,Hallo, ich habe mir im internet 4x w5w birnen als led gekauft und sie vorne und hinten eingebaut also standlicht und kennzeichenbeleuchtung, doch vorne kommt keine fehlermeldung aber hinten troz can bus leds...woran liegt das sind genau die gleichen birnen im orginalzustand ja glaub ich auch drinnen...
Im Internet muss man sich noch mehr verarschen lassen.... was zum Teufel sollen CAN-Bus Led`s sein? Die haben dir wohl Led's mit nem Widerstand verkauft und behaupten das es keinen Fehler im Steuergerät geben soll. Das aber wohl nichts, sende sie zurück.
also ja genau leds mit wiederstand aber wieso kommt die fehlerneldung dann nur hinten bei der kennzeichenbeleuchtung und nicht beim standlicht?
weil du Schrott gekauft hast... die billigen Widerstand LED's, die für Cent-Beträge in Asien produziert werden, die sind eben nicht geeignet. Vorne hat das Steuergerät entweder eine höhere Toleranz, oder die Leitungslänge macht noch nen Unterschied, oder die LED's sind einfach nicht gleich gut....
Finde es echt komisch...es sind zwar Billige aber wenn ich mir teuere kaufe kann ich ja gleich dieOrginalen von VW kaufen. Falls ich jetzt keine andere Lösung finde, wie viel kostet mich das ganze mit der LED Beleuchtung für meinen GOLF ?
ich habe die hier drin sind super hell und keine Fehlermeldung 2er Set LED Kennzeichenbeleuchtung Golf 6 ohne Fehlermeldung. 158 - Hypercolor.de - LED Technik made in Germany
Die sind aber NICHT zugelassen und somit nicht im Bereich der StVo erlaubt! Auszug aus der Seite deines Links: "Erlaubt oder nicht? Bitte beachten Sie, dass diese LED Lampen als Nummernschildbeleuchtung keine ABE und keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr haben. Die Verwendung ist nur auf privatem Gelände zu Showzwecken erlaubt. Der Einbau und die Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr erfolgt auf eigene Verantwortung des Fahrzeughalters."
Mir ist bewusst das die Led Standlichter nicht erlaubt sind auch nicht die LED Kennzeichenbeleuchtung doch ich verstehe den unterschied nicht wenn ich jetzt die Orginale Led Kennzeichebeleuchtung rein mache, sieht es ja genau so aus und macht ja im Prinzip kein Unterschied...und man kann ja sagen es ist Standart. Zu den Standlichtern hat die Plizei mal zu einem Kollege gesagt das sie nichts machen und sagen solange sie nicht blau/rot/gründ usw. sind....und natürlich nicht blenden was ich jetzt nicht denke da sie ja nicht so hell sind...
Dann ist es einfach nur geduldet - ohne Rechtsanspruch und kann jederzeit wiederrufen werden. Quasi "illegal, aber legitim". Im Falles eines Unfalls, und wenn mal ein Sachverständiger ZU genau hinschaut, und das sieht: Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen - Samt Versicherungsschutz. (Das bedeutet, dass der gesamte Schaden (inkl. Personenschaden) von einem PRIVAT bezahlt wird.) Wegen so einem cent-Artikel würde ich das keinesfalls riskieren. (cent-Artikel = weniger als 50€) Legales E-Prüfzeichen - entweder man hats, oder nicht. Beim Golf 4 hatte ich übrigens LED Kennzeichenleuchten vom BMW 1er verbaut. Hatten Prüfzeichen und ließen sich recht einfach anpassen.
ja für die Kennzeichenbeleuchtung ist es ja im Prinzip kein Problem, die gibt es ja immer mit E-Zeichen doch die Standlichter halt nicht und ich finds halt wie sehr viel einfach Schöner ein Weißes Licht zu haben wie so (Piss)Gelb....ist leider so er vermittelt auch einen hochwertigen Neuen eindruck....so in der Art Xenon Mäßig...
die Xenon-Look Lampen sind zwar nicht ganz so Gelblich aber kommen halt trozdem nicht an die LEDs dran... nocht ne OFFTopic-Fragen: Was hat das Tagfahrlicht für ein Sockel und das Fernlicht ? Kann es sein das diese H4 haben ?
Ich mein jetzt Praktisch Innen der Kleinere Kreis in den Scheinwerfern...dort sitzt auch die LED, und noch eine 2. Birne die das Tagfahrlicht ist und das Fernlicht...
Danke Sephe! Ich warte eigentlich nur noch darauf, dass das auch mal passiert, es kann nicht mehr lange dauern. Ich hoffe nur, dass man diesen Spezialisten endlich auch mal - zur Warnung für alle - die Fahrzeuge stillegt, anders werden die das ja nie kapieren! Echt interessant, wie sich einige Schlauberger immer wieder über bestehende Verordnungen ganz bewusst hinweg setzen und alle gesetzestreue Mitbürger für doof erklären. Gespielte Unwissenheit schützt aber glücklicherweise noch nicht vor Strafe. Ich kann nicht verstehen, dass solche Beiträge hier nicht gelöscht werden und man dieses Handeln auch noch indirekt unterstützt - wo doch sonst immer so oft hier gesperrt und gelöscht wird, wie ich das zuvor noch in keinem anderen Forum erlebt habe! Wo soll man denn eine Grenze ziehen zwischen "verboten" und "geduldet"? Leute, es ist verboten - ganz einfach -, darüber muss man auch überhaupt nicht diskutieren ... Versicherungsschutz (nur Haftpflicht!) besteht meines Wissens aber dennoch, nur wird sich die Versicherung einen großen Teil zurück holen!
Eintragung wird nix ohne ein lichttechnisches Gutachten. Und das kostet mehrere hundert Euro. Lohnt nicht.