Hallo, ich war heut beim ÖAMTC (ADAC bei uns in Ö) und der Herr Mechaniker und sein Kollege meinten, man kann das so reparieren dass man nichts mehr sieht und auch nichts zu rosten beginnt. Also inkl. Wachsen, verzinken und lackieren. Wenn das die VW-Werkstatt erledigt gibts darauf auch die Garantie dass nichts zu rosten beginnt. Der Innenholm ist unbeschädigt. Wenn doch steh ich das so schnell auf der Matte dass die nicht mal bis 3 zählen können ;-) Anschließend hab ich mit der Rechtsberatung gesprochen wie es bezüglich eines Rücktritts aussieht. Grundsätzlich hat der Verkäufer die Möglichkeit den Schaden zu beheben und ich kann mit ihm um Preisminderung verhandeln, dieser muss er aber, egal in welcher Höhe, nicht zustimmen. Natürlich kann ich den Kaufvertrag auch anfechten, das ist aber so eine Sache da es ja kein schwerwiegender Mangel ist da das Auto ja noch fahrbereit ist. Klar könnt ich mich jetzt auf arglistig verschwiegenen Mangel berufen, aber auf einen Rechtsstreit hab ich keine große Lust ... Danach gings zum Verkäufer, er hat es nicht geschafft mir in die Augen zu sehen da ihm die ganze Sache hoffentlich ordentlich zu blöd ist. Es tut im leid, bla bla bla, schon klar und er wird alles in der Werkstatt reparieren lassen. Ich glaube auch nicht dass man so etwas vergessen kann aber bitte, das gegenteil kann ich ihm eh nicht beweisen. Auf jeden Fall hat er mir ein Angebot gemacht über das ich diese Nacht Schlafen werde, ich hätte gerne die Mittelarmlehne und das Media-In nachgerüstet. Das wäre für ihn ok, ob es das für mich ist weiß ich hoffentlich morgen. Das ganze ist echt blöd, natürlich hätte ich lieber ein Auto ohne Vorschaden, aber auf einen Rechtsstreit hab ich auch keine Lust und vor allem keine Nerven dafür. Ich hoffe doch die Jungs vom ÖAMTC wissen von was sie sprechen also werde ich wahrscheinlich darauf vertrauen müssen ... Was sagt ihr dazu? Danke und LG Conny
Also ich frage mich, was die Rechtsberatung gegen einen Rücktritt sieht?! Ich prüfe dir den Fall mal durch, falls du noch 10 Minuten Zeit hast. Werde das dann gleich hier posten. EDIT: So, los gehts (hat leider ein paar Minuten länger gedauert). Wohlgemerkt ist folgende Prüfung nach deutschem BGB. Ob es da in Ö Abweichungen gibt, und welche, kann ich dir nicht sagen. EDIT EDIT: Habe dir meine Lösung mal per PN geschickt. Ich weiß ja nicht, was man hier mit einer vollwertigen und öffentlichen juristischen Falllösung anzettelt... Wer sich außerdem dafür interessieren sollte, soll mir eine PN schicken.