Wheelworld 8x19" auf Golf 6 Highline mit FK Gewindefahrwerk

  1. Lazkopat87

    Lazkopat87 Neuer Benutzer

    Registriert seit:
    9. März 2010
    Beiträge:
    11
    Danksagungen:
    0
    Hallo!!!

    folgendes Problem, ich habe das Gewindefahrwerk FK Street eingebaut und die Wheelworld WH12 mit 8Jx19 mit 225/35 ZR19 Bereifung drauf gemacht.
    War in der Stadt unterwegs die Polizei hat mich angehalten und das Auto abschleppen lassen, weil sie es zu tief fanden und nichts eingetragen ist.
    Jetzt haben die das Auto bei der DEKRA vorgeführt und mir wurde anschliessend am Telefon gesagt das Auto wurde zwangsentstempelt. Die meinen ich müsste die Radläufe Bördeln ansonsten würde ich das so nicht eingetragen bekommen. Stimmt das??? Oder was kann ich sonst machen weil ich nichts an der Karosserie machen will.

    Vielen Dank im voraus...
     


    #1
  2. alno_2003

    alno_2003 Bastler
    Member

    Registriert seit:
    27. März 2012
    Beiträge:
    294
    Danksagungen:
    3
    Das ist natürlich zum einen Pech, zum anderen bedenklich... Die haben dich aus rein optischen Gründen rausgezogen. Dann wirds von der Tiefe her schon grenzwertig sein oder?

    Ist ja auch klar. Keine Eintragung -> Erlöschen der Betriebserlaubnis. Du kannst froh sein, dass du nicht zufällig mal in einen Unfall verwickelt warst. Dann wärst du nämlich ohne Versicherungsschutz unterwegs gewesen, weil dein Fahrzeug in der Konstellation nie zugelassen war.

    Ich fürchte, da bleiben dir nicht viele Möglichkeiten...
    - entweder bördeln
    - oder Gewinde hochdrehen
    - oder Gewinde raus, Sportfahrwerk/Federn rein
    - oder Auto stehen lassen und am Anblick erfreuen

    Ganz ehrlich, was sollen wir dir hier sagen. Polizei und Dekra haben was dagegen, das es so fährt, wie es jetzt ist. Da können wir leider nichts machen. Bevor du nichts daran änderst, werden die auch den Teufel tun und sich umstimmen lassen. StVZO bleibt nun mal StVZO...

    Auch wenn es vielleicht hart klingen mag, aber ein Auto zu modifizieren und ohne Abnahme in den Verkehr zu bringen, ist so ziemlich die größte Dummheit, die man begehen kann...
     
    #2
    Zuletzt bearbeitet: 3. Apr. 2012
  3. schmidi87

    schmidi87 Frischling
    Member

    Registriert seit:
    2. Juni 2011
    Beiträge:
    62
    Danksagungen:
    1
    Ach du Scheiße, was für ein Pech
     
    #3
  4. Lazkopat87

    Lazkopat87 Neuer Benutzer

    Registriert seit:
    9. März 2010
    Beiträge:
    11
    Danksagungen:
    0
    mir geht es ja nur darum ist die Rad und Fahrwerkskombi gar nicht fahrbar ohne an den Radläufen etwas zu machen... zum fahren ohne Eintragung sag ich ja nichts aber da streift doch gar nichts damit er von mir verlangen kann das ich die Radläufe bördeln muss....
     
    #4
  5. alno_2003

    alno_2003 Bastler
    Member

    Registriert seit:
    27. März 2012
    Beiträge:
    294
    Danksagungen:
    3
    DAS ist ja nun mal die Ansicht des Prüfers. Wir hier im Forum haben ja auch keine Ahnung, wie tief du dein Gewinde geschraubt hast. Natürlich wird die Kombi aus Gewinde und Felge irgendwie passen. Aber das hängt von der Tiefe ab, und die können wir ja nicht beurteilen.

    Polizei und Prüfer konnten es beurteilen und haben beide entschieden, dass es nicht geht. Somit wird es wohl zu tief sein...

    Gib uns doch mal ein paar mehr Infos. Wie tief hast es geschraubt? Wie ist der Abstand Radnabe/Kotflügel? etc...

    EDIT:
    Oder zeig doch am besten mal Fotos her...
     


    #5
  6. ChrisR14

    ChrisR14 Show&Shine-Sieger
    Member

    Registriert seit:
    17. Nov. 2010
    Beiträge:
    1.898
    Danksagungen:
    262
    Das ist erstmal natürlich Pech für dich. Andererseits wahrscheinlich auch verständlich.

    Wenn du unter 320mm Koti-Radmitte bist, mögen die Einwände schon berechtigt sein.

    Also wie tief hast du das FW eingestellt?

    Wäre es im "normalen" Bereich, hätte dich die Rennleitung sicher nicht rausgezogen. Die werden schon einen "Verdacht" gehabt haben.

    Ansonsten kann ich dir nur sagen, dass das alles rechtmäßig ist und du jetzt auch zu dem Mist, den du gebaut hast, stehen solltest.

    Felgen und Fahrwerk sind nunmal unverzüglich beim TÜV vorzuführen.

    Such is life.
     
    #6
  7. Lazkopat87

    Lazkopat87 Neuer Benutzer

    Registriert seit:
    9. März 2010
    Beiträge:
    11
    Danksagungen:
    0
    okay danke das habe ich nun verstanden dass ohne eintragung nicht gefahren werden soll...das habt ihr mir klar und deutlich gemacht vielen dank ich werde morgen mal messen und euch dan sagen wie tief radmitte zu kotflügel ist...
     
    #7
  8. alno_2003

    alno_2003 Bastler
    Member

    Registriert seit:
    27. März 2012
    Beiträge:
    294
    Danksagungen:
    3
    Versteh das bitte nicht falsch. Wir wollen dich hier nicht runtermachen, aber wer sowas macht, der muss nun mal mit solchen Kommentaren rechnen.
    Und solange wir nicht die Infos haben, die wir benötigen, können wir dir leider auch nicht weiterhelfen.
     
    #8
  9. Lazkopat87

    Lazkopat87 Neuer Benutzer

    Registriert seit:
    9. März 2010
    Beiträge:
    11
    Danksagungen:
    0

    ja ihr habt auch recht!!! nur das problem ist als ich dan mit der Polizei telefoniert habe und ihm gesagt habe das ist ein gewindefahrwerk ich kann das doch wieder hoch drehen hat er gemeint ne des würde trotzdem nicht gehen weil nach der Eintragung könnte ich theoretisch das Gewinde wieder runter drehen... ??? und das Auto wäre dan wieder nicht Straßenzuläßig
     
    #9
  10. ChrisR14

    ChrisR14 Show&Shine-Sieger
    Member

    Registriert seit:
    17. Nov. 2010
    Beiträge:
    1.898
    Danksagungen:
    262
    Das hat damit nix zu tun. Das ist doch bei jedem so. In Österreich wird das soweit ich weiß beim TÜV verplombt, dass dus nimmer verstellen kannst. Hier wird die beim TÜV vorgeführte tiefe eingetragen, sodass es auch nachvollziebar ist, ob du du da rumgefummelt hast.
     
    #10
  11. Lazkopat87

    Lazkopat87 Neuer Benutzer

    Registriert seit:
    9. März 2010
    Beiträge:
    11
    Danksagungen:
    0
    also habs schnell draussen gemessen vorne 320mm und hinten 330mm von radmitte bis kotflügel....
     
    #11
  12. Korbi

    Korbi Neuer Benutzer

    Registriert seit:
    2. Okt. 2011
    Beiträge:
    14
    Danksagungen:
    0
    Ich hab mein ap gewinde mit vorne und hinten 320mm abstand in Zusammenhang mit 8x19 et 45 eingetragen ohne Probleme (225/35 19)...
    Das solltest du auch hinbekommen
    Kostet ca 43€ die Abnahme

    Was hast du für ne et?
     
    #12
  13. Atre777

    Atre777 Golfumbauinteressierter
    Member

    Registriert seit:
    3. Sep. 2010
    Beiträge:
    161
    Danksagungen:
    2
    Die haben das Auto schleppen lassen?
    Ich lade dir morgen mal ne Datei hier in den Thread.
    Das geht gar nicht -.-!
     
    #13
  14. alno_2003

    alno_2003 Bastler
    Member

    Registriert seit:
    27. März 2012
    Beiträge:
    294
    Danksagungen:
    3
    Öhm... Der TE ist mit einem Fahrzeug gefahren, das in der Konstellation nicht vom TÜV/der Dekra abgenommen wurde. Somit hatte es keine gültige Betriebserlaubnis. Das heißt, der Versicherungsschutz entfällt. Ergo darf es auf öffentlichen Verkehrsstraßen in Deutschland nicht mehr fahren.

    Somit MUSS es abgeschleppt werden.
     
    #14
  15. FleXman

    FleXman Schrauber
    Member

    Registriert seit:
    30. März 2011
    Beiträge:
    462
    Danksagungen:
    16
    Macht aber eigentlich trotzdem keiner und jeder der wieder weg geschickt wird fährt auch wieder
     
    #15
  16. Atre777

    Atre777 Golfumbauinteressierter
    Member

    Registriert seit:
    3. Sep. 2010
    Beiträge:
    161
    Danksagungen:
    2
    Da gebe ich dir Recht, mit ein wenig "Background" hätte man ein schleppen aber verhindern können.
    Er hat halt einfach Pech gehabt.
     
    #16
  17. alno_2003

    alno_2003 Bastler
    Member

    Registriert seit:
    27. März 2012
    Beiträge:
    294
    Danksagungen:
    3
    Pech ist milde ausgedrückt...
     
    #17
  18. Stef-Tho

    Stef-Tho Beginner

    Registriert seit:
    10. März 2012
    Beiträge:
    30
    Danksagungen:
    0
    Hallo mit welcher ET fährst du denn? Oder bist gefahren?
     
    #18
  19. Stef-Tho

    Stef-Tho Beginner

    Registriert seit:
    10. März 2012
    Beiträge:
    30
    Danksagungen:
    0
    Ich hab gerade ins Gutachten geguckt (et45) da sind ja schon ohne Fahrwerk Auflagen im Bezug der Freigängigkeit im Radkasten...

    Bei ET35 sollte es mindestens die gleichen oder mehr Auflagen geben..

    Auszug aus den Auflagen für 225 / 35 ZR19:
    K1a K2b

    K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°bis 30°vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

    K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°bis 50°hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     
    #19
  20. Hobi

    Hobi Golf-Tieferleger
    Member

    Registriert seit:
    24. Okt. 2011
    Beiträge:
    219
    Danksagungen:
    19
    @Stef: das sagt doch nur aus, das die Reifen mit der Aufflagefläche unterm Kotflügel sein müssen...wenn das der fall ist, hat er doch nichts zu bördeln oder?

    Ich hab mir die gleichen Felgen gekauft in der Größe..


    wer weiß mehr?
     
    #20

Diese Seite empfehlen