Hallo. Mein Mann hier vom Tüv Nord sagte zu mir: (Was soll ich da eintragen? Der Kollege hat da doch mit der Stellungnahme bestätigt das die Kombination zulässig ist solange die Auflagen erfüllt sind. Machen sie sich eine Kopie und legen sie die ins Handschufach wenn einer danach fragen sollte.) Bei dir sind das die Charleston in Verbindung mit dem Original Sportfahrwerk und das passt ja soweit. Nur wenn du weitere Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen hast wie zb. Spurplatten oder andere Federn dann ist das mitführen nicht mehr ausreichend und man kommt um eine Eintragung nicht mehr herum! Grüße
So, nun hatte ich am Freitag TÜV - meine Charleston wurden nicht "abgenommen" - ich habe jetzt 4 Wochen Zeit um den "gravierenden Mangel" zu beseitigen. 1. Laut DEKRA darf ich die Felgen nicht fahren // Charleston 7,5 x 18 ET51 (Reifen: 225 40 R18) 2. in ausgefedertem Zustand schleift der Reifen der Beifahrerseite hinten (Tanköffnung) an der inneren Seite also zur mitte des Fahrzeuges hin. ...nun soll ich mir Spurplatten besorgen und diese Kombination eintragen lassen (TÜV sprach von 5mm bis max 10mm Spurplatt Diese beiden Dokumente habe ich mir jetzt schonmal runtergeladen...
hallo, hat jemand die beiden Dokumente, denn ich würde ebenfalls gerne die beiden nutzen um die Charleston eingetragen zu bekommen Danke vorab
So nach der Suche muss ich diesen Thread benutzen. Ich will Spurplatten bei den 18er Charleston (225/40) fahren. Hat hier jemand Erfahrung was "geht" und ob es eingetragen werden muss (meine Charleston wurden bereits eingetragen)... Danke schonmal!
Spurplatten müssen zu 99% immer eingetragen werden. Dies passiert meist in Verbindung mit Felgen. Kaufst du dir später mal andere Felgen, müssten Felgen und Spurplatten wieder neu eingetragen werden