Ich habe TÜV bis 07/2019. Das wird aber bestimmt nicht reichen. Ich rechne damit das sich die Sache noch min. zwei Jahre hinziehen wird. Ich habe insgesamt FÜNF Update- Aufforderungsschreiben von VW erhalten. Im ersten Schreiben von Volkswagen stand noch drin das ich ohne Probleme über die Hauptuntersuchung komme. In den anderen vier Schreiben stand das nicht mehr drin.
Muss jetz dann auch die Plakette erneuern, mal sehen was dabei rauskommt. Habe übrigens seit dem ersten Info-Schreiben überhaupt nichts mehr von VW bekommen.
Guten Abend zusammen, gestern habe ich einen Brief vom KBA bekommen. So langsam machen die wohl ernst....
Der Inhalt ist der, dass das KBA die Daten meldet an die örtliche Behörde (06 rum). Nicht mehr, nicht weniger. Die örtliche Behörde entscheidet dann, was diese macht. Entspannt zurücklehnen und erst dann, wenn die örtliche Behörde etwas von dir will ist Reactio erforderlich. Z.B. Einspruch erheben gegen eine angedrohte Stilllegung etc.
Ich habe heute in der Post meinen vorläufigen Stilllegungsbescheid von meiner Statdt erhalten. Ich habe noch 14 Tage Zeit bis zum Update andernfalls darf ich nicht mehr Golf fahren. Wer hat hier schon Erfahrungen gesammelt?
Auch achten sollte man auf den Tüv Termin, meiner endet 06/19. Als nächstes werde ich mich darum kümmern, denn das gleicht einer Stilllegung durch die Hintertür. @bigg Anwalt einschalten und Widerspruch einlegen. Bei mir hat es 2,5 Monate gedauert bis ich wieder fahren durfte.
@Jack90: Danke für die Info. HU/AU habe ich im August machen lassen bis 08/2020. Das VW-Update habe ich dann aufspielen lassen. Beim 1.6 TDI wird zusätzlich noch der Luftmassemesser inkl. Strömungsgitter getauscht, sonst geht er in den Notlaufmodus. Bisher habe ich keine großen Nachteile feststellen können, bis auf das er im zweiten Gang etwas träger läuft.
Er wird sicherlich eine Aufforderung bekommen haben und ansonsten die Androhung der Stilllegung auf Kosten des Fahrzeughalters. Nur aus diesem Grund habe ich es auch aufspielen lassen. Bisher auch wieder 5tkm abgespult und das Auto läuft noch. Toll finde ich es jedoch nicht aus den bekannten Gründen.
Die können 1000 mal drohen. Am Ende muss man es nicht machen. 2016 hat zb der Bundesgerichtshof dahingehend schon Urteile gesprochen...
Und ob die Gehilfen und Handlanger das können... Das Urteil kenne ich auch, bin jedoch auf meinen Wagen angewiesen im täglichen Gebrauch. Also abkratzen lassen, klagen etc. nicht sinnvoll Es gibt da leider mehrere Realitäten nebeneinander her. Bin gespannt wie die 300.000 plus 35 tsd von Myright sich gegen VW durchsetzen.
Habe HU/AU machen lassen und einen Bremsflüssigkeitwechsel bei PitStop. Der Stilllegungsbescheid lag bereits auf dem Tisch und war auf August 2018 datiert also synchron zu HU/AU. Ein bzw. zwei Tage später nach meinem Werkstatt-Termin ging der Wagen plötzlich in den Notlaufmodus, das Update war zu dem Zeitpunkt aber noch nicht aufgespielt. Tja, da dachte ich mir soll sich das doch mal VW anschauen. Habe den Fehlerspeicher gelöscht und denen den Wagen vor die Tür gestellt und mich ahnungslos gestellt. Nach Einspielen des Updates und Einbau des Strömungsgitter bei einer VW-Werkstatt war der Fehler plötzlich verschwunden. Man muss bei soviel Trubel/Unglück auch mal ein bisschen Glück haben. (Im Fehlerspeicher stand, dass das AGR-Ventil ein Problem hat: 7462 - EGR Valve (N18) ) Ich fahre nun seit 3500 km problemlos mit dem Update. Abwarten und viel Tee trinken....
Ich kann mich immer noch nicht beklagen . Golf 6 GTD . Update November 2016 mit 107tkm Akutell 156tkm Auser das öffer regenerieren.
Und damit wird der DPF früher voll sein, als normal üblich = Kosten. Vom Mehrverbrauch ganz zu schweigen.
Ich habe keinen Mehr verbrauch , komme genau so weit wie vor den update . Ich bin den 1 Jahre lang gefahren ,Sommer wie Winter . oder Meinste das bezogen wegen den Mehrverbrauch ,wegen des öfter regenerieren.
Wie geht das technisch? Wenn ich öfter regeneriere, spritze ich dabei dauerhaft mehr ein, ergo Verbrauch steigt. Kann also nie genau so sein wie vorher.