Wurde hier schon mehrfach besprochen. Kurz: Ja, aber maximal die für die Fahrwerkskomponenten. Gruß Steffen
Also wenn du ganz sicher gehen willst dann kannst du sie ja beim einbauen lassen und dort direkt nach der Garantie fragen. Bei allen anderen Varianten verlierst du die Garantie denke ich. Gruß Steffen
Natürlich müßen die Eibachfedern eingetragen werden, sie haben nur ein Teilegutachten und keine ABE oder EWG.
Müssen sie nicht! GUTACHTEN lesen! Meine waren nicht eingetragen und müssen auch nicht eingetragen werden. Steht klipp und klar auch in der Bescheinigung der ABNAHME! Edit: Damit nicht wieder jemand falsch behauptet die Eibach müssten eingetragen werden: http://db.tt/JNhO6Vv9 Das bedeutet, wer es in die Zulassungsbescheinigung eintragen lässt, braucht die Bescheinigung im unteren(!) Link nicht mitführen. Alle anderen haben diese mitzuführen! Bescheinigung: http://db.tt/3wPe2VZl
also abnahme heist Eintragung.also du must zum tüv 35€ aufen tisch legen und es eintragen lassen.man muss es nicht in die fahrzeugpapiere schreiben lassen.
Man Leute... Abnahme ist Abnahme und Eintragung nichts anderes als eine Eintragung! Der Mond ist auch keine Sonne und der Fernseher kein Kühlschrank!
ich glaube du kannst keine gutachten lesen. im sportline gutachten steht: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden ! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. heist also eintragung.
Wie deutlich willst Du es eigentlich noch haben?? Abnahme -> ÄNDERUNGSABNAHME Eintragung -> BERICHTIGUNG DER FAHRZEUGPAPIERE Erspar uns den Müll und klick auf die Links! Und werde nicht frech, dass ich keine Gutachten lesen könnte!
kann ja nicht wissen das du bei abnahme die TÜV abnahme meinst. bei uns heist es Eintragung. also sorry für die verwechslung.meinten beide das selbe blos das es bei uns anderst geist
Entspannt euch mal alle wieder etwas... Ich denke hier geht es um ein und das Selbe. Der eine formuliert es halt nur anders. Ich sage auch es muss "eingetragen" werden und meine damit letztlich nur das ich es abnehmen lassen muss von nem Sachverständigen... Also wie gesagt...immer locker durch die Hose... Und jetzt seid wieder lieb zueinander... :beer:
Der Begriff "Eintragung" kommt aus der Zeit, als die Leute noch mit Fahrzeugscheinen rumgefahren sind die zusätzlich 2-3 Seiten dran getackert hatten. Die jungen Burschen hier kennen die Zeiten überhaupt nicht und übernehmen den Begriff weiter von den alten Herren. Deswegen kommt es zu missverständnissen wie hier. Also wäre es trotzdem besser, vor allem in einem öffentlich Forum wo zig Leute mitlesen, zu einer Abnahme eben nicht Eintragung zu sagen! Danke!
Japp...die Zeiten kenn ich ebenfalls noch. Hatte an meinem 97er Primera auch diverse Sachen machen lassen und Seitenweise "Abnahmen" am Fahrzeugschein angetackert... OK..soviel zu OT und jetzt BTT pls...
Ich will es ja jetzt nicht auf die spitze treiben, aaaaber: Nach der Abnahme beim TÜV meiner sportline-Federn stand (sinngemäss) auf dem Abnahme-Protokoll: Eine Übernahme in die Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich. Oft heißt es ja "bei der nächsten Befassung mit den Papieren" oder so. In dem fall hieß es aber "unverzüglich"...
also bei meinen pro kit federn von eibach muss ich nur papiere mit mir führen. war vor ner guten wochen beim tüv wegen hu und hatte alles seine richtigkeiten. abnahme is klar ist ja ne veränderung am fahrzeug.