so liebe golf-community^^, ich hätte da mal wieder eine frage. und zwar wollte ich mal wissen, wenn ich mir spurplatten draufknalle ob es dann reicht wenn der radkasten die lauffläche des reifens bedeckt oder muss der radkasten die gesamte reifenbreite überdecken??
Hier hab ich was gefunden http://static.pagenstecher.de/uploads/7/7e/7e6/7e6b/radabdeckung.pdf ist anscheinend Auslegungssache.
Reifenprofil darf nicht überstehen, d.h. die nicht profilierte Reifen-Seitenwand schon! So hat´s mir mein Bekannter vom TÜV erklärt und da sollte es auch andere kompetente Leute geben, die man vor Umbaumassnahmen mal um Rat fragen könnte!
ich dachte ja auch das ich diese kompetenten leute hier finde und das mir ja nun auch gelungen , danke für die aufschlußreiche antwort
ja das ist richtig^^, ich muss allerdings gestehen das ich dazu meistens zu faul bin und ich lieber stets nette und meist gut gelaunte leute (fette schleimspur XD) wie euch frage, das bringt mir meiner meinung nach mehr
Also laut meinem Dekra Prüfer solle es da unterschiede geben.Ältere Fahrzeuge haben eine andere Zulassung als die neuen.Somit ist festgelegt dass bei den alten nur die Reifenlauffläche abgedeckt sein muss.Bei den neuen muss dagegen der ganze Reifen abgedeckt sein.Aber viele legen das anders aus.Wenns nach dem geht würde bei mir ET35 hinten nicht gehen.
Als meine Felgen letztes Jahr eingetragen wurden, hat es dem TÜV genügt, dass das Profil bedeckt ist. Die Reifenflanke steht <5 mm über. Soweit ich weiß hat das nichts mit neuem oder alten Wagen zu tun, sondern mit Kulanz des Prüfers.
Ja doch ab 2003 oder so haben alle Autos eine EG ABE..vorher war das anders geregelt.Irgendwie so hat er mir das erklärt.Und Fahrzeuge bis zu diesem Jahr haben wohl eine andere ABE als die neuen Fahrzeuge.Aber die meisten Prüfer machens tatsächlich nach eigenem Ermessen.
Ich auch ! In meinem Felgengutachten stand Mittellinie 45° nach links und rechts muss abgedeckt sein.