Hallo zusammen, ich habe mich soeben durch einige Einträge gelesen, und bin nun ganz verunsichert - muss ich die 18 Zoll Detroit Original Felgen eintragen lassen? Dachte bräuchte man evtl. nicht, da es ja originals VW Felgen sind. Reicht die Bescheinigung die beim Wagen dabei ist? Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe. Dangelito
wurde der GTD mit 18 zoll von werk her bestellt dann sind 18 zoll eingetragen hast du ihn aber nur mit 17er bestellt sind die 18 nicht eingetragen !!! wenn du das TÜV für die felgen brauchst (zum eintragen lassen) dann kann ich es dir mailen. der hintere sturz ist nämlich anders wenn du vom werk 18 zöller hast. der muss dann für die eintragen eben eingestellt werden lg
Sacht mir aber immer noch nicht, was EWG heist. Ich kenne das COC-Papier unter EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Sehr geehrter Interessent, zur Zulassung Ihres VW Fahrzeugs in Deutschland stellen wir Ihnen gerne ein COC-Papier aus. Voraussetzung hierfür ist, dass eine EG-Typgenehmigung für das Fahrzeug erteilt wurde (in der Regel ab Baujahr 1996). Das COC-Papier ist ein amtlich anerkanntes Zulassungsdokument für Fahrzeuge, die für den europäischen Markt gebaut wurden. Mit dem COC-Papier kann das Fahrzeug per Vollabnahme in Deutschland zugelassen werden. Die Bearbeitung von Erstausstellungen erfolgt ausschließlich für den Erstbesitzer eines Fahrzeuges der Modelljahre 1996 bis einschließlich 2003 kostenfrei. Bei der Ausstellung eines Duplikats wird Ihnen eine Pauschale von 160,00 € (zzgl. MwSt.) in Rechnung gestellt. Für die Erstellung eines COC-Papiers benötigen wir von Ihnen: 1. Ein vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular, 2. Eine Kopie der Seiten 1 bis 4 des Fahrzeugbriefes, wobei Briefnummer, Fahrgestellnummer und EG-Typgenehmigungsnummer gut lesbar sein müssen, 3. Einen Eigentumsnachweis in Form eines Kaufvertrags und, insofern das COC-Papier im Auftrag eines Dritten beantragt wird, die Einverständniserklärung des Eigentümers in Form einer Vollmacht. Sollten Sie schon im Besitz der seit 01.10.2005 gültigen „Zulassungsbescheinigung Teil II“ sein, dann benötigen wir von Ihnen statt der Kopie des Fahrzeugbriefes, eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II, wobei die Ziffern E (Fahrzeuggestellnummer) und K (EG-Typgenehmigungsnummer) gut lesbar sein müssen. Bitte beachten Sie, dass zur Erstellung eines COC-Papiers in beiden Fällen eine EG-Typgenehmigungsnummer vorhanden sein muss.
Hi, ja das sind ja mal gute Infos - das mit dem Sturz wusste ich garnicht. Mit dem TÜV das wäre super nett. LG dangelito
http://www.motor-talk.de/forum/aktion/Attachment.html?attachmentId=683285 einfach ausdrucken sturz: siehe auflage K74
Wenn ich den Sturz nicht einstellen lasse, weil ich die Detroits einfach nicht eintragen lasse, gibts dann funktionstechnische Probleme? mfg
Hallo, wie sieht denn diese EWG Bescheinigung aus? Ich habe sowas nicht in meinem Boardbuch gefunden... Vielen Dank Mfg
So jetzt habt ihr mich ganz verunsichert!!! In meiner ZB-Teil 1 sind nur 195/65 R15 91H unter den Punkten 15.1 und 15.2 eingetragen. mein highline wurde mir aber in wob mit den serie 17 zoll porto's übergeben haben die dann beim eintragen was falsch gemacht versteh das grad net so