Das heisst, der Radfahrer ersetzt dir den Schaden privat und schaltet nicht seine Haftpflichtversicherung ein? Dann herzlichen Glückwunsch, du bekommst wenigstens den Schaden voll ersetzt. Falls es über seine Versicherung läuft wird die dir wahrscheinlich auch nur 75% ohne Klage zahlen wollen. Dann brauchst du einen guten Gutachter der dir einen hohen Wertverlust bestätigt.
ich bin ihm entgegengekommen und will auch nur 75% des Rechnungsbetrages von ihm nach der Reparatur. Damit kann ich gut leben. PS:...und ER HAT GAR KEINE VERSICHERUNG...(nur mal so am Rande) .
Eine private Haftpflichtversicherung ist zwar sehr wichtig, aber leider nicht Pflicht. Schön, dass es sich so aufgelöst hat, dass alle halbwegs zufrieden sind!
Der Halter der SRA lässt sich bestimmt ohne weitreres wieder dranschweißen, falls nach Kostenvoranschlag abgerechnet wird. Sonst ist es eh wurscht.
Das schlimme ist generell ja, dass man als Autofahrer IMMER eine Teilschuld trägt - schimpft sich "Betriebsgefahr des Fahrzeugs". Selbst wenn du stehst und dir kachelt so ein bescheuerter Fahrradfahrer rein, hast du eine Teilschuld. Unglaublich - ist aber leider so. :-( Von daher drück ich dir die Daumen, dass in deinem Fall alles gut wird!!!
Der MEister vom Karosseriebauerbetrieb hat gemeint, dass er schon 3 Golf 6 mit abgebrochenen SRA Haltern hatte. Alle versuche , das behelfsmäßig zu verschweissen oder zu kleben schlugen fehl, weil nach spätestens 3 Wochen der Halter wieder lose ist. Er will schauen, was man tun kann, empfielt aber eine neue Stoßstange Ich bin gespannt wie die Schleifspuren, kleinen Dellen und tiefen Kratzer aus der Motorhaube rauszukriegen sind. Er sagte nämlich, dass die Motorhaube kein Problem sei und wir keine neue bräuchten. Naja...Samstag mittag gebe ich das AUto dort ab. Montag wird mit der REparatur begonnen und angeblich soll ich Mittwoch abend den Wagen wieder bekommen. WIr werden sehen. .
Naja, falls die Stoßstange beim 6er aus PP-EPDM ist, zweifle ich einfach mal an den Fähigkeiten des Meisters . Habe schon selbst zerbröselte Stoßstange nach Wildunfall wieder mit "Eigenmaterial" (ohne Zusatz) mit Lötkolben und Heißluftpistole geschweißt und sie hielt bis zur Schrottpresse und ging mindestens 2 mal durch den TÜV. Wie gesagt, wenn nach Rechnung abgerechnet wird, ist es eh wurscht.
Ich hab noch eine Frage an Euch alle. Soll ich mein Fahrzeug lackmäßig ORIGINAL lassen, oder soll ich (wenn es schon mal in der Karosseriewerkstatt ist) was neues probieren? Original oder vielleicht so wie hier ????? Sagt mir mal Eure Meinung bitte .
Ab August plane ich auf jeden Fall 18" Felgen und Eibach Sportline Federn 35/45. Habt ihr eventuell noch andere bezahlbare verschönerungsideen ? Oder noch besser.....Welche 18" Felgen empfehlt ihr für MEINEN Golf? Welche würden gut aussehen? Momentaner Look: .
Ich frag einfach nochmal, falls es jemand überlesen hat: Welche 18" Felgen empfehlt ihr für MEINEN Golf? Welche würden gut aussehen? .
Nur mal noch so nebenbei.... Radfahrer müssen auch über einen Zebrastreifen ihr Fahrrad schieben. Dies tat er nicht...also ist er zu 100% Schuld!!!!!! Hier mal ein Urteil.....: > Radfahrer haben auf einem Fußgängerüberweg/Zebrastreifen keinen Vorrang gegenüber dem fließenden Verkehr gem § 26 (1) StVO, es sei denn, sie schieben ihr Rad. Andernfalls handeln sie verbotswidrig. Fußgängerüberweg/Zebrastreifene dienen dem Schutz von Fußgängern und Rollstuhlfahrern (OLG Düsseldorf, Az. 5 Ss (Owi) 39/98). Gruß Bommel23
Ich hätte den Wagen gerne einen Hauch tiefer, weil es optisch besser aussieht. Aber wenn der Wagen tiefer ist, wirken die 17 Zoll Felgen etwas merkwürdig im Radkasten. Ich will die Felgen schon behalten - mache dann aber Winterreifen drauf. Von daher würde ich gerne auf 18" Felgen umsteigen und frage deahalb hier nach, welche gut zu meinem Wagen passen würden. .
@Bommel Geb ich dir uneingeschränkt Recht - aber: Wird eine Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bestimmungsgemäß benutzt, dann geht von ihm allein auf Grund dieser Tatsache des Betreibens eine sog. abstrakte Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer aus, auch ohne dass ein irgendwie verkehrswidriges Verhalten des Fahrzeugführers oder des Fahrzeughalters vorliegt. Diese abstrakte Gefährlichkeit wird unter dem Begriff der Betriebsgefahr verstanden und führt zu der im Straßenverkehrsgesetz geregelten verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung des Halters für diejenigen Personen- und Sachschäden, die bei dem Betrieb des Kfz entstehen. Die Haftung gegenüber nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern aus der Betriebsgefahr entfällt nur, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wurde; gegenüber anderen Kfz entfällt die Gefährdungshaftung nur dann, wenn der Halter beweisen kann, dass das Unfallereignis für ihn unabwendbar war. Allerdings wird vielfach von einer Haftungsquote für die Betriebsgefahr dann abgesehen, wenn der Verkehrsverstoß des gegnerischen Fahrzeugführers besonders grob war. Quelle: Betriebsgefahr verschuldensunabhngige Gefhrdungshaftung - Straenbahn - Anhnger - Lkw - berhte Geschwindigkeit
Danke für das Gerichtsurteil mit Aktenzeichen. Falls es doch Streitereien geben sollte, kann ich das gebrauchen. Vielen Dank. Radfahrer: keinerlei VErletzung / Fahrrad keinerlei sichtbare Schäden Mein fahrzeug hat technisch gesehen gestanden, als der Unfall passiert ist. Ich habe mich in den Strassenbereich langsam vortasten müssen, da die Sicht nach rechts (Fußweg/Radweg) stark eingeschränkt ist durch eine Baumgruppe und einen Zaun. Nach dem 2. Vortasten (technisch habe ich gestanden) kam der Radfahrer so plötzlich von rechts, dass ich ihn erst gesehen habe, als er auf der Motorhaube lag. Er hat mein fahrzeug zu spät gesehen, wollte vor dem Fahrzeug ausweichen, verlor direkt an der Fahrzeugfront die Kontrolle und fiel samt Fahrrad auf die Fahrzeugfront. Es gibt weder Bremsspuren, noch gibt es Zeugen. . .
Selbst dann trägst du in vielen Fällen eine Mitschuld - das ist ja das perverse. :-( Am besten, wenn du das wirklich mit denen privat lösen kannst.
Das ist nicht immer der Fall....da täuschst du Dich. habe inzwischen mit einem Nachbar, der Anwalt ist, gesprochen und der sagt, dass es einige Urteile gibt, wo der Radfahrer 100% Schuld zugesprochen bekam, weil er grob fahrlässig handelte. Und dieser tatbestand ist dan erfüllt, wenn er nicht nach vorne schaut, gegen die Fahrtrichtung unterwegs ist und vor allem wenn er einfach versucht, ohne Abzusteigen, über einen Zebrastreifen zu fahren. Hätte ich Rechtschutz, würde ich das darauf ankommen lassen. So, werde ich mich aber hüten irgendwas in dieser Richtung zu unternehmen. Ich werde mich irgendwie schon einigen. Ich habe dem Unfallgegner einen Brief mit mehrern Vorschlägen zru Bezahlung geschickt. habe mich äußerst entgegenkommend gezeigt und es sollte mich doch wundern, wenn er sich nicht darauf einlässt. Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass er doch nicht bezahlen will, werde ich den Fall unter "schmerzhafte Erfahrung" abhaken und das aus eigener Tasche zahlen. Dann wirds halt dieses Jahr nix mit den neuen Alufelgen. Ich werde es überleben. Aber....denken wir positiv......