Ölverbrauch 1.4 TSI 118KW Autobahn

  1. Dominic

    Dominic Golfbegeisterter
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    So,ich muss meiner Wut jetzt erstmal Luft machen, den Termin den ich bekam war leider gar kein richtiger Termin.
    Die Frau am Telefon wusste leider nicht wie viel Arbeit dafür eingeplant ist. Somit kam es also nur zur erneuten Dialogannahme. :-/
    Auf mein Drängen hin wurde dann wenigstens der Ölstand gepüft weil ich das ja nicht machen kann( weil verblombt ).
    Und was sieht man da???



    Die Kiste hat nach 1000km fast das gesamt Öl leer gefressen. Es war gerade noch so Öl unten am Messstab zu sehen...
    Also ist er quasi wieder kurz vorm Meckern.
    Das hat er dann natürlich ( auch wieder erst auf einen kleinen Tipp von mir) dokumentiert und fotografiert.
    Jetzt habe ich wieder einen Termin in 5.Tagen.
    Öl durfte natrülich nicht aufgefüllt werden. Hoffe das reicht übers Wochenende und Feiertage.
    Was mich ziemlich aufregt ist das sie ihn dann für 2.Tage haben wollen und ich da natürlich Arbeitstechnisch Notdienst habe und meine Arbeit 30km entfernt ist. Sprich wenn was ist muss ich relativ schnell bei der Arbeit sein.
    Ein Leihauto bekomme ich nach biegen und brechen aber nicht!!! Nur für ca.30€ p.T. und 50km :-D
    Das ist doch ein Witz?!?!
    Was kann ich denn dafür das der Motor im Arsch ist?!
    Geschweigedenn wer ersetzt mir die teuren 6l Castrol Öl die ich bereits teuer an der Tanke gekauft habe und nachgefüllt habe?!




    Habt ihr Tipps was ich in meiner Mail die ich gleich an VW schreibe reinschreiben kann um denen mal was zu erzählen?!

    Danke.
     


    #41
  2. Ulysses

    Ulysses Geselle
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    Hi,

    sowas ist immer ärgerlich, da kann wohl jeder hier dich verstehen.

    Auf den Kosten fürs Öl wirst Du wohl leider sitzer bleiben, denn selbst die Garantie deckt in der Regel nur Teile und Arbeit ab, Flüssigkeiten leider nicht. Kann sein dass deine Werkstatt sich kulant zeigt, ist aber vom Fall abhängig.

    Wenn ich das soweit richtig verstanden habe wollen die innerhalb der 2 Tage den Fehler finden und beheben? Das kann also von der Sichtprüfung bis hin zum Zerlegen gehen. Bei deinem Öl-Verbrauch müssen die was finden - wenn nicht würden sie sich ja fast lächerlich machen, das ist ja alles andere als normal. Von daher sind die 2 Tage schon realistisch, Notfalls müssen ja noch Teile bestellt werden und alles wieder zusammengebaut werden.

    Zum Werkstattersatzwagen. Entweder Du klärst mit deiner Arbeit ab dass Du aufgrund eines ausserordentlichen Werkstatttermins verhindert bist, oder du beißt in den sauren Apfel und nimmst für 60 Euro den Wagen. Sprich mal mit dem Serviceleiter ob es vielleicht möglich ist, dass wenn sie was finden was über die Garantie abgewickelt werden kann dort auch die Kosten für den Ersatzwagen übernommen werden und du dann eine Gutschrift bekommst.

    Bist Du denn noch in der Garantie oder LongLife Mobilitätsgarantie?
     
    #42
  3. Dominic

    Dominic Golfbegeisterter
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    Eine Sichtprüfung wurde letztens schon gemacht.d
    Der Wagen ist Baujahr Mai 2012
     


    #43
  4. Dominic

    Dominic Golfbegeisterter
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    Vorraussichtlich werde ich meinen Wagen morgen wieder bekommen. Allerdings bin ich immer noch ziemlich angesäuert. Den Tipp erstmal abzuwarten und zu gucken was es jetzt letzendlich war habe ich angenommen und halte ich auch für gut. Alklerdings wollte ich mich nicht so einfach mit der Sache zufrieden geben weil ich ja auch doch so manche Kosten und auch Stress hatte.
    Morgen Abend werde ich VW mal eine Mail schreiben und denen mal meine Meinung kund tun! Ich denke mal das der Händler auch wenn die vieles verbockt haben nicht der richtige Ansprechpartner ist(?).
    Ich wollte VW auf jeden Fall mal auf Schadensausfallgeld aufmerksam machen. Ausserdem habe ich meinem Händler schon das dritte mal die Möglichkeit zur Reperatur gegeben... Ich werde morgen mal berichten.
    Den nachfolgenden Text habe ich auf der Internetseite einer der größten Rechtschutzverschicherung gefunden, ist ganz interessant!




    Ein "Mangelhaft" für Ihren Neuen?

    Wenn Sie einen Neuwagen kaufen, dürfen Sie davon ausgehen, dass das Fahrzeug dem entspricht, was Sie vertraglich vereinbart haben. Es muss also die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen.

    Liefert Ihr Händler daher ein rotes statt wie vereinbart ein blaues Fahrzeug, so ist das ein Mangel.
    Das hat jetzt auch der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt (Urteil vom 17.02.2010 - VIII ZR 70/07). Die Lackfarbe bestimme maßgeblich das Erscheinungsbild eines Fahrzeugs und gehöre deshalb zu den maßgeblichen Gesichtspunkten der Kaufentscheidung des Käufers.
    Auch wird in der Regel mit der Bestellung eines Neuwagens schlüssig vereinbart, dass das Fahrzeug fabrikneu ist.
    Haben Sie nichts vereinbart, so ist die nach dem Vertrag vorausgesetzte, bzw. die gewöhnliche Verwendung ausschlaggebend. So ist beispielsweise ein Mangel gegeben, wenn Ihr Neuwagen nicht zuverlässig bremst oder den Belastungen des täglichen Gebrauchs nicht gewachsen ist.
    Technische und optische Unzulänglichkeiten gelten ebenso als Sachmängel Ihres Neuwagens wie nicht eingehaltene Werbeaussagen. Hat zum Beispiel Ihr "Drei-Liter-Auto" einen erheblich ausgeprägteren Kraftstoffdurst, können Sie dies als Mangel geltend machen.

    Die Entscheidung

    Lässt der Händler die Frist ergebnislos verstreichen, lehnt er eine Reparatur bzw. Nachlieferung ab oder sind zwei Reparaturversuche erfolglos geblieben, stehen Ihnen folgende Rechte zur Auswahl:
    • Rücktritt

      Wenn Sie das mangelhafte Fahrzeug nicht behalten wollen, können Sie es zurückgeben und erhalten im Gegenzug vom Verkäufer den Kaufpreis. Hierfür muss aber eine erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers (oder anders: ein erheblicher Mangel) vorliegen.
      Bedenken Sie, dass die Rücktrittsvariante nicht kostenlos ist. Den Vorteil der Nutzung eines Neuwagens müssen Sie ersetzen. Die Gerichte veranschlagen diesen mit etwa 0,7 Prozent des Neupreises je eintausend gefahrene Kilometer.
    • Minderung

      Statt zurückzutreten, können Sie das mangelhafte Fahrzeug behalten und den Kaufpreis entsprechend der Wertminderung durch den Mangel herabsetzen. Der Minderungsbetrag ist soweit erforderlich zu schätzen.
    • Schadensersatz

      Neben Rücktritt oder Minderung können Sie Schadensersatz geltend machen, etwa den Ersatz des Minderwerts oder die Reparaturkosten für eine Mängelbeseitigung.
     
    #44
  5. Dominic

    Dominic Golfbegeisterter
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    Zur Vollständigkeit:
    Nach der mittlerweile zweiten Ölmessung bin ich dieses mal zur Sicherheit mit in die Werkstatt gegangen. Es wurde schließlich bei der ersten Messung "nur" ein Verbrauch von 0,5l auf 1000km festgestellt.Also war ich bis dato nicht in der Garantie drinn.
    Beim heutigen Werkstatttermin hatten wir dann als erstes nach bitten einmal das Ansaugrohr Luftfilterkasten/Turbo demontiert.
    Siehe da, es war Öl zusehen.
    Man war ich erleichtert.
    Also dann bis zum Turboladerrädchen das Rohr ab, da konnte man dann sehen das das besagte Rädchen ein Spiel von ca.3mm hatte. War kurz davor schon am Gehäuse zu Schleifen.

    Also: es gibt nen neuen Turbo.

    Zudem wird noch das lästige Bremsenquitschen behoben welches ich beim ein aussteigen bei gezogener hbremse und starkem anbremsen mit einfedern habe.
     
    #45
  6. Don_Paffi

    Don_Paffi Schrauber-Gehilfe
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    Mein erster 1.8 TSI Motor hat auch fast 0,5 L auf 1000km Öl verbraucht. VW meinte damals alles innerhalb der Toleranz und das Ende vom Lied war ein Motorschaden bei 17TKM. Wegen diesem Sche*** hab ich seitdem besonders auf den Ölverbrauch geachtet. Mein zweiter Motor hat in der Einlaufphase auch Öl gebraucht aber bedeutend weniger, etwa einen Liter gesamt bis der neue Motor 3435 KM (Auto 20435) drauf hatte. Nach dieser Einlaufphase habe ich dann (wie beim ersten Motor) einen ersten Ölwechseln machen lassen. Danach hat er, um ganz genau zu sein 3,2 Liter ÖL von KM 20435 bis KM 555xx (Ölwechsel bei 40500), also 0,091L ~ < 0,1 L auf 1000km verbraucht, bzw. mit einem Liter Öl komme ich also über 10000 Km hin. Wobei ich noch sagen muss, dass ich gerade eben 0,5 L hinzugefügt habe, er steht also nur ganz wenig entfernt (4/5 bis 5/6 vom Messstabsbereich voll Öl) vom Maximalstand, also ist der reale Verbrauch noch etwas geringer. Was bei mir allerdings folgende Frage/Zusammenhang aufwirft, er hat in der letztem Zeit (letzte 3500KM) in der ich auf Grund des Wetter im vgl. zum letzten Sommer nur geschlichen bin (Streckprofil gleich bis auf fehlende Ringaktivitäten), recht viel verbraucht, ich hab ihm sonst immer nur 0,1-0,2 frisches Öl geben müssen (um knapp über der Mitte des Messtabes zu sein), gestern aber ging die Lampe an und er war fast am Minimum laut Messtab. Dabei hab ich ihm vor etwa 3 Monaten 0,2l neues eingefüllt (auch um in der Mitte des Stabs zu sein). Das jetzige Öl ist jetzt ziehmlich genau 15000 Km drin, was mich vermuten lässt, dass das LL Öl abbaut und der Verbrauch etwas steigt. Verbraucht ihr auch mehr wenn das LL Öl schon älter ist oder merkt ihr davon nichts? Ich denke ich werde das Öl bis vor der ersten Nordschleifenrunde oder bis es max 20000 drin ist fahren und wie schon bei 40500 "verfrüht" ohne Anzeige des Autos wechseln (lassen).
     
    #46
  7. Andreazzz

    Andreazzz Akzent-Setzer
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    ... und zwischen 33.000 und 41.000 km kein zusätzliches Öl nachgefüllt!
     
    #47
    Zuletzt bearbeitet: 15. März 2013

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