Hallo Zusammen, nachdem mich in 2011 auch das auf VW Golf VI - typische Mängel und Probleme, Rückruf- und Service-Aktionen beschriebene Problem "Lenkung hackelig" ereilt hatte und ich dann ein Software-Update erhalten hatte, tritt das Problem nun seit kurzem wieder auf. Das ist dort recht treffend beschrieben: "Bei längerer Geradeausfahrt, vor allen bei Geschwindigkeiten über 100km/h, ist bei geringen Lenkkorrekuren erst eine deutliche Kraft zu überwinden, bevor die Lenkung dann ruckartig reagiert." Aktuell hatte ich das Problem auch bei Kurzstrecke mit unter 100km/h. Nachdem der VW-Partner meines Vertrauens keine Lösung parat hatte, gab es eine Anfrage nach Wolfsburg und siehe da - es soll das Lenkgetriebe getauscht werden. Termin ist gemacht - nun bin ich nur gespannt, ob das auch wirklich klappt und wie es mit den Kosten aussieht. Die 2 Jahre sind leider abgelaufen - es müsste nun aber die Anschlussgarantie (PerfectCar) mit 100% greifen - oder? Hat jemand aus dem Forum solche Probleme (Lenkung) auch schon gehabt und hat das über die Garantie oder Anschlussgarantie abgewickelt? Über Antworten und auch Meinungen würde ich mich freuen. VG, Ecki PS: Ich meine hier im Forum schon einmal etwas zu dem Thema gelesen zu haben - leider war es mir trotz großer Google-Suche und Suche im Forum nicht möglich, das Thema wieder zu finden.
So - neues Lenkgetriebe ist drin und es läuft zur vollsten Zufriedenstellung. Und noch besser - ist zu 100% durch die Anschlussgarantie abgedeckt. (Wäre sonst ein teurer Spaß geworden - Lenkgetriebe soll bei ca. 900,00 EURO liegen + 4 Stunden Einbau + Vermessung ... .) So muss das sein.
So, meiner ist auch dran. GTI, 06/2011 mit 15600 km. Nach Ostern wird es ausgiebig untersucht (Probefahrt; Messwertblöcke auslesen) und dann mal schauen. Längere Autobahrten werde ich im Moment nicht machen. Es ist ein ziemlich blödes Gefühl, wenn man meint, das Lenkrad für fest sitzen. Gruß Nico
Dann habe ich mich in den letzten Tagen nicht geirrt...Nächste Woche zum Glück Intervallservice. Werde morgen anrufen und schon mal anfragen
mein erster G6 hatte auch ein neues LG bekommen, danach war Ruhe das lief allerdings noch innerhalb der Werksgarantie ab beim Neuen ist das Problem noch nicht aufgetreten ..
Konnte beim Probefahren nicht festgestellt werden...nächste Woche inspektion, dann wird ein Update gezogen...da es nur sehr sporadisch auftritt (aktuell zumindest) ist das noch im Rahmen!
Das Losbrechmoment der Lenkung nach langen Geradeausfahrten hat meiner auch. Ist von 04/2012, 20.500km. Habe das auf die elektrische Lenkunterstützung geschoben. Wenn da ein defekt vorliegt muß ich da wohl mal aktiv werden. Danke und Gruß
hallo Forumsmitglieder, ich bin seit einer woche auch glücklicher besitzer eines golf6 1,4 tsfi 122ps 75000km und habe gestern genau dieses fest gestellt. nun meine frage. in welcher rechtlichen lage steht das ganze jetzt? ich meine wäre das ein versteckter mangel und der verkäufer ( in diesem fall ein vw vertragshändler) muss diesen mangel kostenlos beseitigen. oder habe ich pech gehabt? es ist wirklich sehr unangenehm damit über 100km/h zufahren und unter diesen umständen wäre eine längere autobahn fahrt garnicht möglich.
Der Vertragshändler muss da tätig werden und diesen Mangel beseitigen. Wie alt ist denn der Wagen und wurde dir eine Anschlussgarantie angeboten / mit verkauft?
der wagen ist bj 09 ... eine anschlussgarantie habe ich auch mit gekauft ... das schimpft sich aps classic garantie für gebrauchtwagen!?
nennt sich sachmängelhaftung, die ist besser als jede garantie in den ersten 6 monaten nach kauf muß dir der händler alles reparieren (auf seine kosten). grantie versicherungen sind da für dich aussen vor was zuzahlungen angeht.
... und der Händler wird ihn auf diese Garantie-Versicherung hinweisen und ihm sagen, dass er absolut nicht zuständig sei. Wetten? Und schon geht der Ärger und die Rennerei los. Läßt er es irgendwo reparieren, ist der Händler erst recht fein raus, weil das dann eine Reparatur ohne seine Zustimmung gewesen ist. Ich will ja den Teufel nicht an die Wand malen, aber ich habe so etwas durch, allerdings nicht bei VW!. Da die Zuständigkeiten über Monate hin und her geschoben wurden, das Auto laufen musste und ich keine Zeit für Streitereien hatte, habe ich schließlich die Reparatur - billiger als im vorliegenden Fall - selbst veranlasst und bezahlt. Wenn der Schadensfall eintritt, ist nie jemand zuständig, kennt man ja! Gleichwohl wünsche ich dem TE viel Erfolg in der Sache.
Ich lese gerade, dass das Auto in 2011 erstmalig erfolgreich repariert wurde! Da greift wohl weder Sachmängelhaftung noch Garantie!? Und nach einer durchgeführten Reparatur verlängern sich auch keine Ansprüche über die vormals zugesagte Frist hinaus. Einzige Chance in meinen Augen, wie bereits geschehen: Kulanzantrag bei VW!
Sehe ich genau so - der Händler muss 1 Jahr Garantie geben. Egal, ob da schon mal etwas gemacht wurde oder nicht. Neues Lenkgetriebe rein und gut. Hatte ich ja beim VI und VII - bin da also Experte.
danke für eure zahlreichen Antworten. Ich werde nächste woche kontakt mit dem verkäufer aufnehmen und hoffen das das ganze problemlos abläuft.
es gilt folgende Rechtsprechung: die ersten 6 Monate muß der Verkäufer beweisen das der schaden bei verkauf noch nicht da war, ab dem 7 Monat muß der Käufer nachweisen das der schaden schon beim kauf da war. was ehr schwierig wird.
Das ist so richtig! Und wenn er das Auto erst seit 1 Woche hat (habe da wohl etwas überlesen oder falsch verstanden?), dann muss der Verkäufer auch ein Jahr Garantie geben, sofern dieser das Auto gewerblich verkauft hat!
Das wiederum ist nicht ganz richtig, allerdings nur von der Begrifflichkeit her Der Verkäufer muss Gewährleistung geben. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet, sofern gewerblich. Garantie ist immer eine freiwillige Sache. Im vorliegenden Fall geht es also um die Gewährleistung.