Nein, muss er nicht. Bei Bagatellschäden bis 700EUR Reparaturkosten muss der Verkäufer nichts angeben. Ex-Mietwagen werden beispielsweise fast immer irgendwo nachlackiert. Gelten aber nicht als Unfallwagen. Ich würde den Wagen abschieben. Egal wie. Den wieder zu Verkaufen wird sehr schwer. Spreche aus Erfahrung.
Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, hab ich eh ein kleines Problem, oder? Aktueller Stand ist, das der Händler mir eine Nachbesserung anbietet und eine Kaufpreisminderung (Sie haben wohl jetzt den Betrieb herausgefunden der das verzapft hat). Dennoch bin ich der Meinung, dass der Golf trotzdem nicht zu einem "unfallfreien" Fahrzeug wird. Ich habe keinen Anwalt an der Hand den ich schnell mal fragen könnte. Achja, der Händler hat mir auch die Option gegeben, dass ich den Wagen abzüglich der Nutzungsgebühren zurückgeben kann. Allerdings bleibe ich dann auf meine Kreditkosten bei der VW - Bank sitzen... Hab dann mal bei der Bank angerufen. Sie meinten, dass es kein Problem sei, da dass ganze ein verbundenes Geschäft war, und ich quasi alles ohne Kosten auflösen kann SOFERN der Händler damit einverstanden ist. Anscheinend will er das aber nicht (erfahr ich erst nächste Woche).
Achja, der Händler meinte noch, dass ich mir keinen Kopf machen müsste, da der Schaden offensichtlich über die Vollkasko abgerechnet wurde und da immer mehr ausgetauscht und gemacht wird als nötig wäre. Ausserdem sei alles bei VW repariert worden und ich hätte über den Schaden dann auch eine Garantie (bei der Werkstatt die es repariert hat)...
Selbst wenn du ein paar hundert Euros Entschädigung zahlen müsstest, gib den Wagen ab. Später, wenn du ihn wieder verkaufen willst(weiss ja nicht wie lange du fahren willst), hast du einen weitaus höheren Verlust und Probleme überhaupt einen vernünftigen Käufer zu finden. Den Mist hatte ich erst bis letzten Monat an der Backe. Wenn sie sonst noch irgendwelche Kosten vorrechnen, sei es von der Bank oder vom Händler, würde ich zum Anwalt gehen. Da sie auch die Schuld zugegeben haben, könnte man denen dann auch die Anwaltskosten in Rechnung stellen.
Das ist komplett falsch Kollege Schaden ist Schaden und muss dem Käufer angegeben werden, ansonsten verschweigst du dem Käufer etwas. Ich hab auch einen Mietwagen aber mir haben sie gesagt das die Frontpartie mal etwas nachlackiert worden ist wegen Steinschlag ect. und bei Sixt habe ich mal einen Golf 6 angesehen, vom äußeren hätte man nicht gesehen das dem mal ein Teil der Heckstoßstange rausgebrochen war, weil einer hinten auf was draufgefahren ist, aber die Verkäuferin hat es mir dann gesagt und ich hab die Finger davon gelassen. Generell gilt jeder Schaden ist ein Mangel und muss dem Verkäufer mitgeteilt werden, denn auch eine Bagatelle ist in dem Sinn ein Unfall, auch wenn er nur 100€ gekostet hat, verschweigen ist strafbar. Und wenn er sowieso schon sagt das die Spur neu eingestellt werden musste kann das sich auch nicht mehr um einen kleinen Betrag handeln! Ich würde sagen mal zur Versicherung gehen und fragen ob du noch eine Rechtsschutzversicherung nachwirkend abschließen kannst und wenn ja zum Anwalt und den Wagen wieder zurückgeben!
So ein Quatsch was du erzählst. Es gibt dazu sogar Gerichtsurteile! Willst du über dem Richter stehen? Amtsgericht Lahr 18.7.2002 - Bagatellschaden, Unfallfreiheit Ein Gebrauchtwagen darf trotz der Zusicherung "Unfallfrei" Bagatellschäden aufweisen. Es besteht keine Verpflichtung des Verkäufers, auf einen Unfall, der lediglich zu einem Bagatellschaden geführt hat, hinzuweisen. Geschäftsnummer: 6 C 218/01 Wenn dir ein Verkäufer einen Bagatellschaden nennt, was er nicht muss, dann ist dieser Käufer einfach nur nett und will sich jede nachträgliche Diskussion ersparen. Oder, er hat selbst keine Ahnung, was sehr oft vorkommt. Bevor noch ein blabla kommt: http://www.finanztip.de/recht/verkehr/gebrauchtwagenkauf-unfallschaden-bagatellschaden.htm
Nach deiner Schilderung natürlich nicht. Aber das was "der Kollege" da oben behauptet, der Verkäufer müsse jeden noch so winzigen Schaden angeben, ist schlichtweg falsch.
ein Problem hat er aber noch, er hat die Original Felgen verkauft. Kann sein das sie sich auch deswegen stur stellen weil der Wagen nicht mehr so ist wie er verkauft wurde. Ok die 17er Gti Felgen werten den Wagen natürlich auf, aber auch diese Kosten würden ja wuschi zu lasten fallen
da hast du recht. alternativ würde ich mich für einen anderen 6er TEAM entscheiden und dann die Felgen "tauschen" lassen. Sollte denke ich für beide Seiten ok sein.
... und schon könnte man jetzt mal wieder über das Thema Finanzierung diskutieren, dieser o.g. Punkt wurde kürzlich nicht mal angesprochen, ich wurde schon vorher "gesteinigt"!
Na wunderbar. Viel mehr ausgetauscht als nötig, und was gemacht wurde, wurde offensichtlich nicht mal richtig gemacht. Meine Empfehlung nochmals: Rechtsanwalt auch ohne Versicherung - so teuer ist der nicht mal!
Genau meine Meinung. Als Unfallfrei verkauft, ist er nicht und nun greift das Recht. Der Kaufvertrag wurde nicht erfülllt seitens des Händlers, der, wenn er den Wagen genau überprüft hätte dies anhand seines Systems / einfacher Magnet wenn gespachtelt wurde / Lackschichtendickenmesser, diesen Unfallschaden hätte herausfinden können, wenn er gewollt hätte. Ich glaube nicht, dass sich ein professioneller Händler so ne Karre andrehen lässt und nicht merkt, dass der nicht unfallfrei war. Es hilft einfach nichts, ab zum Anwalt, Auto zurück und diesen Händler meiden, dazu nen Beschwerdebrief an VW schicken um den Konzern über diesen Händler zu informieren (war hoffentlich ein VW-Händler).
Ja, es war ein Vw - Händler. Ich such halt immer das Gute und möchte ungern nen RA dazu ziehen. Wenn es nicht anders geht muss ich es wohl machen :-( Bis Mittwoch muss ich leider noch warten...immer kommt ein we wenn man es nicht brauchen kann :-(
Ich würde versuchen herauszufinden ob "nur" lackiert und evtl. ein wenig gespachtelt wurde (leichter Parkratscher an Tür und Seitenteil sowie Felge) oder ob es ein "richtiger" Unfall war. Sollte ja herauszufinden sein wenn es ein Vollkaskoschaden war. Wenn es ein unglücklicher leichter Parkratscher war würde ich das Geld nehmen. Ist einfacher und sowas kann einem selbst auch jederzeit passieren. In dem Fall könnte dann auch die Aussage des Händlers zutreffen, dass "bei Vollkaskoschäden mehr getauscht wird als nötig"; Felge verkratzt -> neue Felge (statt lackieren) inkl. Spurvermessung. Wenn es ein "richtiger" Unfall war würde ich versuchen dem Händler das Auto zurückzugeben. Und ganz wichtig: Lass dir alles schriftlich geben!!!
Überleg mal was der Händler mit dir machen würde, wenn du im einen Unfallwagen verkaufst hättest ohne es zu sagen. Vertrag wurde seitens des Händlers nicht erfühlt, Vertrag ist nichtig und Geld zurück! Du bist jedenfalls in der guten Position Forderungen zu stellen! Nicht einschüchtern lassen.
Hört sich jetzt komisch an, aber vielleicht sollte man einen Fred erstellen mit dem Namen Händler "Blacklist", aber man weiß ja nicht wer hier alles angemeldet ist Nurn Vorschlag meinerseits. Also ich bestelle meinen Golf Style bei Wolf und Meier in Düren und bin mit diesem VW Händler zufrieden. Werde immer nett begrüßt und wenn ich Fragen stelle, werden diese immer gut und freundlich beantwortet
Das mit der blacklist würde ich lieber lassen. Da könnte es schnell ärger geben. Und welche Kriterien sollen einen Händler auf so eine blacklist stellen. Der Kaffee war schlecht? Die nette Azubiene hat mich nicht angelächelt? Wird schwierig!