Neuer Golf VII GTI auf Strasse erwischt Seit fünf Jahren tüfteln die Wolfsburger nun schon an der neuen Version des Golf GTI. Auch wenn der Neue erst 2013 zu haben sein wird, der Erlkönig zeigt: Er ist länger, breiter und flacher!
golfer-89 danke für deine antwort jungs, lasst doch mal den golf 7 oder sonst was. mir geht es um den golf 6 gti bzw gti ed 35. alternativen sind mir egal, könnte ja auch nen s3,tt oder sonst was kaufen. finde den aktuellen gti aber einfach herrlich und darum soll es der werden. nagut, ich werde es abwarten und einfach bei der guten alten bar zahlung bleiben. man kann heutzutage einfach echt nicht wissen was in 1 oder 2 jahren los ist.
oktan danke für den link, aber da haben wir schon das problem. mit deiner aussage "das geht auch günstiger" haste zwar recht, aber ende steht da auch nicht das auto was ich will. es fehlen ein paar dinge. dsg die schwarzen 19 zöller keyless mfa premium einparkhilfe usw...
Also wenn du so hohe Ansprüche hast dann solltest du vielleicht doch einen Gedanken an folgendes verschwenden: Viele Autohäuser bestellen ein Auto nach deinen Wünschen, dann fährt es 1 Mitarbeiter (also keine Miethure) und nach 4-6 Monaten bekommst du dass Auto zum EK oder sogar günstiger. So hättest du deine Wunschausstattung und er wäre sehr günstig.
das hört sich doch mal brauchbar an. das wusste ich noch garnicht das es solche möglichkeiten gibt. macht das jedes autohaus? ist dsa mit anzahlung oder kompletten kaufpreis in vorkasse verbunden?
Die möglickeit gibt es.....ABER DSG kann beim G6 nicht mehr bestellt werden .....also doch was gebrauchtes....
Also sorry, aber das ist definitiv FALSCH. Wer den Brief hat, ist nicht automatisch Eigentümer. Es ist so, dass der Besitz des Fahrzeugbriefes eine EIGENTUMSVERMUTUNG begründet. Kann aber der tatsächliche Eigentümer nachweisen, dass er und nicht der Besitzer des Fahrzeugbriefes Eigentümer des Fahrzeuges ist (etwa durch einen wirksamen Kauf- und Übereignungsvertrag), dann stehen ihm auch alle Eigentumsrechte zu. Gruß casait
Diese Feststellungen sind - was das Eigentum anbelangt - schlicht und ergreifend FALSCH. Weder beim Finanzieren noch beim Leasing ist man Eigentümer. Beim Finanzieren wird man sog. Volleigentümer mit Zahlung der letzten Rate. Bis dahin hat man lediglich ein sog. Eigentumsanwartschaftsrecht. Beim Leasing wird man erst mit Ausübung des u.U. im Leasingvertrag zum Ende des Vertrages eingeräumten Ankaufsrechts Eigentümer. Übt man dieses Recht nicht aus (weil es nicht besteht oder weil man nicht möchte) ist und bleibt der Leasinggeber (meist der Autokonzern oder die Autokonzern-Leasingbank) Eigentümer. Wo der Brief liegt, spielt überhaupt keine Rolle, weil der Brief KEIN Eigentumsnachweis ist, der Besitz des Briefs begründet lediglich eine Eigentumsvermutung, die jederzeit widerlegt werden kann. Die Leasinggeber behalten nur die Briefe ein, weil man als (böser) Leasingnehmer ohne Fahrzeugbrief das Fahrzeug nicht so einfach verschwinden kann. Das hat was mit gut- und bösgläubigem Erwerb zu tun. Falls das jemanden interessieren sollte, erkläre ich es gern. Gruß casait
Hier noch ein aus meiner Sicht lesenswerter Beitrag aus dem FOCUS zum Thema Barkauf, Finanzierung und Leasing. Bar kaufen, leasen oder finanzieren? - Finanzkrise - FOCUS Online - Nachrichten Gruß casait