Beantragung von Wertminderung nach unver. Unfall (GTI EZ:05/2012)

  1. TommyXP

    TommyXP Neuer Benutzer

    Registriert seit:
    11. Apr. 2018
    Beiträge:
    3
    Danksagungen:
    0
    Guten Abend,
    ich hatte vor ca. 3 Wochen einen unverschuldeten Unfall auf der Autobahn wo es meinen GTI erwischt hatte beim Überfahren eines geplatzten LKW-Reifens. Der Unfall wurde auch der Polizei gemeldet, beide Versicherungsparteien sind schon Kontakt getreten und letzten Freitag hat sich das Fahrzeug ein Gutachter von DEKRA angeschaut. Das Gutachten werde ich dann die nächsten Tage bekommen. Anschließend geht es dann zur Reparatur in die VW Vertragswerkstatt.
    Die Reparaturkosten schätze ich mal als Fahrzeugführer auf ca. 2000 bis 2500 Euro.

    Nach der Reparatur wird mein GTI ein Unfallfahrzeug sein, welchen ich später dann auch nicht mehr als unfallfrei weiterverkaufen kann. Nun geht es mir um das Thema ob ich eine Wertminderung beantragen kann. Anbei ein paar Angaben zu dem Fahrzeug:

    VW GOLF 6 GTI Adddias Edition
    Kilometerstand: ca. 74000 Kilometer
    Erstzulassung: 05/2012
    Vorbesitzer: VW AG, Privatperson und nun ich
    Fahrzeug bis zum Unfall komplett unfallfrei gewesen, insgesamt sehr guter Zustand

    Bezüglich der Wertminderung hatte ich auch schon den folgenden Artikel gelesen:
    https://www.verivox.de/kfz-versicherung/themen/wertminderung/

    Da heißt es aber das eine Wertminderung nicht möglich wäre, da das Fahrzeug älter ist wie 5 Jahre. Nun wissen ja sicherlich viele und so wie ich das beobachte, das der 6er GTI mit übermäßigen vielen Kilometern, junge Baureihe und unfallfrei dort sehr wertstabil sind.

    - Habe ich eine Möglichkeit eine Wertminderung zu beantragen?
    - Wie schätzt Ihr meine Chancen ein?
    - Wie wäre die weitere Vorgehensweise?

    Vielen Dank im Voraus
     


    #1
  2. Turbotreter

    Turbotreter Administrator
    Mitarbeiter

    Registriert seit:
    28. Juni 2010
    Beiträge:
    8.790
    Danksagungen:
    515
    Moin,
    in solchen Sachen ist immer ein Anwalt recht hilfreich. Wenn du z.B. im ADAC bist gibt es dort Beratungsmöglichkeiten.
    Zwischen realem Wertverlust und den Papierverlusten ist leider ein gehöriger Unterschied. Vlt. kriegst du ein paar hunderter raus.
    Ansonsten die Schäden komplett dokumentieren, sowie das Gutachten und die Reparaturrechnung. bei einem solch geringen Schaden und einer Auflistung was es war, sollte es keinen Privatkäufer abschrecken.
    Gruß
     
    #2

Diese Seite empfehlen