Mängelkarte Profiltiefe

  1. Chris

    Chris Geselle
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    Hey Leute,
    Ich bin eben kontrolliert worden.
    Am Auto natürlich alles top außer die Profiltiefe.
    Ich fahre die sommerreifen dieses Jahr zum letzten mal da nächstes Jahr neue drauf kommen.. Und da will ich die natürlich solang wie möglich und wie das Wetter passt fahren .

    Ich habe vorne noch rund 1,5-2mm Profil.. Also noch lange von der Markierung entfernt.

    Es waren 2 Polizisten, der eine meinte das das so noch in Ordnung ist. Aber der andere meinte unbedingt mir eine Mängelkarte schreiben zu müssen..

    Die Reifen sind noch ok.. Das Wetter spielt auch noch mit. Außerdem bin ich dafür selber verantwortlich wann ich Reifen Wechsel..

    Ist diese Mängelkarte gerechtfertigt ??
     


    #1
  2. G6-TDI

    G6-TDI Golfumbauplaner
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    was meinst du mit 1.5-2mm? es zählt die niedrige stelle, bringt ja nichts wenn du an einer stelle 7mm und an einer 1mm hast.

    gesetzlich vorgeschrieben sind 1.6mm als grenze, ich persönlich fahre die pellen nicht bis an die schmerzgrenze...bei nasser fahrbahn bringen dir die 1.6mm auch nichts mehr.

    ich hätte dir auch eine mängelkarte gegeben

    mfg
     
    #2
  3. Saul.Goodman

    Saul.Goodman Golfumbauplaner
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    Wieso machst denn nicht einfach deine Winterschuhe drauf, fährst damit vor und gut.
    Finde die Mängelkarte auch gerechtfertigt.
    Entsorg die Mistdinger.*






    *Wenn dir 4-500€ für neue Reifen das Genick brechen fährst du das falsche Auto.
     
    #3
  4. Pika

    Pika Guest

    Moin,

    Ja, sieht ganz so aus. 1,5mm ist einfach zu wenig....

    - Pika
     
    #4
  5. Andreazzz

    Andreazzz Akzent-Setzer
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    Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6mm, das ist so richtig!
    Und ich meine zu wissen, dass eine Mängelkarte nicht gerechtfertigt ist, wenn der Reifen nicht komplett bis auf diese 1,6mm abgefahren ist.
    Wieviel Prozent der Lauffläche aber über diesem Wert liegen muss, ist mir nicht bekannt.

    Mir würde so etwas nicht passieren, da ich es persönlich als grob fahrlässig ansehe, einen Reifen überhaupt so weit runter zu fahren - aber wie immer, persönliche Ansichtssache!
     


    #5
  6. Tonno1904

    Tonno1904 Moderator
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    Für den Nürburgring aufheben und komplett runterfahren

    Bei spätestens 2,5mm gehören die in den "Müll"
     
    #6
  7. kornundsprite

    kornundsprite ¼-Meile-Fahrer
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    ich denke die Polizisten machen ihren Job schon ordentlich und wenn sie einen Mangel an deinen Reifen festgestellt haben, dann wird das schon so sein. Falls du wirklich rundrum mehr als 1,6mm hast, dann hättest du ja auch sagen können, dass noch alles ok ist.
    Ich persönlich finde es tatsächlich grob fahrlässig bei diesem Herbstwetter noch mit abgefahrenen Sommerreifen zu fahren. 1,6mm wären für mich die absolute Schmerzgrenze im Hochsommer.

    Lass neue Reifen aufziehen, du gefährdest nicht nur dich selbst, wenn du mit den Reifen nen Unfall baust.
     
    #7
  8. Chris

    Chris Geselle
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    Hey..
    Ich meine natürlich 1,5 - 2mm über der verschleissmakierung.. Diese sitzt ja bei 1,6mm.. Ich bin gute 2 mm darüber also bei ungefähr 3,5 mm.

    Sind eigentlich noch in Schuss
     
    #8
  9. kornundsprite

    kornundsprite ¼-Meile-Fahrer
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    bei 3,5 mm hätte ich den Polizisten direkt gefragt, ob ich ihm ne Brille leihen soll...
     
    #9
  10. G6-TDI

    G6-TDI Golfumbauplaner
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    genau meine meinung! ich selbst merke bei nasser fahrbahn einen großen unterschied ob ich 6mm profil habe oder nur noch 3-4mm


    aber wenn du 1.5-2mm ÜBER der Verschleißgrenze bzw über dem TWI hast, dann ist die mängelkarte in meinen augen nicht gerechtfertigt. du solltest dann also noch etwa 3mm gesamtprofil haben.

    auf den reifen sind meistens 2 TWI vorhanden, einmal einen mit 1.6mm(sollte jeder reifen haben) und einen mit 3 oder auch 4mm. der etwas höhere entspricht den emfehlungen des ADAC, dass alles darunter nicht mehr ausreicht.

    möglicherweise haben deine freunde in blau/grün den verschleißanzeiger verwechselt...das solltest du mal klären

    mfg
     
    #10
  11. malinor87

    malinor87 Moderator
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    Hast du eine Mängelkarte bekommen, wo du aufgefordert worden bist dein Auto unverzüglich einer amtlich anerkannten Prüfstelle vorzuführen, um zu prüfen das es STVZO konform ist. Oder haste ein Schreiben bekommen, wo drinsteht das es empfohlen wird die Reifen zu tauschen, da die z.b. schon sehr alt sind oder Risse/Löcher hat!? Wenn es sein sollte das deine Profiltiefe unzulässig ist, dann ist es vollkommen falsch was man dir da weismachen wollte, denn nach deinen Angaben her hast du noch gute 3mm Restprofil und erst ab 1,6mm ist es unzulässig.
     
    #11
  12. Andreazzz

    Andreazzz Akzent-Setzer
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    Auch Polizisten können irren.
    Das wäre aber dann doch relativ einfach durch einen Besuch beim TÜV oder vlt. auch bei der entsprechenden Polizeidienststelle festzustellen.
    Wie hoch ist denn das Verwarnungsgeld, bzw. Bussgeld?
    Gibt´s auch Punkte!?
     
    #12
  13. Chris

    Chris Geselle
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    ich habe der rennleitung natürlich drauf hin gewiesen das ich noch ca 3,5 mm habe.. der eine polizist meine das es voll in ordnung ist aber der andere musste unbedingt ne mängelkarte schreiben..

    vllt weil se bei jedem der vor mir kontrolliert wurde i.was gefunden haben ? ausser bei mir ?

    ich habe so ein kleines kärtchen bekommen wo adresse des halters und alles mögliche drauf steht und ein termin bis zu dem ich spätestens neue bzw winterreifen vorzeigen muss..

    vllt nochmal was, was nicht mit reifen zutun hat..
    eine freundin die direkt neben mir stand hat an ihrem polo 6n solche klarglasrückleuchten mit "e" zeichen.. da das auto aber gebraucht gekauft wurde hat sie vom vorgänger keine ABE dafür und hat deswegen eine mängelkarte bekommen..

    Nach meinem tüv mensc und was ich bis jetzt gelesen habe is das "e" zeichen doch ausreichend oder ?


    Verwarnungsgeld bzw bussgeld oder punkte gab es nicht..
     
    #13
    Zuletzt bearbeitet: 21. Okt. 2013
  14. Andreazzz

    Andreazzz Akzent-Setzer
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    Wenn in einem EU-Land ein E-Prüfzeichen vergeben wurde, hat jedes andere EU-Land das so zu akzeptieren.
    Wir haben das gerade durch mit einer italienischen Auspuffanlage für den M3 meines Bruders.
    Aber vorsicht, es werden wohl mittlerweile viele gefälschte Teile mit falscher E-Prüfnummer verkauft und Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
    Also vlt. doch mal beim Hersteller recherchieren.
     
    #14
  15. dr.seuchenvogel

    dr.seuchenvogel Sommertreffenplaner
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    nochmal zu profiel tiefe, die 1,6 mm müßen in den längsrillen vorhanden sein nicht auf der aussen oder innen schulter. da haben moderne sportreifen selten (neu) die üblichen ca. 8mm. meistends gleich tief wie die twi linie.
    meine auch das 10% der lauffläche weniger wie 1.6 mm haben dürfen. kann aber auch nur für lkw`s gelten.
     
    #15
  16. malinor87

    malinor87 Moderator
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    Das ist ja sicherlich jedem klar das auf der Lauffläche, wo der Reifen den größten Kontakt zur Straße hat gemessen wird. Sage aber mal, wer etwas finden will, der findet auch immer was. Selber schon mal gehabt.
     
    #16
  17. misterkj

    misterkj Neuer Benutzer

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    Definitiv:
    §36(2) StVZO ... Luftreifen ...müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine
    Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa
    3/4 der Laufflächenbreite einnimmt.

    Anmerk: Hauptprofilrillen sind die durch TWI gekennzeichnet. Diese sind mit einer Plustoleranz gefertigt, heißt wenn solange Profil noch nicht auf der Höhe der TWI abgefahren ist, ist noch mind.1,6mm Profiltiefe, der Fahrer ist als immer auf der sicheren Seite, solange das Profil noch nicht auf die Höhe des TWI abgefahren ist, ganz einfach!
    Weiter zu beachten ist dass bie manchen "Kurvenrasern" oder bei verstellten Spur/Sturz die Reifeninnen- oder -aussenseite stark abgefahren ist und dort keine Einschnitte mehr erkennbar sind, dann ist der Reifen auch nicht mehr ordnungsgemäß.

    Preis laut Bußgeldkatalog: 50€ für Fahrer und 75€ für den Halter + jeweils 3 Punkte


    Betreffend der E geprüften Schlussleuchten: dort fehlen regelmäßig die vorgeschriebenen §53StvZO roten Rückstrahler, was dann das Problem darstellt. (nicht irgendwelche, sie müssen Bauartgenehmigt sein)
     
    #17
  18. MK6

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    Du bei meinen Kolegen ist das auch vor drei Wochen passiert.
    Ende vom Lied. Mängelkarte + 75€ Strafe + 3 Punkte und dann noch 25€ Bearbeitungsgebühr. Naja Reifen waren deutlich unter der Grenze (V.A 1mm und H.A 1,2mm)
     
    #18
  19. Andreazzz

    Andreazzz Akzent-Setzer
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    Wenn´s anders wäre, hätte mich das doch sehr gewundert.
    Der TE schrieb aber sinngemäß: Strafe und Punkte gab´s keine!
     
    #19
  20. Marko GTI 35

    Marko GTI 35 Golf-Tieferleger
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    Würde fix mal die gesetzlichen Vorgaben ausdrucken und dann so dort hinfahren. Wenns immernoch ein Problem gibt, fragen wo das vorliegt und dann den Ausdruck vorzeigen und fragen was nicht stimmen soll.
    Manchen Polizisten wissen nicht was sie machen, ist einfach so. Das liegt einfach an der mangelnden Ausbildung / Schulung... schon oft genug erlebt.
     
    #20

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