solche parkrempler sollte man immer melden. musste ich selbst erst vor kurzem machen (als zeuge). hatte den unfallflüchtigen sogar noch angesprochen und ist trotzdem weiter gefahren ... das war dann nu absoluter vorsatz ...
Ich mache sowas garnicht mehr ohne RA. Schaden dem RA übergeben und ca.10-14Tage später die Kohle oder das Auto rep.wieder haben.
Finde ich persönlich komisch - normaler Weise behalten die doch nur die MwSt. ein, wenn du als Unternehmen abzugsberechtig bist. Wo sollst du dir die denn wiederholen können?!
macht doch sinn: zwischen 2 unternehmen muss i.d.R. keine mwst bezahlt werden. der VN reicht die Rechnung von der Werkstatt an die Versicherung weiter, die diese dann begleicht. Warum sollte dann die Versicherung MwSt. zahlen, wenn sie es gar nicht muss?? Den Vertrag der Reperatur hat sozusagen nicht der VN mit der Werkstatt geschlossen, sondern die Versicherung mit der Werkstatt. Wobei ich gar nicht weiß wie das aus rechtlicher Sicht dann mit Gewährleistungs- und Garantieansprüchen in diesem Fall aussieht ...
Die MwSt wird bei Abrechnung über KV auch bei Privatpersonen einbehalten da ja auch keine MwSt angefallen ist. Wenn keine MwSt anfällt warum sollte die Versicherung diese zahlen? Wenn der Geschädigte dann später doch reparieren lässt bekommt er auch nachträglich die MwST ersetzt. Bei Firmen die die MwSt absetzen können wird diese immer einbehalten, heißt auch bei erfolgter Reparatur.
Hab ich ja auch geschrieben - aber die Geschädigte ist ja keine Firma - somit auch nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt. Das mit der MwSt. hatte ich ja eigentlich in meinem Post angeschnitten?! Das mit Privatpersonen ist mir neu - aber warum sollte sie den Schaden auch nicht reparieren wollen?! Wenn es schon von der Werkstatt einen KV gab / gibt, dann wird sie es ja auch machen lassen - ist ja auch kein Totalschaden. Aber ok - ich hätte auch gedacht, dass die Versicherung direkt die Werkstatt bezahlt - damit würde ich mich als Geschädigter gar nicht belasten wollen.
Du wirst nicht glauben wie viele sich heute den KV bezahlen lassen und nicht reparieren bzw. die Reparatur dann selbst machen und dann wird bei Privatpersonen keine Steuer gezahlt. Wenn eine Reparatur durch die Werkstatt erfolgt dann kann(muss aber nicht, kommt auf den Geschädigten und seinen Wunsch an) die Versicherung auch direkt mit dieser abrechnen und dann wird auch die Steuer bezahlt.
Das ist so nicht richtig. Die Versicherung schließt keinen Vertrag mit der Werkstatt! Der Kunde/Geschädigte ist immer der Auftraggeber und auch zahlungspflichtig gegenüber der Werkstatt. Selbst mit einer Abtretungserklärung befreit er sich nicht gänzlich von der Zahlungspflicht! Lest einfach mal das kleingedruckte beim Autohändler oder anderen Abtretungen( Heizungsbauer beim Rohrbruch)....