Miet- bzw Leihwagen bei Garantiearbeien

  1. Servusle

    Servusle Cruiser
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    Hallo,
    musste meinen Golf in die Werkstatt bringen, da ich noch die Heckstoßstange repariert bekomme (War bei Abholung in WOB schon beschädigt ) ja und dann waren da noch so andere Sachen wie schlecht passende Fensterabdichtungen und ein Ruckeln im Motor, nach dem sie auch gleich schauen sollen. Haben ihn dann für 3 Tage in der Werkstatt eingeplant.

    Wollte dann meinen Leihwagen in empfang nehmen und da wurde mir beiläufig erklärt, das der 35 € am Tag kostet und ich 150 KM frei hab...
    Hallo !! das hat mir vorher keiner gesagt...was kann ich denn dafür das das Auto jetzt 3 Tage in der Werkstatt steht

    Hab ich dann dankend abgelehnt, ich zahl doch keine 105 € wenn ich erst ein Neues Auto gekauft habe.

    Meine Frage also, ist das so Üblich oder wie ist das bei Euch z.b. gewesen ?
     


    #1
  2. Manu89

    Manu89 Frischling
    Member

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    Beim mir war es zwar kein Sechser aber musst mit meinen Vierer auch in die Werkstatt weil meine hinteren Bremsen fest waren. Habe vom Autohaus einen kostenlosen Leihwagen bekommen mit 100 Kilometer am Tag frei. Musste bloß vor dem abgeben das was ich verfahren habe wieder nachfüllen.
     
    #2
  3. Maulwurf

    Maulwurf ¼-Meile-Fahrer
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    bei mir gabs immer dieses angebot mit dem leihwagen für 35€.
    manchmal hab ichs gemacht, manchmal nicht. je nach notlage.
    für mein empfinden ne übliche sache.
    die autohäuser sind ja nicht verpflichtet dir nen leihwagen zu geben.
     
    #3
  4. kossi

    kossi Neuer Benutzer

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    Leihwagen

    Also ich habe schon immer beim Autokauf ausgehandelt, dass ich für JEDEN Werkstattbesuch einen Leihwagen kostenlos bekomme, egal ob Garantie, Kundendienst oder sonstige Reps.
    Die Verhandlung war absolut kein Problem. Habe jetzt das Autohaus gewechselt, selbst hier keinerlei Probleme...
     
    #4
  5. Servusle

    Servusle Cruiser
    Member

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    Ja ich wusste nicht das ich da extra Handeln muss damit ich einen Ersatzwagen bekomme, dachte das ist in der Garantiezeit selbstverständlich...

    Werd die bei der Abholung nochmal darauf ansprechen und ihnen erklären das es unter diesen Umständen das letzte mal war das sie mich gesehen haben
     


    #5
  6. muh

    muh Hilfebietender
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    #6
  7. Kratos

    Kratos Beginner

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    weitverbreitete Meinung, allerdings falsch!

    die Ersatzmobilität tritt nur dann in kraft wenn aus technischer Sicht eine weiterfahrt nicht möglich bzw. untersagt ist UND eine abschleppung erfolgen musste.

    erst dann hat man Anspruch auf einen Ersatzwagen BIS zu 3 Tagen! die Esatzmobilität - Anspruch auf Ersatzwagen erlischt wenn das Fzg. wieder rep. ist.
    Oder bei nicht einhalten der Serviceintervalle........

    LG der Neue
     
    #7
  8. muh

    muh Hilfebietender
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    aha... wieder etwas dazu gelernt!
     
    #8

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