viel schlimmer finde ich wie schnell man jetzt durch die HU fällt. Zb: falsche lichteinstellung E eine von einer kennzeichenläuchte defekt E verbandkasten abgelaufen G nebelschlußleuchte am anhänger defekt E leuchtweitenregulierung defekt E nebelscheinwerfer falsche einstellung E E= erheblicher mangel G= geringer mangel
Du hast in Deiner Aufzählung die aus optischen Gründen demontierten Scheibenwischer vergessen! PS: Die nicht funktionierende Nebelschlußleuchte (Adapterstecker bei AHK noch montiert!) hat der Prüfer bei mir wohl nicht mal bemerkt!?
Hallo, ich lasse den TÜV dann gleich vom VW-MRO machen, die können dann auch evtl. alle Findings von dennen Reparieren. Gruß aus Oslo Christian
vorausgesetzt du hast die SRA serienmäßig, ja! Und falls du Xenon hast, muss die SRA sowieso funktionieren. Ob´s auffällt ist ne andere Frage
ist doch OK so bis auf die sache mit der kennzeichenleuchte. die leute machen sich heutzutage irgendwie zu wenig einen kopf was passieren könnte