Ich habe da mal eine ganz banale Frage: Ich schaue mich derzeit um nach schönen 18 Zoll Felgen für meinen Golf. Dabei stelle ich immer wieder fest, dass im jeweiligen TÜV-Gutachten überall beim Golf VI angegeben ist, dass als Auflage für zusätzliche Radabdeckung 30°/50° zu sorgen ist, manchmal sogar Innenkotflügel bearbeitet werden müssen. Einmal heisst es im Forum, der TÜV hat's auch so eingetragen, ein anderes Mal hört man von sturen TÜV-Verweigerungen. ALso wie wird das jetzt gehandhabt. TÜV-GUTACHTEN FÜR OBEN GENANNTE FELGE: HIER FESTIGKEITSGUTACHTEN: HIER Ich möchtse gerne die ASA GT2 8,5x18 (ET45) auf meinen Golf 1.2 TSI machen und stehen im TÜV Gutachten eben solche Auflagen unter anderem drin. ich möchte 225/40 R 18 drauf haben Wie würdet ihr jetzt an meiner STelle weiter vorgehen?? .
Passt ohne Probleme. Die gleiche Kombi fahr ich auch. Ab zum TÜV, wird ohne probleme eingetragen. Ich geh davon aus das du das Serienfahrwerk drin hast. Liebe Grüße.
Seriensportfahrwerk ist drin. Will aber später auch Eibach Sportline Federn 45/30 reinmachen. haste mal Bilder von Deinem ? .
@JoergZ: Für die gleichen Felgen interessiere ich mich auch grad. Hast du sie mittlerweile drauf und eingetragen? Oder sonst jemand hier im Forum? Laut dem Gutachten müsste man ja mindestens bördeln?!