Sry, dass ich mich jetzt erst melde. Ich bekam einfach keine E-Mail Benachrichtigung mehr. Ja, es ist ein Unfallschaden und ja die gegnerische Versicherung übernimmt (hoffentlich) alles. Deswegen hätte ich mein Auto von dieser freien Werkstatt in eine Vertragswerkstatt bringen lassen. Nun bietet mir diese Werkstatt 10% von den Reparaturkosten an. Also die Reparatur kostest bspw. 4000 Euro, bekomm ich 400 von der Werkstatt. Ist natürlich verlockend, weil ich bis jetzt nur Stress hatte wegen des Unfalls. Und weil "Gier frisst Hirn" - wollte ich eure Erfahrungen und Rat erfahren ;-)
Mach dass nicht mit den 10% von der Werkstatt,du begibst dich da auf ganz schön glattes Parkett. Ala Versicherungsbetrug und Hinterziehung,will ich mal nicht ungenannt lassen. Also Vorsicht mit sowas. Du kannst,soweit es in deinem Versicherungsvertrag nicht anders geregelt,die Werkstatt frei Auswählen. Hast du eine Werkstattbindung wärste an VW oder eine Werkstatt von der Versicherung gebunden. In deinem Fall kannst die Werkstatt aussuchen und der Werkstatt die rote Karte zeigen,warum siehe Oben. Da die gegnerische Versicherung zahlen soll,könnte die vielleicht eine Werkstatt vorschlagen,die du aber nicht unbedingt annehmen mußt.
Wie Golfpapa schon sagt: Das wäre Versicherungsbetrug. Das würde ich an deiner Stelle nicht machen!!! Wegen läppischen 10% eine Straftat zu begehen, das sollte es dir nicht wert sein!!! Wenn du nach erfogter Reparatur noch etwas Geld in der Tasche haben möchtest empfehle ich dir folgendes: Ich habe bislang 2 Unfälle gehabt in denen ich jeweils einen Gutachter meiner Wahl eingeschaltet habe. Dieser hat sich die Fahrzeuge angesehen, innerhalb von einem Tag ein komplettes Gutachten erstellt und dieses der gegnerischen Versicherung zugestellt. Anschließend habe ich mir die Schadenskosten laut Gutachten auszahlen lassen auf mein Konto (abzüglich der Mehrwertsteuer, denn diese muss die Versicherung nur bezahlen, wenn sie tatsächlich anfällt). Mit diesem Geld kannst du nun zu einer Werkstatt deiner Wahl gehen und den Schaden beheben lassen. Beim ersten mal habe ich fast 1500€ erhalten und anschließend sportliche Front und Heckschürzen zusätzlich verbaut und hatte immer noch Geld übrig. Beim zweiten Fall habe ich 1000€ ausbezahlt bekommen und es für 200€ bei einem befreundeten Smart-Repairer beseitigen lassen. Der Gutachter weist nach welcher Schaden dir entstanden ist. Kannst du es später günstiger reparieren lassen als im Gutachten geplant, hast du was gewonnen (im Gutachten werden immer Vertragswerkstattpreise zu Grunde gelegt)... Wenn du den Schaden behoben hast kannst du die Rechnung bei der gegnerischen Versicherung einreichen und die tatsächlich angefallene Mehrwertsteuer noch nachfordern, selbst wenn du den Schaden deutlich günstiger hast reparieren lassen als der Gutachter veranschlagt hat! Tante Edit sagt: Vergiss nicht den Nutzungsausfall. Wenn du dir keinen Leihwagen nimmst steht dir für die Zeit, wo du dein Fahrzeug nicht nutzen kannst Nutzungsausfall zu. Bei meinem 2.0TDI Golf6 sind das z.B. 59€ pro Tag. Da ich zur Arbeit für 4,60€ mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann würde ich für die Reparaturzeit die öffentlichen Nutzen und die Kohle einstreichen. Leicht verdientes Geld! (Der Nutzungsausfallsatz ist Fahrzeugabhängig, also größe des PKW und Motor)
Ich will jetzt nicht die gesamten Beiträge durchlesen. Ist das Auto finanziert oder geleast? Meines Wissens werden dann die Reparaturkosten ja direkt oder indirekt an die Gesellschaft gezahlt. Ein bekannter hatte da große Probleme, weil ihm die Versicherung die MWSt nicht ersetzt hat. Also klären!
3-Wege-Finanziert. Ich möchte nach den 4 Jahren das Auto wieder dem Autohaus übergeben. Der Brief liegt entweder bei der Bank oder noch im Autohaus. Gutachter und Anwalt haben mir versichert, dass das mit den 10% zulässig wäre. Und ich nicht zu einer Vertragswerkstatt gehen muss. Das ist mir alles aber irgendwie zu unsicher. reparaturkosten zwischen 9000-10000 wiederbeschaffungswert 14000
Die finanzierende Bank (als aktuellen Eigentümer des Autos) mußt Du über den Schaden ebenfalls informieren.
Wenn du deinen Golf in dem Autohaus wieder zurück geben willst, werden sie dir bei der Abgabe etwas mehr abziehen, da er ein Unfallwagen ist. Ich würde mal vermuten das der Abzug höher ist, wenn du die Reparatur nicht hast dort machen lassen.
Bei der Schadenshöhe verlangt die gegnerische Versicherung kein Gutachten vorher? Du solltest auf jeden Fall einen Gutachter deines Vertrauens beauftragen, allein schon wegen der nicht unerheblichen Wertminderung! Edith sagt, du erwähnst ja einen Gutachter...
Der Anwalt müsste das mit dem Wertverlust wissen. Diesen holt man sich vom Gegner wieder und reicht es in 4 Jahren bei Rückgabe an das Autohaus weiter. So bleibt man zumindest bei den Abzügen nicht auf den gesamten Kosten sitzen.
Bei der Schadenshöhe wäre wohl wirklich ein Gutachter angebracht Dieser legt auch die Reparaturdauer und die Wertminderung fest Wenn der andere Schuld hat würde ich nur bei VW reparieren lassen
Gutachter ist natürlich eingeschaltet. Habe das Gutachten auch vor mir liegen. Um die 10000 Euro Reparatur kosten. :-( In meiner Garantie steht: "Voraussetzung für Leistungen aus der Garantieversicherung ist der Nachweis über die Durchführung der vom Hersteller vorgeschriebene Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten bei einer vom Hersteller anerkannte Vertragswerkstatt." Also muss ich jetzt in eine VertragsWerkstatt von VW?
Von der Aktion mit 10% würde ich Dir auch abraten. Damit werden der gegnerischen Versicherung Reparaturkosten in falscher Höhe vorgespiegelt, was bei der Versicherung nach Auszahlung der Versicherungssumme zu einem strafrechtlich (Betrug) relevanten Schaden v. 400 € führen wird. Ich kann Dir sagen, wie ich es beim letzten Unfallschaden gemacht habe. Ich habe den Schaden fiktiv auf Basis des Schadensgutachtens, also zunächst ohne die Mehrwertsteuer, abrechnen lassen und erst dann entschieden, wieweit, wo und zu welchem Preis der Schaden beseitigt wird. Nach der Reparatur habe ich das Fzg dem Gutachter nochmals vorgeführt und von ihm bestätigen lassen, dass der Unfallschaden beseitigt wurde. Auf die Bestätigung des Gutachters hin zahlte die Versicherung die angefallene Mehrwertsteuer und die Nutzungsausfallentschädigung gemäß dem Schadensgutachten aus.
Die o.g. Klausel ist m.E. eindeutig und spricht nur von "Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten". Eine Unfallreparatur ist weder Wartung, noch Inspektion, noch Fzg.-Pflege. Im Übrigen habe ich beim letzten Unfallschaden, der sich noch während der (freiwilligen) Herstellergarantie (die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht) ereignete, mein Fzg bei ATU reparieren lassen, die wohl keine vom VW anerkannte Vertragswerkstatt ist. Ich glaube, man sollte unterscheiden zwischen Unfallreparaturen und Fällen, in denen die Herstellergarantie greift. Bei den Letzteren sollte m.E. die Beschränkung auf die vom VW autorisierten Vertragswerkstätten befolgen, bei Unfallreparaturen hingegen nicht.