Unfallschaden nachträglich festgestellt - Was jetzt ?

  1. marsec

    marsec Golf-Liebhaber
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    Bestimmt gibt es da was im WWW. Ich war mit meinem letzten "grossen" VW Händler auch nicht ganz zufrieden. Habe daraus gelernt und gehe nun wieder zu meiner guten alten Dorfwerkstatt, wo ich Meister und Gesellen persönlich kenne und wo es dann auch noch min. 30% billiger ist.
    Aber dafür gibt hier auch schon einen thread (wie zufrieden seit ihr mit eurem VW-Händler) oder so ähnlich.
     


    #41
  2. Banshee

    Banshee Golfumbauplaner
    Member

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    Ja warte ab, ich drücke die Daumen dass dem nicht so ist.

    Ich hatte mal mit einem Firmenwagen einen nichtverschuldeten Unfall; mir ist jemand gegen die hintere Tür gefahren, das gab auch einen kleinen Kratzer am Seitenteil und an der Radkappe. Ende vom Lied: Tür getauscht, Seitenteil lackiert, Radkappe und Felge erneuert, Spur vermessen.
    Das ganze ist bei rund 10 km/h passiert und war ein reiner Streifschaden.

    Bei sowas würde ich dann aus finanziellen Gründen das Auto behalten und mich dafür ordentlich entschädigen lassen (und mit Rückgabe des Autos drohen!). Selbstverständlich muss der Mangel im Lack noch behoben werden.
     
    #42
  3. Banshee

    Banshee Golfumbauplaner
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    Genau so könnte man über das Thema Gebrauchtwagenkauf diskutieren etc...
    Das führt aber alles zu nichts
     


    #43
  4. wuschi1983

    wuschi1983 Guest

    Ich danke euch schon mal für eure Hilfe...morgen ist Tag der Entscheidung. Ich werde euch berichten.
    Hab schonmal meinen Vorschlag angemeldet -> Rücknahme und Austausch gegen einen mit 105 PS (BJ, Modell, Ausstattung, Farbe,etc. gleich).
    Auf jeden Fall werde ich versuchen, dass die Abnutzung mir nicht in Rechnung gestellt wird.
    Ausserdem möchte ich, dass die Räder umgesteckt und eingetragen werden.
    Ich denke, dass das nicht zuviel verlangt ist.
     
    #44
  5. wuschi1983

    wuschi1983 Guest

    Also:
    Schaden war 4000 €.
    Bilder werden noch besorgt.

    Der Händler hat mir angeboten das Auto instand zu setzen und mir einen Wertausgleich zu geben. Damit war ich allerdings nicht einverstanden (wären ca. 200 - 250€).
    Zweite Möglichkeit war, diese werde ich auch annehmen, er nimmt den Golf zurück und ich kann mir einen anderen aussuchen.
    Hab mir jetzt den 1,2 TSI 105 PS ausgesucht.
    Gleiche Farbe, gleiches Baujahr, allerdings LED Rückleuchten + RCD 510...TEAM - Ausstattung wie gehabt
    Aufpreis sind ca. 500 €, allerdings hat der auch 11000 km weniger drauf
    Er hat auch blaue Sitze verbaut (die mir nicht wirklich gefallen). Diese werden gegen die aus meinem jetzigen Golf kostenfrei getauscht (muss noch geklärt werden ob das mit den Airbags funktioniert).
    Die 17er GTI Felgen werden ebenfalls getauscht.

    Das einzige was ich zusätzlich zahlen muss ist die Nutzung.
    Hat jemand ne Ahnung wieviel das ist ? Bin ca. 4000 km gefahren.
     
    #45
  6. Haiduk

    Haiduk Modifizierer
    Member

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    Für die Nutzung muss du mit ca. 0,67 % je 1.000 km rechnen. In deinem Fall also 2,68 %. Allerdings musst du auf die Berechnungsgrundlage achten beim Gebrauchtwagen. Angesetzt werden sollte der Kaufpreis und nicht der damalige Neupreis.

    Gruß

    Haiduk
     
    #46
  7. wuschi1983

    wuschi1983 Guest

    Alles klar. danke für die Info.
     
    #47
  8. Andreazzz

    Andreazzz Akzent-Setzer
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    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!
    Ich hatte das zuvor schon mal gepostet (siehe #20)!

    Und nochmal: Angeblich darf nach neuem EU-Recht für die Nutzung nichts mehr abgezogen werden!
    Das kann Dir aber sicher zuverlässig nur ein Rechtsanwalt beantworten - warum bist Du eigentlich so beratungsressistent?
    Ein kurzer Anruf, ggf. sogar noch umsonst und alles ist geklärt.
     
    #48
    Zuletzt bearbeitet: 6. Okt. 2011
  9. wuschi1983

    wuschi1983 Guest


    Weil ich weiß, dass mittlerweile kein Anwalt umsonst arbeitet.

    Ich habe mittlerweile genügend Urteile durchgelesen.
    Es ist festgeschrieben, dass eine "Abnutzung" gezahlt werden muss !
     
    #49
  10. marsec

    marsec Golf-Liebhaber
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    Ich würde sagen, es ist gut für dich gelaufen! Und wenn es nun auch noch mit den Sitzen und den Reifen klappt ist doch alles super.
     
    #50
  11. wuschi1983

    wuschi1983 Guest


    Heute nen Anruf bekommen:

    Im Moment wird der Austausch der Fahrgestellnummer bei der Bank geklärt.
    Sitze werden mir umgebaut.
    Mehrkosten (Nutzung: ca. 450 €, Aufpreis für den anderen Golf ca. 250 €).
    Wenn man bedenkt, dass ich jetzt dafür nen 11000km jüngeren Golf mit besserer Ausstattung und nem größeren Motor bekomme, hat sich das alles zum Guten gewendet

    Jetzt bin ich zufrieden.

    Den Händler kann man allso doch getrost weiter empfehlen
     


    #51
  12. drsost

    drsost Golf-Tieferleger
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    hoffentlich haste den auf reperaturen geprüft, eventuell auch ma bei nem anderem händler ...
     
    #52
  13. wuschi1983

    wuschi1983 Guest

    Klar. Wie beim letzten mal auch. Ich war daneben gesessen. Es stand nichts drin!
     


    #53
  14. Marina

    Marina Guest

    Dann wollen wir mal hoffen, dass es diesmal gut geht
    Hast ja dann nen tollen Schnapper gemacht!
     
    #54
  15. wuschi1983

    wuschi1983 Guest

    Ich glaube erst wenn ich drin sitze
     
    #55
  16. Andreazzz

    Andreazzz Akzent-Setzer
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    Woher weißt Du das?
    Ich zitiere:

    1. BGH - VIII ZR 176/06

    ... Danach muss ein verbraucher, wenn er für ein mangelhaftes KFZ einen Ersatzwagen vom Verkäufer geliefert bekommt, keine Nutzungsentschädigung für die wertminderung durch Nutzung des KFZ zahlen. Die erfüllung des Vertrages durch eine Ersatzlieferung soll für den Verbraucher ... kostenfrei sein.

    2. EuGH - C 404/06

    ... hat in seinem Urteil vom 17.4.2008 ... entschieden, dass der Verkäufer für die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung keine Nutzungsentschädigung vom Käufer verlangen kann. Er muss den vertragsgemäßen Zustand unentgeldlich herbeiführen. Dem Käufer sollen durch die Geltendmachung seiner Gewährleistungsarechte keine finanziellen Belastungen entstehen, denn immerhin hat dieser im Gegensatz zum Verkäufer seine vertraglichen Pflichten mit Zahlung des Kaufpreises erfüllt.
    Die Nacherfüllung durch die Lieferung eines neuen KFZ muss daher - ebenso wie die Reparatur - bei Vorliegen eines erheblichen Mangels für den Käufer völlig kostenfrei bewirkt werden.

    Ich wünsche Dir, dass Du mit Deinem neuen Auto glücklicher wirst - Gruß Andreas
     
    #56
    Zuletzt bearbeitet: 7. Okt. 2011
  17. Styles

    Styles Schrauber
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    wie sieht es aus wenn man nun keinen ersatzwagen bekommt sonder das fahrzeug ganz zurück gibt ohne neukauf beim händler dann muss ich aber für die "abnutzung" pro gefahrenen km zahlen ?
     
    #57
  18. Andreazzz

    Andreazzz Akzent-Setzer
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    Vermutlich!?
    In den Urteilen ging es ja nur um die Nacherfüllung, also Ersatzlieferung - und das will der TE ja, wenn ich richtig informiert bin.

    Aber genau für solche Dinge gibt es Rechtsanwalte und deshalb hat man auch eine Rechtschutzversicherung.
    Ich bin ja auch nicht dafür, dass man so eine Versicherung für jeden Sch... in Anspruch nimmt, aber das wäre eine Situation, mit der man nicht unbedingt rechnen muss und wohl auch alleine ohne rechtlichen Beistand nicht weiter kommt.
    Wem der Versicherungsbeitrag zu hoch ist, der vereinbart eine Selbstbeteiligung für den Fall der Fälle.
    Die Erstberatung beim Rechtsanwalt sollte eigentlich kostenfrei sein! Und wenn er von so einem Fall wie o.g. hört, wird er sich alle Finger danach lecken. Da es zum Standardprogramm bei einer Inzahlungnahme gehört, die Lackschichtendicke zu messen würde ich persönlich das sogar als arglistige Täuschung bezeichnen, wenn sich keine zufriedenstellende Lösung abzeichnet.

    PS: Ich habe gerade erfahren, dass eine Erstberatung beim RA, sofern diese nicht kostenfrei ist, zumindestens in der Gebührenhöhe begrenzt sein soll!?

    Das Einfachste wäre, einfach mal nach den Gebühren zu fragen, das ist nämlich nicht umsonst, aber garantiert völlig kostenlos!!!!
     
    #58
    Zuletzt bearbeitet: 7. Okt. 2011
  19. Styles

    Styles Schrauber
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    ja die frage war ehr auf mich bezogen das ich den fall jetzt habe das ich das fahrzeug nur zurückgebe und keine neuen beim händler kaufe.
     
    #59
  20. Andreazzz

    Andreazzz Akzent-Setzer
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    Da sind sicher viele rechtliche Fragen zu klären, da kann Dir das Forum wohl auch nicht wirklich helfen.
    Zur Vorabinfo würde ich mal unter dem Begriff "Wandlung" im Internet gockeln. Viel Erfolg für Dein Vorhaben!
     
    #60
    Zuletzt bearbeitet: 7. Okt. 2011

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