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| Gast
Beiträge: n/a
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Ok, da wirfst du nun endlich die Daten die man benötigt um eine klare Aussage zu machen, geht doch ![]() Also: WENN dir der TÜV Prüfer die Freigängig bestätigt, dann musst du nichts bördeln oder ziehen oder Radhausschalen bearbeiten! Liegt quasi am TÜV Prüfer und wie er urteilt kann hier keiner sagen... Aber bei deiner aktuellen Höhe oder sogar mit H&R Federn dürftest du keinerlei Probleme erwarten! |
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| ¼-Meile-Fahrer Registriert seit: 22.09.2009 Ort: Berlin Bikes & Cars Immobilienkaufmann i.S.
Beiträge: 1.006
| ja, da ist was dran. die oberste stelle der lauffläche des reifen muss vom kotflügel bedeckt sein. nicht genau definiert ist, wie breit die "oberste stelle" sein soll. kommt dann wiedermal auf den ermessensspielraum vom tüver an.
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