will mir nen 2. diffusor besorgen und dort rechts das stück ausschneiden und via kunststoffschweißen in meinen einbasteln damit mein ausschnitt für de aga zu ist desswegen endrohre beim auspuff ab und nach unten ableiten. denke macht n schickes gesamtbild
Und was spricht dagegen die endrohre einfach rausschauen zu lassen? Sieht doch besser und sportlicher aus... Und ausserdem hast den ärger mit dem schweissen nich und eventuellen unsauberen stellen.
is cleaner und einseitig ist nicht schön find ich und duplex naja bei meiner r line stoßi ist halt doof einfach ne duplex draus zu machen
Warum ist das bei ner rline doof? Oder gibts keine passende aga dazu? Falls doch hätte es die optik vom golf 4 r32, wegen dem kleineren rline diffusor. Also näher zusammen als beim 6er gti aber weiter als beim golf r. Ich finde den 4er r32 von hinten einfach nur sau geil
Ohne endrohre sieht es langweilig aus ! Kauf die einen 6er GTI esd und den diffusor und Pack das Ding rein!
a will ich ja keinen 6er gti endtopf da der anscheinend nich so den klang bringt wie n 5er und das problem ist das der dazugehörige diffusor sicher nich passt da ich ja die reflektoren im diffusor hab.
kann ich nur bestätigen. Habe den 5 er seit heute auch drunter...allerdings komplett ab Kat. Bei langsamer Fahrt noch ein dezentes röhren, unter Last ein richtig schönes tiefes brummen. Nicht so ein typisches Sportauspuffgebrumme wo alles nur vom Endtopf kommt. Bin echt begeistert. Und das für 50 €.....dafür bekommst nicht mal irgendwo ein Endtopf. Ob er leistungsmäßig auch was gebracht hat kann ich bisher nicht beurteilen.Gefühlsmäßig eher nicht spürbar.
Ich war heute beim TÜV und er hat sich den Auspuff angeguckt und hat mir eine eintragung gemacht (Abnahme) Fahre also jetzt mit gutem gewissen weiter !
Ich war bei TÜV Süd und es hat 38€ gekostet! Und der TÜV Prüfer hat keinen Grund gesehen ihn nicht einzutragen ! Du gehst zu deinem Prüfer des Vertrauens und lässt ihn prüfen! Sobald er die VW Nummer sieht ist für ihn eig. Alles in Ordnung. Ich weiß halt nicht wie es dein Prüfer sieht!
Freut mich!!! Aber bitte ni vergessen: Wenns eine Abnahme nach §19(2) war. (Was ich denke) Wird die Betriebserlaubnis erst von der Zulassungsstelle zugeteilt. TÜV macht in diesem Fall nur das Gutachten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis! Muss aber noch in de Zulassungsbescheinigung eingetragen werden! (sry fürs Klugscheißen! Aber Ordnung muss sein ;-) ) Und vergiss bitte nicht, eine Soundfile hochzuladen (oder zwei)!!!
Soundfiles kommen auf jedenfall noch! Er hat mir gesagt das ich nur die Bescheinigung von dem Gutachten mit mir Fürhen muss im Auto und mehr nicht machen muss! Habe extra 3mal gefragt. Und es ist §19 (3) Das mitführen des Gutachtens (eintragungsbescheinigung) ist vorgeschrieben.
Mich wundert es zwar, dass es ein 19(3)er ist... aber egal! Dann passt ja alles!!! Viel Spaß damit! Ich bin bald wieder ne Weile in Ulm unterwegs. Vllt komme ich mich mal persönlich davon überzeugen!
Dmit ist der User Bolide, auf der sicheren Seite. Freut mich das es geklappt hat. Der $19 STvZO Absatz 3 sagt; (3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen für diese Teile eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist und die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung nicht von der Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht worden ist oder für diese Teile eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht oder eine Genehmigung nach Regelungen in der jeweiligen Fassung entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (BGBl. 1965 II S. 857, 858), soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden, erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind oder die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung dieser Teile nach Nummer 1 Buchstabe a oder b von einer Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht ist und die Abnahme unverzüglich durchgeführt und nach § 22 Absatz 1 Satz 5, auch in Verbindung mit § 22a Absatz 1a, bestätigt worden ist oder
Ich will mich vom Sound überzeugen!!! Weil in diesem Thread jemand geschrieben hat, dass die Aga vom 5er GTi lauter sein soll! Ich hab ja die vom 6er drunter. Das Gutachten is mir Wurst! Wenns en 19(3)er ist. Ist doch alle in Ordnung!