Verständnisfrage zum Felgengutachten

  1. miccoe

    miccoe Guest

    Hi,
    Ich brauch mal Eure Hilfe.
    In einem Gutachten für 8x19ET50 stehen bei 225/35R19 diese beiden Hinweise: T84 T88

    T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
    bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
    T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
    bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

    Ich fahre einen 1.6tdi mit 1040kg Achslast. Bedeutet ja dann, das ich den LI88 nehmen muss. So weit so gut.

    Jetzt steht jedoch unter dem Punkt Auflagen A04:

    A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
    verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
    und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.

    In meinem Fahrzeugschein steht nun 91T.

    Dürfte ich nun dennoch den 88iger Reifen fahren? Bzgl Achslast passt das ja.

    Gruß Michael
     


    #1
  2. miccoe

    miccoe Guest

    Zur Info...ich war beim TÜV und habe zusätzlich noch ne Stellungnahme von ADAC gefunden.

    "Neuerung seit Ende 2004 ¹)
    In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren vorgeschriebenen Lastindizes der Reifen deutlich über der Hälfte der maximalen Achslast (z.B. zwei Reifen mit einer Tragfähigkeit von jeweils 615 kg tragen eine Achse, die maximal mit 1080 kg belastet werden darf.) Seit Ende 20041) ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Load-Index als vorgeschrieben zu verwenden. Die Mindestanforderung an die Reifen bezüglich des Load-Index ergibt sich somit bei Einzelradanordnung (bei Pkw üblich) als die Hälfte der maximalen Achslast. Beispiel: Wenn die maximale Achslast (Ziffer 16 im "alten" Fahrzeugschein, Felder 7.1 bis 7.3 in "Zulassungsbescheinigung Teil I") 1080 kg beträgt, würden Reifen ausreichen, die den Load-Index 87 (entspricht 545 kg siehe auch Tabelle Seite 4) tragen. Da den Reifen einer bestimmten Dimension meist auch die Tragfähigkeiten zugeordnet sind, hat der Reifenkäufer keine oder eine nur eingeschränkte Wahl bei dem Load-Index. Diese Regelung greift deswegen vorrangig bei Fahrzeugen, für die der Hersteller z. B. die Verwendung von verstärkten Reifen (reinforced) vorsieht, obwohl dies nicht dringend nötig wäre." (Quelle: ADAC - Ihr Partner in allen Fragen rund um die Mobilität. (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club))

    Beim 1.6tdi darf man also ohne Probleme einen LI88 fahren.
     
    #2

Diese Seite empfehlen