Parkrempler mit Unfallflucht... Macke in hinterer Stossstange!

  1. Burito

    Burito Golf-Tieferleger
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    Was sagt denn deine Versicherung?
     


    #41
  2. Marina

    Marina Guest

    Meine Versicherung? Muss ich die auch informieren? Bin jetzt ein bisschen Perplex...:/

    Die Sachlage ist ja eigentlich klar.
    Er ist schuld, es gab Zeugen und er hat sich ja schon persönlich bei mir entschuldigt.

    Hab aber nichts desto trotz gerade bei meiner Verkehrs-Rechtsschutzversicherung angerufen. Die haben mir geraten, der gegnerischen Versicherung eine Frist von 14 Tagen zu geben. Sollte bis dahin nichts geschehen, einen Anwalt einschalten.

    Ich könne allerdings auch jetzt schon die ganze Sache an einen Anwalt abgeben.

    Werde morgen früh nochmal meinen "Versicherungsberater" anrufen. Er könne mir da auch spezialisierte Anwälte nennen, wo ich mir dann auch nochmal Informationen einholen könne bzw. alles in die Wege leiten lassen kann.
     
    #42
  3. Andreazzz

    Andreazzz Akzent-Setzer
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    Weil´s gerade so schön zum Thema passt:

    Meiner Mutter ist vorgestern ein fast 90jähriger Ex-Lehrer in mein (!!) schönes T-Car gefahren. Voll in die Seite, als er aus einer Grundstückseinfahrt raus gefahren ist.
    Hat meine Mutter übersehen, so etwas sei ihm in 70 Jahren noch nicht passiert.
    Ich erspare mir hier jetzt mal jede persönliche Wertung.
    Er hat seine Schuld eingeräumt und wollte keinesfalls die Polizei, worauf sich meine Mutter - selbst 73 - auch eingelassen hat.
    Die Versicherung schreibt, sie wird soweit alles übernehmen, aber jetzt geht es schon los mit den Gutachterkosten, die wollten einen eigenen schicken und ich sollte in eine Partnerwerkstatt zum Reparieren. Den Zahn habe ich ihnen gleich gezogen und als Antwort kam "Neu-für-Alt-Abzug". Die spinnen wohl, das Auto ist absolut neuwertig, auch nach 14 Jahren. Ich hatte keinen Nerv zu Diskussionen, aber am Montag werde ich mich mal beim Rechtsanwalt informieren, wenn´s jetzt so läuft!
     


    #43
  4. Keksdose

    Keksdose Wissbegieriger
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    Hi,

    ich würde die Sache direkt den Anwalt übergeben. Als Unfallgeschädigter hast du Anspurch auf einen Rechtsanwalt, auch wenn du keine Rechtsschutz hast!

    Stell dich drauf ein, dass der Verursacher sich erstmal weigern wird (80% der Fälle). Dann kommt dein Zeuge ins Spiel, der die Aussage machen muss ggfls. vor Gericht!

    Ich würde erstmal die Kosten so gering wie möglich halten, also kein Leihwagen und keine Reperatur wenn keine Kostenübernahme erfolgt ist! Sonst zahlst du die Kosten bei VW!

    Gruß,

    Christian
     
    #44
  5. Banshee

    Banshee Golfumbauplaner
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    Du hast grundsätzlich das Recht einen Anwalt einzuschalten und wenn es kein Bagatellschaden ist auch auf einen Gutachter deiner Wahl. Die Versicherung darf allerdings zusätzlich auch ihren Gutachter schicken.
    Der Neu-fü-Alt-Abzug sieht vor, den Geschädigten angemessen an einer Wertverbesserung (z.B. wegen Neulackierung) zu beteiligen. Hier stellt sich natürlich die Frage ob bei einem extrem gut gepflegten Fahrzeug überhaupt eine Wertverbesserung eintritt. Oder ob man nicht eher eine Wertminderung erfährt (Unfallwagen, Zweitlackierung, Farbunterschiede). Diesen Punkt wird der Laie vermutlich nur mit fachlicher Hilfe klären können. Ich selber habe es schon zweimal durchgesetzt, dass kein Abzug gemacht wurde. War ein Telefonat. Allerdings arbeite ich selbst bei einer großen Versicherung und habe der gegenerischen Versicherung angeboten, die ganze Sache gutachterlich und per Anwalt auszutragen. Danach hatte niemand mehr ein Interesse am Neu-für-Alt-Abzug für einen neu lackierten Außenspiegel.
    Nur als Tip: Ein pauschaler Abzug nach einer Tabelle für Fahrzeugalter ist immer angreifbar! Mit guten Argumenten (z.B. sehr gepflegtes Liebhaberfahrzeug, schicken Sie jemanden der den Zustand des Fahrzeuges überprüft...) kommt man oft weiter.
     
    #45
  6. driver

    driver Guest

    Die gegnerische Versicherung muss, auch ohne Einverständnis des Unfallfahrers, in Aktion treten. Die Haftung ist gesetzlich geregelt und der Unfallfahrer kann zwar Zweifel am Hergang geltend machen, aber wenn die Haftung wie in deinem Fall geklärt ist, hat er keinen Einfluss mehr auf die Abwicklung.
    Laß dich nicht hinhalten mit der Begründung das er sein EINVERSTÄNDNIS geben muss....er muss garnix, bei Haftpflichtschäden prüft alleine die Versicherung die Haftung und in welcher Höhe gezahlt wird.
    Wenn er bei der Aufklärung nicht mithilft ist es nicht deine Schuld....Also mach denen ruhig Druck, notfalls mit einem Anwalt
     
    #46
  7. oktan

    oktan Golfumbauplaner
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    Deswegen immer Polizei holen. Wenn der erste Schreck vorbei ist, winden sich viele Unfallverursacher wie ein Aal. Da die Schuldfrage ja klar ist, wie du schreibst, würde ich alles einem Anwalt übergeben, das Spart Nerven und Kosten. Rufe die Vers. heute an, wenn immer noch kein Schaden gemeldet wurde ab zum Anwalt.
     
    #47
  8. Andreazzz

    Andreazzz Akzent-Setzer
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    Nochmals:
    Der Unfallverursacher macht keine Probleme, genau das Gegenteil ist der Fall.
    Die versicherung kommt mir blöd, obwohl sie grundsätzlich schreibt, für den entstandenen schaden voll einzustehen.

    Ich habe das Auto gerade zur Vermessung gebracht. Der Gutachter war eben da und hat schon mal grob auf 3000 Euro geschätzt. Es gibt vermutlich 4 neue Alufelgen, weil diese bei BMW nicht mehr erhältlich sind. Ebenso verhält es sich mit den Reifen, gibt vermutlich 2 Neue für die Hinterachse.
    Entscheidet sich aber alles erst, wenn ich weiß, ob die Hinterachse krumm ist oder nicht. Wegen seines Honorars will sich der Gutachter selbst mit der HUK streiten, er freut sich drauf

    Er sagt auch, dass Auto (14 Jahre alt) ist absolut neuwertig und es gibt definitiv keinen Abzug, der Wiederbeschaffungswert in diesem sehr guten Zustand könnte bis zu 18.000 Euro betragen - aber wie gesagt, alles erst mal grobe Schätzungen.
     
    #48
    Zuletzt bearbeitet: 7. Sep. 2012
  9. Dave86

    Dave86 Golfumbauplaner
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    Vor allem wenn Du einen Rechtsschutz hast würde ich diesen in Anspruch nehmen. Wozu zahlt man den die jährlichen Beiträge? Muss sich ja irgendwannmal auszahlen, dass man jährlich einen bestimmten Betrag zahlt. Gerade in solchen Fällen, in denen Du nicht weißt bzw. Dir nichts sicher bist, wie Du zu handelt hast empfiehlt sich eine Rechtsberatung.

    Ich musste, leider Gottes, auch letztens die Rechtsberatung bzw. einen Anwalt in Anspruch nehmen. Es lässt Dich letztendlich nachher ruhiger schlafen, wenn Dir ein Fachmann sagt, wie es genau aussieht... .
     
    #49
  10. Banshee

    Banshee Golfumbauplaner
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    Das kommt immer darauf an wie gut man sich mit der Materie auskennt.

    Wenn man fit ist, hat man eben noch den Joker in der Hand und kann zur Versicherung sagen "wenn Sie sich jetzt wegen x EUR mit mir streiten wollen, übergebe ich die Sache einem Anwalt und lasse das so klären. Der bekommt dann schon das x-fache dessen, was Sie mir nicht zahlen wollen. Und vorher würde ich gerne Ihren Vorgesetzten sprechen, ob er mit dieser Vorgehensweise einverstanden ist."

    Dazu benötigt man aber natürlich ein wenig Hintergrundwissen und muss auch gewillt sein sich mit der Versicherung auseinanderzusetzen. Es gibt aber immer Spielräume bzw. Regelungen (Beispiel Neu-für-Alt), die grundsätzlich angreifbar sind, wenn sie einfach pauschal erfolgen, z.B. ohne gutachterliche Stellungnahme pauschal über das Fahrzeugalter.

    Wenn man nicht gerade eine steinschlagverzierte Front neu lackiert bekommt, tritt nämlich oft auch keine Werterbesserung ein, so dass man auch keinen pauschalen Abzug hinnehmen sollte.
    Anders ist es vielleicht bei neuen Reifen; da kann man objektiv nach Profiltiefe den Kunden beteiligen.
     
    #50
  11. Dave86

    Dave86 Golfumbauplaner
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    Banshee, kann Dir da nur zustimmen.

    Generell würde ich aber sagen, wenn es sich um einen höheren Betrag handelt (wie hoch ein höherer Betrag ist, muss jeder für sich selbst entscheiden ) oder der Versicherungsmensch nicht bzw. nur schwer mit sich reden lässt, würde ich den Schritt gehen (Anwalt).
     


    #51
  12. Burito

    Burito Golf-Tieferleger
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    Also ich hatte auch schon nen Unfall da ist mir einer hinten aufs Auto gefahren.
    Polizei geholt. Danach meinen Verischerungsvertreter angerufen und nach zwei Tagen (war noch fahrbereit) war ich in der Werkstatt dort wurde der Schaden überprüft und danach das Auto reparriert. Ersatzwagen gab es auch.
    Meine Versicherrung hat sich um alles gekümmert und ich habe nur mit meiner Versicherung gesprochen.

    Ist das von Versicherung zu Versicherung anderst?

    habe Vollkasko mit 150€ Teilkasko beteiligung.
     
    #52
  13. Andreazzz

    Andreazzz Akzent-Setzer
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    Genau so hat das mein Gutachter auch heute Morgen sinngemäß gesagt
     


    #53
  14. Marina

    Marina Guest

    Muss das Thema nochmal rauskramen...

    Ich habe vor circa 3 Wochen Post von der Polizei bekommen, dass das Verfahren mittlerweile eingestellt wurde.
    Der Unfallflüchtige wurde freigesprochen, weil er es nicht gemerkt habe.
    Auch der Zeuge nimmt an, dass der Unfallflüchtige es nicht bemerkt hat.
    Somit keine Strafe.

    Wie verhält sich das jetzt mit dem Schaden am Auto?
    Hab ich da eigentlich weiterhin Anspruch auf Ersatz? Hab zig tausend mal mit der gegnerischen Versicherung gesprochen. Angeblich warten diese noch auf diverse Schreiben von Polizei und Zeuge. Vertrösten mich immer wieder, was mich natürlich ärgert.

    Wenn ich jetzt einen Anwalt einschalten würde, zahle ich eine SB von 250 €.
    Hab ich denn überhaupt Chancen mein Geld für die Reparatur wieder zu bekommen?
    Was meint ihr?

    Bin ein bisschen verwirrt, da die Polizei ihn ja auch freigesprochen hat...

    Hilfeeeee ~.~
     
    #54
  15. MK888

    MK888 Bastler
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    Die Polizei hat ihn nicht von der VU-Flucht gemäß 142 StGB freigesprochen, das macht nur ein Gericht bzw Richter.
    Die Tat ist nur strafbar, wenn der Vorsatz gegeben ist. D. h. der Beschuldigte müsste vom Zusammenstoß etwas gehört/gemerkt haben und dann wissentlich den Ort des Unfalls verlassen haben. Macht er glaubhaft, dass er den Zusammenstoß (= Unfall) nicht mitbekommen hat, so ist ihm kein Vorsatz zu unterstellen und er ist somit auch nicht zu bestrafen.


    Für dich hoffe ich, dass die Sache endlich ein Ende nimmt und du dein Geld bekommst.
     
    #55
  16. Marina

    Marina Guest

    Stimmt, das Schreiben kam von der Staatsanwaltschaft.
    Mag ja sein, dass er es nicht bemerkt hat.

    Aber was passiert mit der Schadensregulierung.
    Hab ich da denn trotzdem Anspruch oder zumindest eine gewisse Chance auf Erfolg?
     
    #56
  17. casait

    casait Modifizierer
    Member

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    Die strafrechtliche Beurteilung und Dein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch haben nichts miteinander zu tun. Der Schadensersatzanspruch gegenüber dem Verursacher/Schädiger steht Dir auch dann ungekürzt zu, wenn der Verursacher/Schädiger nicht wegen Fahrerflucht angeklagt oder verurteilt wird.
     
    #57
  18. 2012

    2012 Guest

    Hatte auch schon 2 Unfälle mit Fahrerflucht.

    Das ist mehr wie ärgerlich wenn du auf
    Schäden die andere Verursachen sitzen bleiben kanst


    Wir haben schon ein genialen Rechtstaat
    Es ist leider sehr entscheident wie gut dein Anwalt ist. Wenn du einen einschaltest
     
    #58
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 6. Dez. 2012
  19. Marina

    Marina Guest

    Es geschehen noch Zeichen und Wunder, sogar ohne Anwalt

    Nachdem ich am 13.12.12 eine nicht ganz so nette Nachricht auf dem AB der gegnerischen Versicherung hinterlassen habe und zusätzlich am 14.12.12 eine Fristsetzung bis zum 31.12.12 per Post versendet habe (hab mit dem Anwalt gedroht), habe ich doch tatsächlich letzte Woche Donnerstag ein Schreiben erhalten, dass die Summe auf mein Konto überwiesen wurde.

    Heute war das Geld da

    Habe zwar nur die Netto-Summe des KV's sowie eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 25,- € bekommen, aber im Falle einer Reparatur könne ich mir wohl die MwSt wiederholen.

    Zwischenzeitlich wurden noch Fotos für die "schnellere Bearbeitung" abgefordert (komischerweise ein Brief mit Datum vom 13.12.12... die meinen wohl auch ich wär blöd ), die ich dreister weise dann erst letzten Donnerstag per E-Mail versendet habe

    Man man man, Ihr glaubt garnicht wie froh ich bin, dass dieses leidige Thema endlich vom Tisch ist. Und in Zukunft werde ich wohl nicht mehr so geduldig sein, denn nervig war die ganze Angelegenheit schon.

    Lg Marina
     
    #59
  20. Subspecies

    Subspecies Wörtherseefahrer
    Händler

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    Ja den Fehler ham wir auch schon mal gemacht und da hat es 3 Monate gedauert bis die Kohle da war.Max 2 Wochen warten und dann sofort mit RA drohen,dann bekommen die Beine.
     
    #60

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