten eh immer schlecht in Relation zum Privatmarkt, denn der Händler will damit noch Geld verdienen .
     


    #5
  6. voll

    voll Golf-Tieferleger
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    ja das is mir klar nur habe leider soviele Probleme mit dem Auto das ich diesen Wagen nicht mit einem guten Gewissen privat an jemanden verkaufen kann. Sondern will über den Händler verkaufen wenn die Anwälte grünes Licht geben. So ich sag auch ich stecke ned in den Problemen drin weil VW es ned hin bekommt die Fehler zu beheben. Und will halt ned dadurch ne krasse Wertminderung erhalten
     
    #6
  7. casait

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    Nur mal so als kleiner Hinweis: Bezüglich Dir bekannter Mängel bist Du grundsätzlich offenbarungspflichtig, egal ob Du an einen Händler verkauftst oder an einen Privaten. Da gibt es unzählige Rechtsprechung zu, so dass ein bewußtes Verschweigen eines Mangels immer ein großes Risiko für den Verkäufer (also für Dich) birgt. Das würde ich mir wirklich überlegen, weil ansonsten so ein Verkauf oder eine Inzahlungnahme immer eine tickende Zeitbombe ist.
     
    #7
  8. voll

    voll Golf-Tieferleger
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    ok das is klar nur wenn ich anfange bei dem Händler die Probleme aufzutischen dann werd ich wohl mal fast kein Geld mehr sehen. Und was kann ich für die Mängel die VW ned beheben kann. Gibbet da eine rechtliche Möglichkeit?
     
    #8
  9. PlusGolfVI

    PlusGolfVI Modifizierer
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    Was hast du den an deinem Golf bisher alles an Mängel gehabt oder welche sind bisher noch vorhanden?
    Laut deiner Signatur dürftes du noch knapp in der Garantiezeit sein, da gibt es also noch andere Möglichkeiten.
    1. Alle Mängel schriftlich fixieren und den Händler damit aufforden in einer angemessen Frist die Mängel zu beheben.
    2. Wandlung des Autos
    3. VW Kundenbetreuung einschalten
    4. Garantie Verlängern und erst einmal weiterfahren.
     
    #9
  10. voll

    voll Golf-Tieferleger
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    @PlusGolf habe dir ne PN geschrieben wegen den Mängeln
     
    #10
  11. Dice8

    Dice8 Golf-Tieferleger
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    Lese dir auf jedenfall genau die Vertragsbedingungen für "Die Inzahlungsnahme eines Gebrauchtwagens" beim Händler durch. Da steht meistens u.a. auch drin das du als PRIVATPERSON eine Gewährleistung von bis zu 24 Monaten (meistens 12) übernehmen musst (ausgenommen Verschließteile) !!!
     
    #11
    Zuletzt bearbeitet: 2. Sep. 2012
  12. casait

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    Genau wie PlusGolfVI das geschrieben hat, ist da vorzugehen. Das sind die richtigen Schritte.
     
    #12
  13. voll

    voll Golf-Tieferleger
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    ok das problem is das ich alle Mängel schriftlich aufgelistet habe aber VW das Problem ned in den griff bekommt. SO habe seit ca 1 Jhar en Anwalt eingeschaltet. Kann auch ned mehr erzählen weil es ein laufendes verfahren ist
     
    #13
  14. Turbotreter

    Turbotreter Administrator
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    Warum wartest du das Ergebniss des Verfahrens nicht ab, bevor du den Wagen veräußerst?
     
    #14
  15. Dice8

    Dice8 Golf-Tieferleger
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    Kannst du die Mängel mal auflisten? Wenn du das nicht öffentlich machen willst/darfst kannst du mir gern ne PN schreiben. Würde mich jedenfalls interessieren da ich auch nen 1.2 TSI fahre.
     
    #15
  16. voll

    voll Golf-Tieferleger
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    ich warte ja das Urteil ab. will halt nur schonmal mich vorab informieren
     
    #16
  17. voll

    voll Golf-Tieferleger
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    kann man nach dem Urteil eigentlich immer noch auf ne Wandlung gehen?
     
    #17
  18. casait

    casait Modifizierer
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    Einvernehmlich mit dem Prozeßgegner ist immer alles möglich.

    Du schreibst aber, dass ein Urteil im Raum steht. Da ist dann eigentlich das Urteil das Maß der Dinge, und wenn es für Deinen Gegner günstig ist, wird der sich auf nichts anderes einlassen.
     
    #18
  19. voll

    voll Golf-Tieferleger
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    ok dann weiss ich bescheid
     
    #19
  20. PlusGolfVI

    PlusGolfVI Modifizierer
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    Hi voll,
    PN mit den Mängel bekommen.
    Ich würde versuchen den Wagen zu Wandeln.
    Einige Sachen wurden ja schon 3x anscheinend erfolglos ausgetauscht.
    Ich habe noch eine Frage zu dem Anwalt, ist das eine Pfeife oder was?
    Was macht der da seit einem Jahr rum?
    Such dir einen neuen Anwalt oder versuche dich mit dem betreuenden Autohaus irgendwie zu einigen zwecks Wandlung.
    VW würde/hätte ich in deinem Fall eh schon längst informiert.
    Viel Glück und berichte bitte weiter.
     
    #20

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