So ein Mist... Unnötige Eintragungen würd ich mir gerne sparen... Edit: Von welchem Hersteller gibts denn welche mit ABE? H&R? Eibach? In dem Gutachten von Eibach steht drin, das die Änderungsabnahme nur mitgeführt werden muss, wenn eine Eintragung nicht stattfindet!? Ist das ein neues Gesetz? Ich dachte bisher immer das alles eingetragen werden muss was keine ABE besitzt... http://performance-suspension.eibac..._as_attachment/Model?aux=562496&field=abe_www
ABE = keine Eintragung nötig Teilegutachten was bei den Federn dabei ist muss eingetragen werden, da sonst die Betriebserlaubnis erlischt. Oder sehe ich da was falsch?!
ABE = keine Eintragung nötig Teilegutachten was bei den Federn dabei ist muss eingetragen werden, da sonst die Betriebserlaubnis erlischt. Oder sehe ich da was falsch?!
Was denn jetzt? Im Gutachten steht -> Abnehmen lassen und Bestätigung mitführen. Wenn eingetragen, muss die Bestätigung nicht mitgeführt werden. Es steht zwar drin, das der Halter einen Antrag auf Änderung der Fahrzeupapiere zu stellen hat, aber nicht ob er soll, muss und wenn, wann(unverzüglich? 4 Wochen?) das geschehen soll!? Also verstehe ich das Gutachten so, das man nicht eintragen lassen muss, solange man die Bestätigung von der Abnahme mitführt!?
... du hast doch auch die 30/30 von Eibach verbaut. Warum sagt dann mein , dass ich die eintragen lassen muss , es liegt ein doch Teilegutachten vor.
Ich hab die 30/30 aber nich von VW sondern nur von Eibach , Pro Kit heißen die. Keine Ahnung warum das dein Freundlicher sagt. Geh doch einfach mal zum Tüv und frag nach , die wissen das doch genau . Da wird dir sicher einer Auskunft geben.
ich hab auch die pro kit federn von eibach und die mussten eingetragen werden. steht sogar am tüv gutachten mit drauf...
ich denk es geht im nicht um die eintragung oder um die kosten, sondern darum das er die federn evtl wieder rausbauen möchte bei wagenverkauf etc. und das nicht wieder austragen lassen muss.. oder lieg ich falsch?
Man kriegt doch eh nur ein Zettel, in die Papiere wird doch nichts eingetragen. Also braucht man die doch auch nicht raustragen lassen, oder?
ja aber der extra zettel wird an schein hingetakkert.. sprich die papiere stimmen ja nicht mehr, wenn du die federn rausbaust und das auto so verkaufst -> muss man wieder austragen lassen...
Du hast mich falsch verstanden (oder ich hab mich nicht klar ausgedrückt ) Bei mir steht nix in den Papieren , is ein extra Zettel. Hat also TÜV abnahme .
also bei mir steht in den tüv papieren, das es bei nächster gelegenheit in die papiere eingetragen werden muss.
Richtig. Wie ich geschrieben hatte will ich nichts zusätzliches im Schein stehen haben. Deswegen hatte ich gefragt, ob es auch Federn mit einer ABE gibt. Ich hatte mal einen Golf III dessen Fahrzeugschein 2 Seiten voll ausgefüllt war. Sprich, eine Seite zusätzlich noch angetackert. Das eine Abnahme nicht eingetragen werden muss, ist mir neu. Aber so steht es im Gutachten. Nochmal: Im Gutachten von Eibach steht drin, das die Bestätigung vom TÜV, DEKRA etc von der Abnahme mitzuführen ist. Das ist aber nicht pflicht, wenn es in die Papiere eingetragen wird. Es steht nicht drin das es eingetragen werden soll/muss. Nur das der Halter für die Eintragung einen Antrag zu stellen hat. Lest doch bitte die vorletzte Threadseite... Es ging mir absolut nicht um lächerliche 39EUR, die wurden nur reingeworfen!
... H&R haben eine ABE dabei, heißt also, keine Eintragung notwendig. http://www.sportfahrwerk-billiger.d...ungsfedern/Alle-Hersteller-m9890-c3-Alle.html H&R Tieferlegungsfedern Volkswagen (VW) Golf 6 Sportfedernsätze