Keine Spurplatten bei Zubehörfelgen erlaubt?

  1. miccoe

    miccoe Guest

    Hi,

    Ich schaue im Moment nach Spurplatten für die Hinterachse. Fahre einen GTD mit 8x19 ET48 Felgen aus dem Zubehör.
    Würde gerne an der Hinterachse 5mm-8mm je Seite verbreitern.
    Mein Problem ist nun jedoch, das in jedem Gutachten was ich zu entsprechenden Spurplatten gefunden habe, nur Serien Rad-/Reifenkombinationen aufgelistet sind bzw deren Maße massgebend sind.
    Heisst im Klartext das bei 7,5x18 bzw 7,5x19 Ende ist.
    Vielleicht bin Ich gerade auch zu "blind" etwas passendes zu finden, aber es kann doch eigentlich nicht sein das Ich bei meinen Zubehör-Felgen keine SPurplatten fahren darf....

    gruß micha
     


    #1
  2. ChrisR14

    ChrisR14 Show&Shine-Sieger
    Member

    Registriert seit:
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    Die Angaben im Gutachten sind richtig. Wenn du die Spurplatten mit Zubehörfelgen montieren möchtest, geht das nur über eine Einzelabnahme. Diese kostet momentan in NRW ca. 78 Euro.
     
    #2
  3. miccoe

    miccoe Guest

    Ok. Danke.

    Das heisst aber auch, das ich andere Felgendimensionen über ne §21 Abnahme eingetragen bekomme als die, die im Gutachten stehen korrekt?

    Ist das denn schon länger so geregelt bei Spurplatten? Als ich vor einpaar Jahren beim meinem letzten "nicht-VW" Spurplatten dran hatte was das ne ganz normale 19.2er Eintragung.
     
    #3
  4. T3RMIT3

    T3RMIT3 Guest

    JAP!

    Ist abhängig von der ET und dem TÜVer. An sich hätte auch hier eine §21-Abnahme erfolgen müssen, wenn keine ABE oder entsprechende Freigaben vom Hersteller vorlagen.
     
    #4

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