Ja, ich war schon mal dran. Da wurde ein Systemcheck gemacht (Fehlerspeicher etc.). Dabei haben sie nichts entdeckt. Nächste Woche kommt er nochmal hin für einen gründlicheren Check.
stimmt natürlich nicht, sonst würde ja jeder schauen, dass sein turbo am letzten tag der garantie hoch geht. nur wenn du ihn dir neu als ersatzteil kaufst, bekommst nochmal garantie drauf. dann aber auch keine 2 jahre in der regel, sondern meist 1/2-1 jahr.
Nabend zusammen So in etwa habe ich das auch fahre ein 118kw 7 gang dsg habe propleme im 4ten und im 6ten wenn ich im 4ten oder im 6ten vollgas gebe dann sieht man den drehzahlmesser pendeln und richtig schub kommt nicht wirklich im 1,2,3,5 und 7 ist alles so wie es soll war schon beim freundlichen die haben gesagt im fehlerspeicher ist nix dann wollten die in der mechatronic noch was nachschauen dann heute habe ich mein auto zurück bekommen und haben wohl ein neues software update in der mechatronic und eine adaptionsfahrt gemacht. ich natürlich sofort auf die bahn und ausprobiert tja pustekuchen ist genau so wie vorher. morgen geht das auto wieder zum freundlichen....
so schnell wird der ja eben nicht getauscht. der wird vorher schon ordentlich untersucht usw. und warum soll ich den sinnlos hoch jagen?
Ich habe jetzt einen neuen Turbo bekommen. Neue Garantie oder Gewährleistung soll es auf den neuen nicht geben. Damit habe ich mich aber noch nicht abgefunden, denn der Hersteller gibt ja immer 2 Jahre. Der Hersteller weiß ja nicht, ob der jetzt zum Austausch für Garantieleistung oder für ein neues Auto verwendet wird. Demnach hat man ja wieder 2 Jahre!? Problem sind dazwischen die freundlichen denke ich. Ich werde das mal einen Rechtsanwalt vortragen und sehen was der dazu meint. Andere Alternative wäre die Garantie zu verlängern...
Wenn der Fall über Garantie bzw. Gewährleistung abgewickelt wurde dann hast du auch den Anspruch auf das neue Teil wieder 2 Jahre Gewährleistung zu bekommen. Es sei denn es gibt hier eine "Sonderlocke". Aber bin mal gespannt was dein Anwalt sagt
Natürlich gibts keine neue Garantie/Gewährleistung auf den neuen? Und der Hersteller gibt des Turbo´s gibt auch keine Garantie, denn er verkauft ja als Unternehmer an VW einem Unternehmen, das berührt dich eh nicht. Kauf die Anschlussgarantie und gut, da hast du auch was von für die anderen Teile...
eben nicht! ich weiss nicht, wie ihr immer dadrauf kommt, dass es auf ein getauschtes teil neue gewährleistung/garantie gibt. der turbo wurde mit dem neukauf des wagens erworben, vw gibt 2 jahre garantie aufs auto, somit also auch dem turbo (da kein verschleissteil). geht dir der turbo innerhalb diesen 2 jahren kaputt, wird er kostenlos von vw ausgetauscht. geht er nach 1,5 jahren hinüber und 1 jahr später wieder, bist du draussen aus der garantie und musst einen neuen kaufen. auf den wiederum hast du dann natürlich wieder die garantie von vw. oder wenn der turbo außerhalb der garantie nicht ausgetauscht wurde, sondern kostenpflichtig repariert, dann gibts die 2 jahre gesetzliche gewährleistung (halbes jahr garantie) auf diese reparatur. man könnte ja so sonst bei sachen ein wenig "nachhelfen", die kurz vor ende der garantie stehen, um wieder neue garantie zu erhalten. auch garantie nicht mit gewährleistung verwechseln...
so isses. die kosten für den rechtsanwalt kann er sich sparen, rausgeschmissenes geld, der wird ihm nix anderes erzählen. und natürlich weiss der hersteller auch anhand der seriennummer, ob der turbo ein austausch oder neuteil ist.
Es gibt da offensichtlich unterschiedliche Meinungen. Lass das doch einfach mal den Anwalt beantworten. Es gibt zig Fälle wo mal so mal so entschieden wurde. Offensichtlich nicht ganz eindeutig die Gesetzeslage. Ich persönlich hatte z.B schonmal einen Fall wo ich erneut 2 Jahre Gewährleistung bekommen habe. Kann sein dass der Händler hier auch den Gewährleistungsanspruch offiziell akzeptieren muss damit das funktioniert. Fakt ist doch, wenn ein Artikel berechtigter Weise innerhalb der Gewährleistung einen zu beanspruchenden Defekt vorwies und gegen ein neuen Artikel getauscht wird, dann muss es auf diesen neuen Artikel lt. auch wieder Gesetz 2 Jahre Gewährleistung geben. Es gibt keine Neuware mit und ohne Gewährleistung, es gibt nur Neuware mit Gewährleistung, die muss der Hersteller gesetzlich mitbringen. Es sei denn es werden gebrauchte Teile verbaut. Nur das kann nicht sein wenn der Hersteller den Gewährleistungsanspruch akzeptiert. Da werden dann keine gebrauchten oder überholten Teile verbaut.
So, ich habe mich jetzt auch nochmal etwas eingelesen. Man muss eindeutig Garantie und Gewährleistung trennen. Eine Garantie wird nie von neu Anfangen(es sei denn, der Händler/Hersteller) hat das so in seinen Bedingungen aufgenommen, was aber eigentlich nie der Fall ist. Bei der Gewährleistung gibt es wohl Fälle, wo diese von neu beginnen kann. Aber, von einem Gewährleistungsfall kann eigentlich nur von einer Reparatur/Austausch innerhalb der ersten 6 Monate geredet werden, alles andere fällt in diesem Fall unter Garantie oder gar Kulanz.
Andersherum, Garantie gibt es die ersten 6 Monate, danach nennt es sich Gewährleistung. Und der Unterschied ist ganz einfach dass in der Garantie die Beweispflicht beim Verkäufer liegt, die restlichen 18 Monate liegt sie beim Käufer. D.h. wenns der Hersteller oder Verkäufer drauf anlegt kann er schon nach 6 Monaten sagen "is dein Pech" und du müsstest teuer einen Gutachter beauftragen um das Gegenteil zu beweisen. usw. usw. ...wie schön ist unser Gesetzesland überall Nieschen... ...ach vielleicht auch hier mal lesen: http://www.123recht.net/erneute-GarantieGewaehrleistung-nach-Tausch-__f106210.html
Du hast es wohl nicht ganz verstanden, Garantie und Gewährleistung sind eigentlich 2 verschiedene Sachen. Aber man kann quasi sagen, eine Gewährleistung ist nur eine Garantie für die ersten 6 Monate. Aber zu der gesetzlichen HÄNDLERGEWÄHRLEISTUNG gibt VW unabhängig davon eine freiwillige 2 jährige HERSTELLERGARANTIE.
Ich hab doch sinngemäß ausformuliert dass es zwei verschiedene Sachen sind. Was hast du denn nicht verstanden? Aber lustig dass du betonst dass es zwei verschiedene Sachen sind um dann doch wieder falsch schreibst dass Garantie "quasi" eine Gewährleistung der ersten 6 Monate ist, was einfach nur falsch! ist. Daran sieht man einfach wer mit gefählichem Halbwissen glänzen will und hier wieder aus einem vernünftigen Thread eine Egogeschichte macht. Immer das selbe....
Weil deine Ausformulierung nicht zwar wohl richtig gemeint ist, aber nicht so ausgedrückt werden kann. Gerade beim ersten Satz sträuben sich bei mir die Haare. Irgendwie mischt du doch alles zusammen.
Gut, mit anderen Worten eigentlich hast DU nicht verstanden was ich geschrieben habe, schiebst den Ball aber zu mir und behauptest ICH hätte es nicht verstanden - VERSTEHE Vielleicht funktionieren meine Gehirnwindungen ja anders aber ich hab mir meinen Text nochmals durchgelesen und kann nicht feststellen was fachlich falsch ist. Aber ich bin auch nicht fehlerfrei und wenn etwas konsequent falsch ist und es von weiteren Personen als falsch eingeschätzt wird und die Paragraphen das selbe sagen, dann werde ich mich gerne unterordnen
1. es nennt sich garnix nur die ersten 6 Monate eine Garantie und es wird danach eine Gewährleistung draus (Siehe dein erster Satz). Tatsächlich gibt es von Anfang an vom verkaufenden Händler eine Gewährleistung die er gesetzlich erfüllen muss, die aber eine Beweislastumkehr nach einem halben Jahr vorsieht. Eine Garantie gibt es dazu volle 2 Jahre vom Hersteller, die man dann Händlerunabhängig in Anspruch nehmen kann. Nächster Absschnitt du schreibst Händler/Hersteller kann nach 6 Monaten sagen Pech gehabt, das gilt wohl nur für den Händler. Der Hersteller kann das nicht innerhalb seiner Garantie.
Du hängst dich halt nur an dem umgangssprachlich bekannten Wort Garantie auf. Es ist die ersten 6 Monate keine "echte" Garantie sondern, wie du schon sagst, liegt die Beweislast beim Verkäufer. Wird aber nunmal gerne als Garantie benannt weil es der Sache doch sehr nah kommt. Ich hoffe wenigstens da sind wir uns einig. Dass allerdings der Hersteller 2 Jahre Garantie gibt ist mir neu.