Hallo Forumfreunde, ich habe eine Frage. ich werde mir bald meine neuen 8x18 Zoll (225/40 R18) drauf klatschen aber als ich mir mal die ABE angeschaut habe, ist mir aufgefallen das man paar Parameter beachten muss. als ich die dann gelesen habe, war ich etwas verwirrt. der zusatz lautet: "K1a: die radabdeckung an achse 1 ist durch ausstellen der frontschürze und des kotflügels oder durch anbau von dauerhaft befestigten karosserieteilen im bereich 0 grad bis 30 grad vor radmitte herzustellen. die gesamte breite der rad- /reifenkombination muss, unter beachtung des maximalen möglichen betriebsmaßes des reifens (1,04 fache der nennbreite des reifens), in dem oben genannten bereich abgedeckt sein." das selbe steht auch bei K2b nur für "achse 2" und "0 grad bis 50 grad" was bedeutet das jetzt für mich? muss ich zum tüv? muss ich jetzt was an der karosserie machen oder etwas befestigen? bitte um hilfe. vielen Dank Gruß Pierre
Wer ist denn Hersteller der Felgen. Welche ET hat die Felge?` 8J18 ET45 oder höher brauchst Du nix machen das passt so. Gruß Timo
Hallo Habe die MAM RS 1 Felgen in 8Jx18 ET 45 und in der ABE stand genau das gleiche drin. War am Anfang auch total verwundert und fragte erst mal meinen Dekra Mann. Der sagte dann dass es passen müsste. Hab dann die Räder aufgesteckt und wie gesagt es passt alles genau. Hab 225/40/18 Reifen drauf und die schließen genau mit dem Kotflügel ab, somit ist die Lauffläche bedeckt und die Felgen stehen auch nicht aus dem Radkasten heraus. Heißt im Klartext dass du keine Karosserie arbeiten vornehmen musst ( bei ET 45) und du sie ohne Probleme eingetragen bekommst. Eintragen kostet bei der Dekra 37 € P.S. Bei ET 35 sieht das schon wider ganz anders aus Mfg crazy
@ tt-turbo: ich habe alutec felgen 8x18 mit ET45 mit reifen 225/40 R18 @ crazy_pfalzi: aber du musstest die felgen trotzdem eintragen lassen. also muss ich das auch machen müssen, oder? danke für eure Hilfe, jetzt bin ich beruhigt
Ich habe heute auch meine Felgen abnehmen lassen 8J*18 ET 48 ohne Probleme... Es kann sein das du es nicht Eintragen lassen musst je nach dem was du von der Dekra bekommst, ich muß da es eine einzel abnahme war und bei mir das Gutachten auf § 21 StVZo läuft, ich glaube der §19 (korregiert mich wenn ich falsch liege) da musst du es nicht eintragen lassen nur den Dekra Bericht mit dir führen (so war es bei meinem fünfer). Aber zur Dekra musst du trotzdem.
Also ich habe heute nur Felgen abnehmen lassen § 21... (weil es kein Tüvgutachten für die Felge zu meinem Auto gab) Bei meinem Fünfer habe ich Federn, Felgen, Frontschürtze etc. § 19... Okay ich habe noch mal nachgelesen, §19 ist eine Änderungsabnahme, heißt wenn du das Gutachten hast und es auch für dein Auto gilt ist alles gut du bekommst einen Schein von TÜV / Dekra den du mitführen solltest (reicht auch in Kopie) eintragung in den Schein erst wenn du an dem Fahrzeugschein/Brief was ändern musst (Adresse, abmelden etc.) §21 ist eine Einzelabnahme wie bei mir... und die musst du unverzüglich eintragen lassen (was auch immer unverzüglich ist)