Freut mich für dich das du bis dato ohne Probleme fährst, ein Bekannter hingegen, hat auch den GTD und kurze Zeit nach dem Update war das AGR Ventil defekt. Einige Zeit später ging die DPF Lampe an und der Wagen in den Notlauf, musste dann mit Vcds im Stand regenerieren. Die Auspuffblenden sind Pech schwarz und der Wagen rußt.
Ich bin den ab Kauf 10/2015 bis 11/2016 ohne Update gefahren . Da habe ich die Regeneration nicht mitbekommen . Nach den Update merke ich das mehr durch Geruch oder erhöhte Drehlzahl . Die Frage ist vielleicht mehr Diesel eingespritzt wird , ob man das mit bekommt . ich fahre zwsichen 4,5 -7l Laut MFA oder ca 750km bis fast 970km mit einen Tank ( bis warn lampe an mit max 20km Restweite ) Mein fahrprofil ist früh 58 km ,abend 58 km am stück arbeitsweg . mit ca 20km Autobahn ,15km Landstraße und rest Stadt. Habe ne CFGB . Kann aber auch nur subjektive sein und wollte nur meine Erfahrung hier teilen .
Meiner fährt seit August mit dem Update.... über 15 tkm. Bisher ohne Zusatzprobleme. Endrohrblenden sind immer noch so wie vorher auch. Wagen wird jedoch sehr gepflegt. Wumms fehlt gefühlt, Endgeschwindigkeit erreicht er noch. Erstbesitz seit 2010.
Warum? Wenn seit 2016 vom Bundesgerichtshof festgestellt ist, es ist keine Pflicht? Nun ja, jeder wie er will
Das verstehe ich. Aber nehmen wir mal an, ich fahre seit einer Woche ohne "TÜV" und habe das Update noch nicht machen lassen. Wie sollte ich vorgehen? Stumpf einen Termin machen um dann doch nicht durchzukommen? Viele Grüße Gesendet von meinem MHA-L29 mit Tapatalk
Kannste das mal deaktiveren? DANKE! Warum sollte man nicht durch kommen? Urteil Ausdrucken, mit nehmen, fertig. Wir schreiben nicht von einem popligem Landgericht, sondern vom Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes. Und darüber kann sich weder TÜV/DEKRA noch Zulassungstellen oder sonstwer, hinweg setzen.
Klar kann ich das Ich höre zum ersten mal davon, konnte es aber nicht finden... Auch vor einigen Monaten habe ich nach ähnlichen Dingen gesucht aber nicht finden können. Nur die Schonfrist von 18 Monaten war zu finden. Vielleicht wärst du so nett und könntest mir einen Tip geben. Viele Grüße Edit: Nur um das klarzustellen, ich will auf gar keinen Fall das update machen lassen. Leider habe ich bisher vergeblich eine lösung gefunden
Ähm, ist doch Seite vorher alles verlinkt? Inkl im Link Auszug aus dem Urteil usw? https://www.golfv.de/thread/213075-...-vom-abgasskandal/?postID=2275793#post2275793 Mit Aktenzeichen usw.
Du fährst noch ohne Update rum und hast noch keinen Stilllegungsbescheid bekommen? Respekt. Wenn es soweit ist, Anwalt suchen und Beschluss vom Verwaltungsgericht vorbringen. z.B. Karlsruhe oder Hamburg Ich gebe dir mal ein Aktenzeichen: VG Hamburg 15. Kammer, Beschluss vom 20.06.2018, 15 E 1483/18. Bloß nicht einknicken.
Wie gesagt, ich hatte die Stilllegungsandrohung im Postkasten mit Frist und habe es daher machen lassen... Aktuell entwickelt sich die Lage / Situation für alle Klagenden positiv.
Ich selber bin Besitzer eines Golf TDI. Nach Aufforderung durch das Kraftfahrtbundesamt wurde an diesem Diesel das Softwareupdate durchgeführt. Aufgrund dieses Updates darf ich mich nicht mehr der Musterfeststellungsklage anschließen. Warum eigentlich nicht? Ich bin ja trotzdem durch Fahrverbote betroffen, weil diese Updates den Diesel ja nur unwesentlich sauberer machen.
Hallo. Wo steht den was davon geschrieben das man sich nach dem Update nicht mehr an der Musterfeststellungsklage anschließen darf? Ich habe jedenfalls nicht`s davon gelesen. Grüße
Das kann ich so nicht bestätigen, kenne auch Leute, die die Fahrzeuge schon mit dem Softwareupdate gekauft hatten und bei der Musterfeststellungsklage mitmachen.
Hm das höre ich jezt wiederum zum ersten Mal! Ich werde dem Ganzen nochmal etwas genauer nachgehen...
So wie es bisher aussieht, verweigert mir jeder die Hu-Plakette...ohne update stellen sich alle an und sagen, dass sie die Anweisung haben dies zu prüfen. Mir wurde beiläufig gesagt, dass man bei defekten Dämpfern oder verschlissenen Bremsen ein Auge zu drücken könnte, weil man dies mal eben übersehen kann. Nur das software-update ist jedem zu heiß...falls jemand einen Tip hat, was ich am besten im raum NRW machen kann würde ich mich sehr freuen. Gerne auch per PN Viele Grüße
Super. Aber auch mit einer "Anweisung" darf man sich nicht über bestehende Rechtssprechung hinweg setzen. im Zweifel Anwalt -> drauf schlagen, fertig.