RNS 510 geklaut ohne Einbruchsspuren

  1. driver

    driver Guest

    Erstmal und zum WIEDERHOLTEN mal: ES GIBT NUR DEN WIEDERBESCHAFFUNGSWERT bei KASKO....NIEMALS DEN ZEITWERT......

    Die Versicherung DARF bei Teilkasko und Vollkasko auf den Gebrauchtteilemarkt hinweisen. Denn nach deinem VERTRAG bist du verpflichtet den Schaden zu minimieren und das heißt das auch gebrauchte Teile genommen werden müssen....
     


    #61
  2. ragnar79

    ragnar79 Wissbegieriger
    Member

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    Nach einem Beschluss/Urteil vom OLG Frankfurt vom 10.11.2009 - 7 U 91/09 muss der Versicherer grundsätzlich den Neuwert eines Navigationsgerätes erstatten. "Nach Auffassung des OLG Frankfurt muss sich der Versicherungsnehmer demnach in Bezug auf Navigationsgeräte grundsätzlich nicht darauf verweisen lassen, lediglich ein gebrauchtes Gerät einbauen zu lassen und nur diese Kosten erstattet zu bekommen."
    Ähnlich auch das AG Hohenschönhausen in seinem Urteil vom 05.09.2006 - 2 C 381/05 -, in dem es u.a feststellte: "Insbesondere muss sich der Versicherungsnehmer nicht auf Käufe im Internet oder entsprechenden Postenmärkten verweisen lassen. Es genügt, dass sich der Versicherungsnehmer an eine dem Fabrikat seines Fahrzeugs entsprechende Vertragswerkstatt wendet."

    Und wenn ich im Gutachten schon den Namen "Ebay" lese....
    Ein Witz sind auch die veranschlagten 50 Euro Einbau- und Reparaturkosten. Immerhin wurden da Kabel durchgeschnitten. Das habe ich aber geklärt, die Kosten werden in jeden Fall übernommen. Und die belaufen sich auf ca. 300-400 Euro
     
    #62
  3. driver

    driver Guest

    Diese Urteile werden deinen Versicherer nicht interessieren, weil es auf jedes Urteil zu Gunsten des Versicherten mindestens zwei gibt die dem Versicherer recht geben. Dazu kommt das dein Vertrag eben genau auf die Schadenminimierung im Kaskofall hinweißt....
    Mit Glück kannst du vll Recht bekommen, aber es kann genauso nach hinten losgehen. Ich hoffe das du einen guten Rechtsschutz hast und dieser nicht bei der gleichen Versicherung ist wie dein PKW.......
     


    #63
  4. ragnar79

    ragnar79 Wissbegieriger
    Member

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    Ja ich habe eine RSV und diese nicht bei der gleichen Versicherung. Habe aber erst einmal ein Schreiben mit Verweis auf die verschiedenen Urteile aufgesetzt. Mal abwarten was passiert.
     
    #64
  5. driver

    driver Guest

    Berichte mal wie es weiter geht....ich drück mal die Daumen..
     
    #65
  6. ts61

    ts61 Guest


    Die Rechtsschutzversicherung kann auch bei der gleichen Versicherung sein. Spielt keine Rolle, da die bei so einem Fall den Deckungsschutz nicht untersagen können. Auch mit meiner Rechtsschutversicherung der XYZ kann ich die XYZ anklagen oder gegen die vorgehen...
     
    #66
  7. wakko

    wakko Guest

    @ts61
    Ich vermute, wenn die RSV und KFZ-Versicherung bei der gleichen Versicherungsanstalt sind, werden die einfach den für sich insgesamt günstigeren Ausgang berechnen und entsprechend bekommst du die kleinstmögliche Summe erstattet.
    Warum sollten sich die Abteilungen untereinander "streiten" nur damit sie dir mehr Geld zahlen dürfen?
     
    #67
  8. driver

    driver Guest

    Hat damit nichts zutun, die RSV übernimmt nur die Kosten meines Rechtsanwalts den ich selbst aussuche und der in meinem Namen verhandelt.
    Aber im Vertrag der RSV steht das ich meine Versicherungsgesellschaft nicht auf Kosten der RSV verklagen kann. Also könnte die RSV den Schadenfall und dessen Übernahme ablehnen wenn die KFZ-Kasko bei der gleichen Gesellschaft ist.
     
    #68
  9. ts61

    ts61 Guest


    In deinem Rechtsschutzvertrag steht das du deine V-Gesellschaft nicht auf kosten der RSV verklagen kannst ?... Das ist mir aber neu. Ich hack da mal bei uns nach, weil ansonsten ist das nichts anderes als Abzocke. Das eine hat mit dem anderen eigentlich nichts zu tun.... Für den Kunden.... Für die Versicherung ist es natürlich anders aber das wäre dann wirklich Abzocke
     
    #69
  10. ts61

    ts61 Guest

    Kurze Absprache mit der Fachabteilung...

    Du kannst deine Rechtschutzversicherung nicht mit deiner Rechtschutzversicherung anklagen... So ist das richtig... Also wenn deine Rechtsschutzversicherung etwas ablehnt kannst du deine RSV nicht mit deiner eigenen RSV anklagen.... Aber wenn du z.B. eine Unfallversicherung hast und die nicht auszahlen will oder wie in deinem Fall Probleme mit deiner KFZ Versicherung bei dem selben Versicherer hast, dann kannst du auch deine RSV in Anspruch nehmen....
     
    #70

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