Hallo, da bei mir der Tacho schon getauscht wurde und das Zeigerwackeln weiterhin vorhanden ist, werde ich meinen GTD wieder zu VW schaffen. Wenn nach der zweiten Nachbesserung das Problem weiterhin besteht, werde ich von meinem Recht der Wandlung Gebrauch nehmen. Das heißt, der Kaufvertrag wird rückabgewickelt und ich bekomme den vollen Kaufpreis zurück und das Auto geht wieder zurück. Vor einem halben Jahr hat sich noch die Tatsache ergeben, dass der Verkäufer keine Nutzungsgebühr mehr erheben darf. Deswegen der komplette Kaufpreis. Nun wollte ich gern wissen, ob das jemand schon gemacht hat? Ich kenne nur jemanden aus dem Bekanntenkreis, aber er musste zur damaligen Zeit noch eine Abnutzungsgebühr zahlen. Wie sollte man am besten vorgehen? Gleich mit einer schriftlichen Mangelrüge inkl. der nötigen Paragraphen, damit das Autohaus das gleich in der Rechtsabteilung prüfen kann? Vielen Dank. PS: Ich werde diesen Schritt gehen, da ich dort von Service bis jetzt nicht viel geboten bekommen habe. Eher genau das Gegenteil. Schön ausgenommen und nicht als richtiger Kunde behandelt. Nur man sollte den langsam mal die Augen öffnen, dass der Kunde König ist Mfg
auf jedenfall jeden mangel schriftlich und per Einschreiben an deinen VW Händler richten da du sonst keinen Beweis hast, ob die reperaturen vor Gericht dann als Beweis alleine reichen weiß ich nicht. und wenn du sowas vor hast nicht vorankündigen
ich hatte so nen Problem vor ein paar Jahren bei nem FIAT PUNTO (wen wunderts... ) ... hier hatte ich stets im Tacho die Meldung, dass der AIRBAG defekt ist... ! nach 3 maligem Versuch das alles in Ordnung zu bringen hatte ich dann auch die Faxen dicke wie man so schön sagt... ! Folge war, dass der Anwalt das eben übernommen hatte. Das Auto wurde dann auch wirklich getauscht gegen einen NEUWAGEN...das war damals Bedingung, dass man nicht das GELD zurück bekommen hat, sondern man konnte sich ne neue Karre hinstellen lassen. und so geschah es auch... ! die gefahrenen KM wurden aber damals verrechnet ! War aber nicht dramatisch ! Warum wurde das mit der ABNUTZUNG denn gestrichen !?
Hoi, danke erstmal an alle. Die "Abnutzung" wurde generell gestrichen. Beulen oder ähnliches können aber sicher noch in Verrechnung genommen werden... Das weiß ich nicht. Warum das ganze? Um den Verbraucher zu Schützen Ist doch gut so Mfg
das find ich ma super, dass es gestrichen wurde... ! Haste mal alles gefilmt mit dem Zeigerwackeln !? passiert das währen der Fahrt !?
Wie oft wurde bei dir der Tacho bereits getauscht? Wenn der nur einmal getauscht wurde kannst du von dem oben genannten Recht noch kein gebrauch machen. Ich stöber mal eben im BGB nach... da ich was kaufmännisches gelernt hab, sollte ich das ja eigentlich schnell finden. ***edit*** Hab jetzt mal im GBG rumgeforstet: Ich bin der Meinung mal gelernt zu haben, dass man dem Konzern, Autohaus oder was auch immer mindestens zwei mal die Möglichkeit gegeben zu haben den Sachmangel zu beheben. Sollte dies nach dem zweiten Mal nicht geschehen sein so kannst du Schadenersatz verlangen (sofern dir ein Schaden entstanden ist), Minderung des Kaufpreises (wäre gerechtfertigt da der Golf nicht frei von Mängel ist) und als allerletzte möglichkeit Rücktritt vom Kaufvertrag...
beim 4 mal hat der käufer recht auf wandlung (was auch den rücktritt beinhaltet) des vertrags, lernt man heutzutage in jeder berufsschule.... 3xnachbesserung beim 4 defekt des gleichen bauteils kann man wandeln
Spaßmodus an: " Ist doch kein Wunder, du hast bestimmt immer diese willkürlichen Zuckungen im rechten Fuß. Ich würde mal einen Arzt konsultieren der dich bei Tourette beraten kann" Spaßmodus off Ich hoffe, dass sich beim dritten mal Nachbessern der Defekt verschwindet, bzw. es zu einer Wandlung kommt und du mit einem neuen Auto glücklich wirst. Es gibt kaum etwas schlimmeresfür einen Automobilbegeisterten, als dass der eigene Wagen irgendwelche Zicken bzw. Macken ab Werk hat. Mich als GTD-Fahrer würde interessieren wie sich dies äußert. Toi toi toi und wirds wieder nen GTD?
Steht doch alles da Sorry, aber habe nur geschrieben, wie ich vorgehen werde und wollte wissen, wer es schonmal gemacht hat und ob man mir Tipps geben kann. Kaufmännisch bin ich als IT Mensch fit und kann das BGB und andere Gesetzbücher lesen Zwei mal muss man nachbessern lassen, dann kann man Wandeln und somit eine Rückabwicklung des Vertrages fordern. Im BGB steht in Sachen Nacherfüllung was anderes. Das geht in die Richtung von Gp-Wu. Aber eine Nachbesserung gilt als gescheitert, wenn die gleiche Sache nach dem zweiten Versuch nicht erfolgreich repariert wurde. Deswegen geht der Wagen wieder zu VW und dann haben die noch einmal die Möglichkeit zu zeigen, was sie können. Habe bis jetzt noch nie einen Anwalt nehmen müssen... Was kostet so ein durchschnittlicher Anwalt? Vor Gericht muss ja dann eh die Partei zahlen, die dann nicht gewonnen hat. Aber der Anwalt will ja sicher schon davor sein Geld @ Turbotreter: Wenn Du das Wackeln des Zeigers hast, dann wirst Du es auch merken bzw. sehen Der wackelt halt, wenn man die Geschwindigkeit hält... Berg auf wackelt er dann nicht, wenn man die Geschwindigkeit hält. Bei VMax wackelt er auch, aber da darf er das Mir geht das tierisch auf die nerven... Es wird kein GTD mehr... Wird eher ein GTI, da sich mein Fahrprofil wohl ändern wird. Mfg
Wenn du schon 7Liter mit dem GTD brauchst dürfte bei dir dann hier demnächst ne 12 stehen oder sogar mehr.
nur mal so rein aus neugier... könnte ich einen Wagen auch Wandeln, nur weil ich unzufrieden bin ? Angenommen, ich würde zum freundlichen gehen uns würde bei ihm einen neuen kaufen, würde er sich auf einen Tausch einlassen (natürlich müsste ich drauf zahlen) Oder ist das dann nicht wandeln, sondern ganz einfach meinen in Zahlung geben und einen Neuen kaufen ?
Das wäre kein Wandeln....., das wäre ne einfach Inzahlungnahme deines alten. Es ist nur die Frage, weshalb du unzufrieden bist. Hast du einen nicht behebbaren Mangel an deinem Fahrzeug? Zweimal nachgebessert und es ist etwas nervtötendes, was nicht sein darf (ich meine jetzt nicht wackelnde Tachonadeln oder sonstiges Pille Palle). Dann kann man Wandeln. Musst nur ne "Nutzunggebühr" für die gefahrenen Km zahlen.
hmm.. eigentlich ist der kleine okay.. hat auch so keine macken... läuft einwandfrei... ist auch nix, was ich ernsthaft in erwägung ziehen würde.. hätte ich zuviel geld übrig, würde ich einfach ein anderes modell wollen mit dem ein oder anderen extra und einem anderen motor (hauptgrund, aber nix, was ernsthaft wäre) aber so, ist das eigentlich dann der größte schwachsinn... ist ja nix dran an dem guten... Danke für die schnelle antwort
Geht mir genauso^^ Würde entweder wieder nen Golf GTD wollen mit mehr extras wie Xenon und Co. oder nen Octi RS mit dem Motor und volle Hütte. Man kann nicht alles haben und soll zufrieden sein, mit dem was man hat.
richtig ich kam von einem 98 er Corsa zum (in meinen Augen) Luxus Golf.. jetzt kann ich nicht genug bekommen :-D also mal btt: Wandeln heißt, ich muss fehler am wagen haben, die mindestens 2 mal vergeblich versucht wurden zu beheben... und dann kann ich versuchen umzutauschen.. also zu wandeln... quasi umtausch gegen gebühr für kilometer. Weiß man, wie hoch so eine Gebühr ist ?
Ne, nicht wirklich, wenn sie nur marginal aber nervig sind^^ Bei meinem zweiten KI-Instrument, wackelt die Tachonadel wieder bei Vmax Knacken in der B-Säule bei Sonnen / Wärmeeinstrahlung wurd bisher auch noch nicht behoben. Nichts großes, aber nervig....
all geschilderte Probleme sind keine Wandlungsgründe.... Und wenn es mal härter wird, dann mich fragen