Hat ja nichts mit Unfallfrei zu tun. Und wer wechselt schon zu Ford? Du kanst mit der Fahrgestellnummer auch zu VW gehen. Oder selbst abfragen, habe irgendwo gelesen, dass dies gegen Gebühr auch im Internet geht.
Mach dir da nicht son Kopf... die Kiste ist ein Jahr alt! Wenn im Kaufvertrag steht unfallfrei und bei VW auf der Bühne würden die dir erzählen, dass er einen Unfall hatte - dann kannst du immer noch innerhalb von 14 Tagen zurücktreten. Der Verkäufer hat den wahrscheinlich günstig gekriegt und will damit ein bißchen geld verdienen. Habe ich mit meinem Audi A4 Cabrio auch gemacht Im Winter günstig gekauft und im Fürhling für mehr wieder verkauft.
Bei mir is der Motorblock und der Antriebswellenflansch schon angerostet.Aber nach dem Winter kein Wunder
also jungs der wagen gehört mir. der besitzer des wagens kam dann auch zum händler, da er da gleich nebenan wohnt. irgendson reicher unternehmertyp mit ner vielzahl von autos scheinbar daheim. hab dann also direkt mit ihm den kaufvertrag gemacht. hatte da dann auch nich mehr so starke zweifel, dass irgendwas an der karre faul ist. hab sie für 16.000 euro genommen. leider bin ich ziemlich angepisst, weil mir erst nach vertragsunterzeichnung und nachdem der typ schon wieder weg war aufgefallen ist, dass hinten am kotflügel an einer stelle ca 1,5x4mm der lack abgeplatzt ist. erstens man sieht es halt, gefällt nicht... und zweitens die frage an euch: ist das schlimm? also kann es irgendwie schlimmer werden, rosten, mehr abblättern? ich denke und hoff doch mal nicht. (der händler schaut ob er irgendwie was drüberlackieren kann (haben da ne lackierei) aber kA ob er die farbe halt hat) hoff ich hab jetzt keinen scheiß gekauft. mir geht dieses bild des kotflügels mit dem mangel nicht aus meinem kopf raus :/ ansonsten schönes auto und ich such schon mal nach passenden felgen
Bei jedem Vertrag hat man doch eine 14 - tägige Widerrufsfrist oder??? An deiner Stellen würde ich dem Händler sagen, dass er den Schaden beheben soll, da du ansonsten vom Widerruf gebrauch machst. Zum Glück hast du es noch vor Ort im Beisein des Händlers gemerkt, sonst könnte er ja sagen, dass du es warst.
denke man kann nur zurücktreten wenns dafür nen grund is bzw der vertrag ungültig ist. einfach so kann man, soweit ich weiß, den kauf nicht rückgängig machen. falls es gehen würde, würdest du es rückgängig machen falls es nur dieser eine mangel sein sollte? (trau mich ja schon fast nicht nochmal hinzuschauen ob ich noch mehr übersehen habe :/)
Hat man nicht. Aber den Mangel muss der Händler schon beseitigen, weil er nicht im Vertrag aufgeführt worden ist und nachweislich vor dem Kauf vorhanden war. Aber es könnte sogar sein, dass es nen Lackfehler ab Werk war.
gut zu wissen aber meint ihr sowas kann längerfristige folgen haben? der händler hat sichs angeschaut und gemeint das macht nix, kann nix rosten und so weiter und er schaut, dass er es optisch ausbessert. @rlmmp: weißt du vielleicht auch in welchen zeitraum man den händler sagen muss dass er den mangel beseitigen zu hat? 14 tage? am montag würde ich das auto holen und bezahlen - würde es dann reichen wenn ich es zu diesem zeitpunkt sage? falls er es nicht ausgebessert hat oder total scheiße..
Jetzt mach dir mal keine Sorgen. Ein Jahr wird er schon halten und zur Not kaufst du dir im nächsten Jahr einen anderen
was gibts daran nich zu verstehen? ich wollte das auto und hab einen kaufvertrag darüber mit dem eigentümer des autos gemacht. was genau ist daran falsch oder unverständlich? xD @vw181: das auto soll aber 10 jahre halten und nicht nur eins wollte ja außerdem nur wissen ob das an der stelle zu rost oder so führen kann und man es deswegen professionell richten lassen muss? wenn nich kann mans ja einfach irgendwie überdecken so wie er es vorhat oder wie ichs dann selbst günstig machen würde.
Das ist schonmal blöd, denn dann hast du nen Vertrag mit dem Verkäufer und nicht mit dem Händler. Also nichts mit Ansprüchen gegenüber dem Händler. Ist in dem Vertrag die Gewährleistung ausgeschlossen? Ansonsten besteht aber ja noch weiter die Werksgarantie. Und solange der Lackschaden bis auf das Blech geht, ist es eh halb so wild und wenn der Händler drüberlackiert passt doch eh alles.
Tja, ist dann wohl von Gebraucht gekauft wie gesehen. Wenn alles passt ist ja gut, falls nicht dann viel Spaß. Hast ja noch die Werksgarantie, aber keinerlei Ansprüche dem Händler gegenüber.
ja hab vertrag mit dem verkäufer und nicht dem händler. aber macht doch keinen unterschied? ob gewährleistung ausgeschlossen ist.. ne hab ich nichts davon gelesen. würde es auf werksgarantie gehen? wobei ich ja nicht weiß ob es "einfach so" aufgeplatzt ist oder ob jemand irgendwas dagegengerammt hat. wenn der händler einfach bisschen farbe drüber macht und man es kaum mehr sieht und dann nix rostet wär ich ja zufrieden ^^
Wenn ich dir nen Tip geben darf was du gegen Rost machen kannst. Mach bei den Kotflügeln die Radhausschale raus,da ist oben ein Schaumstoff drin.Schneide die untere Hälfte ab,denn die saugt sich total mit Wasser voll wenns regnet und trocknet ewig lang nicht.Die sitzt nämlich innen in der mitte vom Kotflügel,wo die dann irgendwann gern anfangen zu rosten.Is auch kein Wunder.Wenns ständig feucht is dann gehts irgendwann mal durch. Hat da bei meinem alten A6 gerostet,jetz bei unserem 4er Golf is schon ein kleines Loch durchgerostet und bei meinem Onkel sein Bora hats jetz auch nach 7 Jahren angefangen.
danke für den tipp verstehe immer noch nicht wo der unterscheid sein soll ob ich den wagen vom händler kaufe oder von einer privatperson? seit wann habe ich gegenüber einem händler mehr ansprüche/rechte? naja wär weiterhin dankbar ob mir jemand sagen kann ob das dieser aufgeplatzte lack nun schadet oder ob das so bleibt und demnach nur ein optischer makel ist. naja vllt mach ich mir auch zuviele gedanken und ich fahr am montag hin und die habens schön lackiert
Hier das gilt bei Privat- sowie Händlerkauf. Und Gewährleistung sind Mängelansprüche. Verwenden Privatleute eine sogenannte Besichtklausel (z.B. "gekauft wie gesehen und wie Probefahrt"), ist die Gewährleistung normalerweise nur für solche Mängel ausgeschlossen, die der Käufer bei einer zumutbaren Untersuchung erkennen kann. BGB § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1.nach § 439 Nacherfüllung verlangen, 2.nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und 3.nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
ist nur die frage ob so ne kleine schramme da dazugehört. ansonsten hört sich es so an, als ob ich zurücktreten kann bzw der verkäufer es mir zahlen muss wenn irgendwas anderes noch beschädigt sein sollte von dem ich nix weiß. bin ich eigentlich ganz beruhigt. aber wie gesagt, ob so ne kleine schramme da jetzt dazuzählt? (und ich hoff immer noch bei der bleibts ) naja am freitag werd ich den händler, wo das auto ja noch steht, vielleicht mal anrufen und fragen ob er da was dran gemacht hat! wenn ich halt wüsste ob der schaden schlimm is.. also rein optisch wär es mir echt egal... würde mit nem lackstift oder so drüber oder sonstwer lackiert mir das schnell und gut is. aber ich weiß halt nicht ob das dann so rosten kann wenns nich richtig gemacht ist... aber naja ich hoffe weiterhin erstmal, dass das der einzige makel ist. der ganze stress macht mich sonst fertig. will mich irgendwann auch mal an dem auto erfreuen
dann sag mir doch, dass es nicht so schlimm is, dann bin ich glücklich aber ich bin immer so.. allerdings bei 16.000 vllt auch normal, dass man sich etwas mehr gedanken macht als nötig