mhh also ich habe 2 Optionen: entweder ich baue die Dectane nachbauten ein und hoffe das die Dicht sind, sich nicht von alleine verstellen und das Licht nicht ganz so schlimm ist, wie hier erzählt wird. oder ich deaktiviere das H15 TFL, ersetzte meine Standbirnchen durch irgendwelche weißen und baue mir diese TFL extra ein VW Golf VI 6 ab 2008 ,LED Tagfahrlicht, Art.:VW004 | eBay wobei die Steuergeräte von den TFL ja auch noch irgendwo hingebaut werden müssen!! das ist echt schwierig...
Also meine Dectane sind einmal am Anfang beschlagen (ist aber normal) seit dem nichts mehr! Die TFL Leuchten aus deinem Link sind aber irgend wie unschön.. da gibt es original von VW nachrüstsets hier z.B. klick Gruß
Ich finde die eigentlich ganz gut, vor allem muss man nicht an der Schürze rumschneiden wie bei dennen von VW !!
Da hast du recht. Ist halt geschmackssache. Hätte ich die Dectane Scheinwerfer nicht, hätte ich mich für das originale von VW entschieden. Gruß
habe sie jetzt auch drin und ein bisschen ärger gehabt was die Qualitätskontrollen angeht. beim ersten Scheinwerfer war die linse soweit nach vorne gedrückt das die höhenverstellung nicht mehr ging.habe sofort einen Ersatz bekommen.aber bei dem war dann ein Aufkleber im Scheinwerfer also am glas von innen den man ja nicht wegbekommt.naja jetzt werden sie wieder getauscht.
Ja, entweder man hat Glücl mit den Scheinwerfern oder halt nicht.. Dieses ein und ausbauen ist nur nervig.. zum Glück braucht man dafür keine Hebebühne
Wie deine Aga ist nicht legal,?? in einem deiner Themen hast du doch gesagt, das du eine ABE dafür hast!
ja das war die NOVUS anlage die ist weg hab mir was Bauen lassen wo die ABE übernommen wurde sie ist aber net legal zum Tüv termin wieder abbauen
Nein hat er nicht, auf dem Bild ist Standlicht an und die NSW. Außerdem ist es nicht erlaubt die NSW als Tfl zu nutzen. @Kleiner_Golf; Ach so ok.
Seit wann das denn? ______________________ § 17 StVO Stand: 01.04.2013 § 17 Beleuchtung (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt. _________________________
Das bezieht sich aber nur auf eine Behinderung bei Nebel, Schneefall oder Regen. Steht doch deutlich darüber im Text.
Ja genau so ist es. Bei einschaltem ab Standlicht dimmen die LED´s automatisch auf 50% ab und dienen als Positionslicht. Je nach Qualität und Kamera kann das Bild täuschen. Ich habe geschrieben, das die NSW nicht als Tfl dienen dürfen. Da er diese Frage gestellt hatte.
Und welchen Sinn macht die Funktion Standlicht + NSW wenn ich diese nur bei Nebel fahren darf? Wenn ich in dieser Kombination bei Nebel fahre sehe ich weniger als in Kombination mit Abblendlicht. Somit ist die Schaltung Standlicht + NSW ziemlich Sinnlos.
Welchen Sinn/Unsinn die Herren festlegen, mag ich nicht zu beurteilen. Fakt ist aber, das es nicht erlaubt ist. Kostet sogar laut Bußgeldkatalog 10 Euronen in die Staatskasse... (auszug Bußgeldkatalog) [FONT=Arial, Helvetica][FONT=Arial, Helvetica]Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht trotz ausreichender Sicht benutzt 10,- EUR [/FONT][/FONT]