Nein, aber ich habe meinen Verkäufer angerufen. Leider ist er im Urlaub. Kommt am 02.01 wieder. Hab ihn per Email um einen Termin gebeten. Wegen den quietschen beim schalten habe ich am 02.01 bzw. 03.01. einen Termin. Mal sehen. Soll ja von den schaltseilen die im Motorraum durch das hitzeschutzblech gehen kommen.
Hallo, wie viele KM hast du nun runter? Bei der Wandlung muss man 0,67% pro 1000 KM Abnutzung zahlen. Das ist eine Formel, an die sich viele Händler noch halten. Per Anwalt kannst du auch 0,5% pro 1000 KM bewirken. Wichtig ist, dass der Wagen in Ordnung ist. WOB kauft den Wagen vom Händler zurück. WOB hat das Recht einen Gutachter zu schicken, der den Zustand des Wagens überprüft. Deswegen wird der Händler jeden Kratzer und Co. mit in die Abnutzung einrechnen. Nun musst du Überlegen, ob sich das lohnt. Lass dir vom Händler mal etwas vorrechnen. Da sind ja schon Ideen aufgezeigt worden. Du rechnest für dich die Wandlung mit den 0,67% und mal mit den 0,5% und schaust dir deinen Wagen genau an. Am Ende vergleichen und dich entscheiden. Übrigens reicht für eine Wandlung eine zweimalig nicht erfolgreiche Nacherfüllung... Es reicht auch aus, wenn der Wagen erheblich viele Mängel hatte.
Knapp 17000 habe ich jetzt runter. Bin Nichtraucher und habe ihn eigentlich sehr gepflegt. Kleine kratzer sind natürlich irgendwo vorhanden. Bei Deep Black sieht man natürlich alles
Dann kannst Du ja mal rechnen. Du kennst den Preis, den du gezahlt hast. Kaufpreis * 0,0067 * 17 = Abnutzung Diese Mikrokratzer kann man nun nicht anrechnen, da diese nach einer Politur wieder weg sind. Wir reden von richtigen Kratzer, Dellen und Macken
Wieso mal 17????? Naja, auf der Motorhaube sind 2-3 (leider) kleine Steinschläge, aber die kann man ja weg machen lassen.
Ah, logisch Hatte am Anfang auch eine Formel gepostet. Fahrzeugpreis x gefahrene Kilometer -------------------------------------------------- Lebenserwartung des Autos in km Hier kommt was ganz anderes raus. Habe für den Wagen knapp 19.000€ bezahlt. Hat knapp 17.000km runter. Nach deiner Formel sind es 2164,10€ Nach meiner Formel: Bei einer Lebenserwartung von ca. 200.000km. Kann sicherlich noch mehr. Mein alten Corsa habe ich bei 260.000km abgegeben, komme ich auf ca. 1600,00€. Das sind schon knapp 564,00€ weniger bzw. mehr.
Nur mal so als Beispiel. Dein 19.000 Euro Auto wird nun mit 15.000 Euro in Zahlung genommen. (ganz grob geschätzt!!!) Hier haben wir einen Verlust von 4000 Euro. Der Händler ist kulant und möchte dich als Kunde gerne behalten, also bietet er dir einen Neuwagenvertrag für ein Auto von 20.000 Euro UPE an und zieht davon nochmal 20% Rabatt ab. Dabei verdient der Händler zwar kaum was, aber dafür ist das Thema ohne Streit, ohne Anwalt, ohne Gutachter und ohne Stress vorbei und er hat in der Statistik ein Auto mehr verkauft. Wenn lieb bist gibst ihm noch eine supergute Bewertung beim Kundenmeinungsspiegel. Du bekommst 15t und zahlst wieder 16t, mit 1000 Euro aus deiner Tasche ist das Thema für beide Parteien erledigt. Das ist halt eine Rechnung mit vielen Unbekannten: Was ist deiner aktuell wert? Möchte der Händler deinen Gebrauchten überhaupt auf seinem Hof stehen haben? Welches Auto kann der Händler dir wie schnell beschaffen? Wie günstig kann der Händler dir den Neuen rechnen und will er das auch? Was wärst Du bereit aus deiner Tasche an Differenz zu zahlen? Wie gesagt, man kann sowas gerne mal sich freundlich durchrechnen lassen.
Danke. Ich warte jetzt erstmal ab und Berichte dann mal was er gesagt hat. Hoffe ja, das ich schnell einen Termin bekomme.
So, war heute beim Freundlichen und habe mit meinem Verkäufer gesprochen. Er war echt erschrocken, als er z.B. vom Getriebetausch gehört hat. Ich soll jetzt mal die ganzen Mängel dokumentieren und Ihn zu mailen. Dann will er mit seinem Chef reden und sich dann nächste Woche wieder mit mir in Verbindung setzten. Mal schauen was kommt. Entweder wird "gewandelt" oder er nimmt ihn so zurück. Er meint, er wird schon ein weg finden, wo beide Glücklich sind... Problem ist nur, das die Genug Golf 6 auf Lager haben... :-( Muss natürlich ein Betrag X dazu zahlen, aber mal schauen wie viel. Ich melde mich dann wieder...
Diese Formel kannte ich auch, aber als ich 2010 diesen Zirkus mit meinem 1er-BMW hatte, habe ich wegen einer Wandlung (so heißt das wohl rechtlich überhaupt nicht?) mit einem Rechtsanwalt gesprochen. Ergebnis war, dass ich nach 3 Jahren nicht mehr wandeln konnte, sondern nur innerhalb der Garantiezeit. Und da dürfte laut RA der Händler nach neuester Gersetzgebung überhaupt keinen Abzug ins Spiel bringen, sondern müsse das Auto zum Kaufpreis zurück nehmen. Da ich danach aber eine andere Lösung angestrebt hatte, konnte ich mich über die Richtigkeit dieser Aussage nicht mehr informieren!
Wandlung gibt es nicht mehr, es heißt jetzt vom Kaufvertrag zurück treten. Das man das auto nur in der Garantie zurück geben kann ist richtig, bzw. nur hier kann man vom Kaufvertrag zurück treten. Das man überhaupt keinen Abzug hat, ist falsch. Es werden immer die gefahrenen Kilometer berechnet. Wenn dein Wagen natürlich 3 jahre nur in der Garage stand, ist deine Aussage natürlich richtig. Sonst nicht
Da ich auch bereits eine Wandlung hinter mir habe lass dir eines sagen. Die 0.67% sind zwar richtig aber nicht mehr zeitgemäß. Im I-net gibt es eine Tabelle wo die Abnutzung /Laufleistung nach der Kilometerleistung berechnet wird. 0.67% sind deswegen schon veraltet weil die zu erwartende Laufleistung heutzutage viel höher liegt. Ich habe damals auch ohne Anwalt auf 0.5% bestanden und sie haben es ohne zu murren hingenommen. Dadurch hatte ich dann einige hundert Euro gespart..... Bei mir waren es damals 21000 km. Vorteil war sicherlich auch das ich dort meinen neuen gekauft habe. Gruß Bommel23